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öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

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Datenübermittlung in das Ausland MIT<br />

Einwilligung des/der Betroffenen<br />

gemäß 4 BDSG Einwilligung schriftlich,<br />

ggf. hervorgehoben<br />

Zu beachten ist, dass die Einwilligung in der<br />

Sprache erfolgen muss, die vom Betroffenen<br />

verstanden wird.<br />

9. Exkurs: Internationales <strong>Datenschutz</strong>recht<br />

9.1. Prüfungsschema ( 4b, 4c BDSG)<br />

Grenzüberschreitender Datenverkehr<br />

EU-Staat<br />

-> allgemeine Regeln<br />

Nein<br />

„Gleichgestellte― (Argentinien,<br />

Schweiz …)<br />

-> allgemeine Regeln)<br />

Nein<br />

USA: Safe Harbour<br />

-> allgemeine Regeln<br />

Nein<br />

EU-Standard-Vertragsklauseln<br />

-> allgemeine Regeln<br />

Datenübermittlung in das Ausland OHNE<br />

Einwilligung des/der Betroffenen<br />

Nein<br />

-> Bei der<br />

Aufsichtbehörde<br />

gem. 4c II BDSG<br />

Ausnahmegenehmigung<br />

erhalten?<br />

Dateiübermittlung<br />

unzulässig!<br />

Nein<br />

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