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Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern - PUB ...

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• Viele <strong>Trennung</strong>sfamilien können ihren gewohnten Lebensstan-<br />

dard nicht mehr halten, wodurch ihre Kin<strong>der</strong> in Armut abrutschen.<br />

Dieses Schicksal ereilt inzwischen ein Drittel (!) <strong>der</strong> überwiegen-<br />

den Mehrzahl von Kin<strong>der</strong>n, die anschließend bei ihren Müttern<br />

verbleiben (85 %).<br />

Obwohl Kin<strong>der</strong> den Grund für das Zerwürfnis ihrer <strong>Eltern</strong> zumeist nicht verstehen, ist<br />

<strong>der</strong>en <strong>Trennung</strong> regelmäßig ein Demarkationspunkt in <strong>der</strong> Kindheit, ein tiefer Ein-<br />

schnitt, <strong>der</strong> für ihr weiteres Leben nicht folgenlos bleibt (Gaier, 1988; Fassel, 1994;<br />

Figdor, 1991). Lange Zeit war die Scheidungsforschung, eine noch recht junge Dis-<br />

ziplin, in den 80er-Jahren davon ausgegangen, dass sich die von <strong>Trennung</strong> betroffe-<br />

nen Erwachsenen und Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Regel <strong>nach</strong> einer Übergangsphase von etwa<br />

drei bis fünf Jahren mit den neuen Lebensumständen arrangiert und zu einer verän-<br />

<strong>der</strong>ten Normalität zurückgefunden haben würden. (vgl. Arntzen, 1980; Fthenakis,<br />

Niesel & Kunze. 1982; Fthenakis, 1995).<br />

In weiteren Verlauf zeichnete sich jedoch ab, dass ein nicht unerheblicher Anteil von<br />

Kin<strong>der</strong>n zu keinem ungestörten Beziehungsleben mit beiden <strong>Eltern</strong> zurückfindet,<br />

son<strong>der</strong>n aus unterschiedlichen Gründen den Kontakt zum nicht betreuenden <strong>Eltern</strong>-<br />

teil, meist war dies <strong>der</strong> Vater, verlor. Die Soziologin Anneke Napp-Peters fand her-<br />

aus, dass dies bereits ein Jahr <strong>nach</strong> Scheidung gut die Hälfte <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> betraf<br />

(Napp-Peters, 1985, S. 35; 1995).<br />

Da mit <strong>der</strong> Ausbreitung <strong>der</strong> Scheidungsforschung zunehmend deutlicher wurde, wie<br />

sehr Kin<strong>der</strong> unter dem Verlust ihrer Väter leiden und wie wichtig auch sie für ihre I-<br />

dentitäts- und Persönlichkeitsentwicklung sind (Fthenakis, 1985), wurden - wenn-<br />

gleich auch erst mehr als ein Jahrzehnt später - die gesetzlichen Regelungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Kindschaftsrechtsreform von 1998 schließlich so verän<strong>der</strong>t, dass seit-<br />

dem vor allem die Bindungen zwischen <strong>Trennung</strong>skin<strong>der</strong>n und ihren beiden <strong>Eltern</strong><br />

beson<strong>der</strong>s geschützt sind. Bis dahin war dies nicht <strong>der</strong> Fall; nicht verheiratete Väter<br />

konnten sogar durch das Gericht vom Umgang mit ihrem Kind ausgeschlossen wer-<br />

den, sofern die Mutter diesen Kontakt ablehnte (Jopt, 1992; Peschel-Gutzeit, 1989).<br />

Erst durch die Reform än<strong>der</strong>te sich diese Haltung grundlegend. Durch die ausdrück-<br />

liche gesetzliche Verankerung <strong>der</strong> Kontinuität von Kind-<strong>Eltern</strong>-Beziehungen als zent-<br />

rale Voraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes, blieb das Recht auf<br />

Kontakt zum an<strong>der</strong>en <strong>Eltern</strong>teil, das so genannte Umgangsrecht, nicht länger nur ein<br />

Recht des <strong>Eltern</strong>teils am Kind, son<strong>der</strong>n wurde nun auch explizit als eigenständiges<br />

Recht des Kindes etabliert.

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