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öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

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1. Wann ist Datenverarbeitung erlaubt?<br />

1.2.2. Aufklärung<br />

Betroffene müssen alle entscheidungsrelevanten Informationen erhalten, nur so können<br />

sie Risiken <strong>und</strong>/oder Vorteile abwägen<br />

Inhalt der Aufklärung: - Verwendungszweck der Daten<br />

- Erläuterung der eigenen Identität<br />

- Benennung des potenziellen Datenempfängers<br />

- Umschreibung betroffener Daten<br />

- Speicherdauer der Daten<br />

- Folgen der Verweigerung der Einwilligung<br />

- keine Aufklärung: Einwilligung „im Umfang der Uninformiertheit― unwirksam<br />

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