öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit
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1. Wann ist Datenverarbeitung erlaubt?<br />
1.2.2. Aufklärung<br />
Betroffene müssen alle entscheidungsrelevanten Informationen erhalten, nur so können<br />
sie Risiken <strong>und</strong>/oder Vorteile abwägen<br />
Inhalt der Aufklärung: - Verwendungszweck der Daten<br />
- Erläuterung der eigenen Identität<br />
- Benennung des potenziellen Datenempfängers<br />
- Umschreibung betroffener Daten<br />
- Speicherdauer der Daten<br />
- Folgen der Verweigerung der Einwilligung<br />
- keine Aufklärung: Einwilligung „im Umfang der Uninformiertheit― unwirksam<br />
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