Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern - PUB ...
Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern - PUB ...
Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern - PUB ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
30<br />
Skepsis angebracht, da auch diese Form <strong>der</strong> Kommunikation durchaus manipuliert<br />
worden sein konnte.<br />
Das war nicht nur allgemein bekannt (Watzlawick, Beavin & Jackson, 1982). Insbe-<br />
son<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>psychiater Richard Gardner, <strong>der</strong> im weiteren verlauf noch eine<br />
wesentliche Rolle spielen wird, ging davon aus, dass letztlich Kin<strong>der</strong> in je<strong>der</strong> Alters-<br />
klasse dazu gebracht werden können, ein Verhalten zu zeigen, das überwiegend auf<br />
den betreuenden <strong>Eltern</strong>teil zurückzuführen ist, womit speziell bei <strong>Trennung</strong>skin<strong>der</strong>n<br />
auch ein anschaulich sichtbarer „Kindeswille“ nicht authentisch sein muss (Gardner,<br />
1985, 1992).<br />
Ab dem Grundschulalter ist die Suche <strong>nach</strong> <strong>der</strong> „richtigen“ Lösung durch Bezug auf<br />
das Unbewusste allerdings nicht mehr möglich. Größere Kin<strong>der</strong> durchschauen jeden<br />
Versuch einer Operationalisierung des „Bei-wem-willst-du-wohnen“ – Paradigmas<br />
sofort. Daraus folgt, dass sich die Frage <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Ernsthaftigkeit des Willens dieser<br />
Kin<strong>der</strong> auf indirektem - testdiagnostischem o<strong>der</strong> sonst wie erschlossenem - Weg<br />
nicht mehr beantworten lassen wird. Aber wie dann?<br />
Seit <strong>der</strong> Etablierung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall 1998 haben Um-<br />
gangskonflikte an Häufigkeit und Schärfe zugenommen. Die gesetzliche Betonung<br />
des Umgangsrechts als Recht des Kindes hat mit <strong>der</strong> Zeit zu einer exponierten Stel-<br />
lung des Kindeswillens geführt, da eine offenkundige Verweigerung von Umgangs-<br />
kontakten durch den betreuenden <strong>Eltern</strong>teil verboten ist und in letzter Konsequenz<br />
zum Entzug des Sorgerechts, im Einzelfall sogar des Kindes führen kann. Insofern<br />
steht <strong>der</strong> Wille des Kindes heute für streitende <strong>Eltern</strong> stark im Zentrum, da es un-<br />
gleich schwerer ist, auf Umgang zu bestehen, wenn er vom Kind selbst abgelehnt<br />
wird.<br />
Die Gerichte betonen heute, dass <strong>der</strong> Kindeswille für sich allein betrachtet zwar nicht<br />
ausschlaggebend für eine Entscheidung ist. Trotzdem messen sie <strong>der</strong> kindlichen<br />
Meinung, wie das Kind sie mit eigenen Worten o<strong>der</strong> – vermeintlich – über projektive<br />
Testverfahren zum Ausdruck bringt, wesentliche Bedeutung bei. Das ist vor allem<br />
darin begründet, dass sie für die Umsetzbarkeit einer Umgangsregelung eine wichti-<br />
ge Rolle spielt. Weigert sich das Kind strikt, den Kontakt mit einem <strong>Eltern</strong>teil aufrecht<br />
zu erhalten, wird oft auch kein angeordneter Umgang gelingen. Womit letztlich ein<br />
Ausschluss des Umgangsrechts häufig dann doch mit <strong>der</strong> verbalen Ablehnung des<br />
Kindes – aller Anfälligkeit dieses Diktums für Manipulation zum Trotz - begründet<br />
wird.<br />
Trotzdem herrscht heute ein überaus unbefriedigen<strong>der</strong> Zustand. Wenn nicht mehr<br />
unmittelbar zu erkennen ist, ob ein Kindeswille – verbal o<strong>der</strong> nonverbal – „echt“ ist<br />
o<strong>der</strong> nicht, dann ist es weitgehend eine Sache des persönlichen Ermessens, ob ein