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Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern - PUB ...

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sie gleichzeitig immer mehr Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungsaufgaben sowie<br />

einen Großteil kindlicher Freizeitgestaltung an Kin<strong>der</strong>garten und Schule ab (Dollase,<br />

1984).<br />

Erziehung gilt damit mittlerweile als eine höchst persönliche Verantwortung von El-<br />

tern. Obwohl die Rechte <strong>der</strong> Erwachsenen stark betont werden, findet gleichzeitig<br />

das so genannte Wohl des Kindes in Verbindung mit <strong>der</strong> Etablierung eigener kindli-<br />

cher Rechtpositionen zunehmend Beachtung. Das Kind steht damit im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Familie. Der Autorität <strong>der</strong> <strong>Eltern</strong> (mit Blick auf die Vergangenheit: insbeson<strong>der</strong>e<br />

des Vaters) muss es sich nur noch bedingt unterordnen. Erziehung und „För<strong>der</strong>ung<br />

seiner geistigen, emotionalen, moralischen und sozialen Entwicklung“ werden längst<br />

nicht mehr nur als „Aufgaben <strong>der</strong> Mutter“ verstanden. Als herausragende Kennzei-<br />

chen für die Qualität <strong>der</strong> <strong>Eltern</strong>-Kind-Beziehung gelten im bürgerlichen Familienbild<br />

Emotionalität und Intimität (vgl. Textor, 1993).<br />

In diesem verän<strong>der</strong>ten Rahmen haben auch <strong>Trennung</strong> und Scheidung als gravieren-<br />

de Einbrüche in das Leben einer Kernfamilie für zunehmend mehr Kin<strong>der</strong> die Rah-<br />

menbedingungen von <strong>Eltern</strong>-Kind-Beziehungen maßgeblich verän<strong>der</strong>t. Heute wird<br />

bereits jedes dritte Kind nicht in <strong>der</strong> Familie groß, in die es hinein geboren wurde.<br />

Das deutsche Familienrecht – die im BGB verankerten Grundlage staatlichen Um-<br />

gangs mit <strong>der</strong> Familie - ist in den mehr als 100 Jahren seines Bestehens mehrfach<br />

dem vom Zeitgeist gewandelten Verständnis angepasst worden. Dabei ist <strong>der</strong> Per-<br />

spektivewechsel – hin zu einer stetigen Stärkung <strong>der</strong> Kindposition – bereits so weit<br />

fortgeschritten, dass das 20. Jahrhun<strong>der</strong>t inzwischen in Anlehnung an Ellen Key<br />

(1902) als das „Jahrhun<strong>der</strong>t des Kindes“ bezeichnet wird.<br />

Somit sollte dieses Kapitel deutlich gemacht haben, dass die emotionalen Beziehun-<br />

gen, d. h. die gefühlsmäßigen Verbundenheit von Kin<strong>der</strong>n und <strong>Eltern</strong>, unabhängig<br />

von <strong>der</strong> rechtlichen Familienform, heute von herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für des<br />

Kind-<strong>Eltern</strong>-Verhältnisses ist. Als exklusive Bindung verkörpert dieses ein entwick-<br />

lungspsychologisches Essential, das in <strong>der</strong> Regel we<strong>der</strong> Kind noch ‚<strong>Eltern</strong> freiwillig<br />

aufzugeben bereit sin. Vor diesem Hintergrund müssen die <strong>nach</strong>folgenden Ausfüh-<br />

rungen gesehen werden. Aus allein beziehungspsychologischer Betrachtung des<br />

Kind-<strong>Eltern</strong>-Verhältnisses dürfe es somit Kin<strong>der</strong>, die von sich aus einen <strong>Eltern</strong>teil da-<br />

uerhaft ablehnen, das Thema dieser Arbeit, eigentlich nicht geben.

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