17.10.2012 Aufrufe

Gutachten „Ungleichbehandlung von Nutz- und Heimtieren im ...

Gutachten „Ungleichbehandlung von Nutz- und Heimtieren im ...

Gutachten „Ungleichbehandlung von Nutz- und Heimtieren im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dr. jur. Konstantin Leondarakis LL.M.<br />

- Rechtsanwalt / Master in Environmental Law -<br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Lediglich bei einem Vergleich zwischen einer Tötung nach der Tierschutz–<br />

Schlachtverordnung <strong>und</strong> einer Tötung nach dem Tierschutzgesetz ergibt sich, dass<br />

durch die differenzierten Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der spezielleren Tierschutz-<br />

Schlachtverordnung eine Tötung unter unterschiedlichen Vorgaben verläuft.<br />

Dies bedeutet jedoch keine Unterscheidung zwischen <strong>Nutz</strong>- <strong>und</strong> <strong>He<strong>im</strong>tieren</strong>. 43<br />

b) Tierschutz-<strong>Nutz</strong>tierhaltungsverordnung (TierSch<strong>Nutz</strong>V) 44<br />

Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher <strong>Nutz</strong>tiere <strong>und</strong> anderer zur<br />

Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung legt allgemeine<br />

Anforderungen an Haltungseinrichtungen, <strong>und</strong> die Überwachung, Fütterung <strong>und</strong><br />

Pflege <strong>von</strong> landwirtschaftlichen <strong>Nutz</strong>tieren fest. Durch die Verordnung werden die<br />

Pflichten aus § 2 TierSchG als der Gr<strong>und</strong>vorschrift für die Tierhaltung konkretisiert. 45<br />

Die Tierschutz-<strong>Nutz</strong>tierhaltungsverordnung beschränkt in § 1 den<br />

Anwendungsbereich auf <strong>Nutz</strong>tiere 46 , die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Auf<br />

<strong>Nutz</strong>tiere die nicht zu Erwerbszwecken gehalten <strong>und</strong> auf He<strong>im</strong>tiere ist die<br />

TierSch<strong>Nutz</strong>tV nicht anwendbar.<br />

Eine Unterscheidung zwischen <strong>Nutz</strong>- <strong>und</strong> <strong>He<strong>im</strong>tieren</strong> innerhalb der Tierschutz-<br />

<strong>Nutz</strong>tierhaltungsverordnung findet nicht statt.<br />

Fraglich ist aber, ob durch die allgemeinen Tierhaltungsvorgaben der §§ 2, 2a<br />

Tierschutzgesetz <strong>und</strong> der speziellen Haltungsvorgaben der Tierschutz-<br />

<strong>Nutz</strong>tierhaltungsverordnung bei der Haltung <strong>von</strong> Tieren eine Unterscheidung<br />

zwischen <strong>Nutz</strong>- <strong>und</strong> <strong>He<strong>im</strong>tieren</strong> erfolgt.<br />

43<br />

Eine Tötung nach der Tierschutz-Schlachtverordnung betrifft ausschließlich <strong>Nutz</strong>tiere betrifft, so dass die<br />

Tötung <strong>von</strong> <strong>Nutz</strong>tieren nahezu <strong>im</strong>mer nach den spezielleren <strong>und</strong> differenzierteren Vorgaben verläuft. Dagegen<br />

erfolgt eine Tötung <strong>von</strong> <strong>He<strong>im</strong>tieren</strong> nahezu <strong>im</strong>mer nach den allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes.<br />

44<br />

Vom 25.10.2001 (BGBl. I S.2758), Verordnung zur Änderung der Tierschutz-<strong>Nutz</strong>tierhaltungsverordnung<br />

vom 28.2.2002 (BGBl. I S.1026).<br />

45<br />

Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG-Kommentar, TierSch<strong>Nutz</strong>tV, § 3, Rn.1.<br />

46<br />

Vgl Teil B III.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!