03.08.2013 Aufrufe

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

öffentlichen Stellen - Professur Datenschutz und Datensicherheit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Öffentliche <strong>Stellen</strong> der Länder<br />

3. Öffentliche <strong>und</strong> nicht-öffentliche Stelle<br />

2 Abs. 2 BDSG<br />

- Da jedes Land ein eigenen Landesdatenschutzgesetz hat, findet das BDSG keine<br />

Anwendung.<br />

- Beispiele: alle öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtungen der Länder,<br />

Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen des <strong>öffentlichen</strong><br />

Rechts – TU Dresden, Krankenhaus DD Friedrichstadt<br />

Nicht-öffentliche <strong>Stellen</strong><br />

2 Abs. 4 BDSG<br />

- natürliche <strong>und</strong> juristische Personen, Gesellschaften, Personenvereinigungen des<br />

privaten Rechts soweit nicht Absatz 1 bis 2<br />

- Rechtsform unbeachtlich<br />

34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!