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Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern - PUB ...

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Dabei betreffen die zahlreichen Verän<strong>der</strong>ungen nicht nur das Binnenverhältnis des<br />

einstmaligen Paares, son<strong>der</strong>n ergreifen auch dessen Beziehung zum Kind, das in<br />

<strong>der</strong> Regel von nicht geringerer persönlicher Bedeutsamkeit ist. Auch sie muss voll-<br />

ständig neu organisiert und - zumindest im Hinblick auf den außerhalb lebenden El-<br />

ternteil – auch inhaltlich neu gestaltet werden. Dabei entstehen zwangsläufig auf<br />

beiden Seiten erhebliche Verlustängste, sodass Verlustängste oft in einem doppelten<br />

Sinn den <strong>Trennung</strong>sprozess begleiten – einmal dem Expartner gegenüber, zum an-<br />

<strong>der</strong>en in Bezug aufs Kind.<br />

Vor diesem Hintergrund hat sich auch die Bedeutung von ‚Umgang’ verän<strong>der</strong>t, <strong>der</strong><br />

mit dem vormaligen Recht des Besuchselternteils quasi auf Besichtigung seines<br />

Kind nichts mehr gemein hat. Damit verbunden ist heute vielmehr das gemeinsame<br />

Recht wie bei<strong>der</strong> <strong>Eltern</strong> Pflicht auf Pflege ihrer Beziehung zum Kind. Umso irritieren-<br />

<strong>der</strong> wirken daher Störungen des Umgangs, bis hin zur Umgangsverweigerung, weil<br />

sie den zuvor gewachsenen Bindungen diametral entgegen laufen. In <strong>der</strong> Regel wis-<br />

sen alle Familienmitglie<strong>der</strong> um diese weitgehend harmonische Vergangenheit des<br />

Kindes zu beiden <strong>Eltern</strong>, auch zum abgelehnten Besuchselternteil. Wenn plötzlich<br />

das Kind selbst diese Bindung verleugnet, entsteht eine auf den ersten Blick paradox<br />

erscheinende Lage, die sich <strong>der</strong> Betroffene entwe<strong>der</strong> überhaupt nicht o<strong>der</strong> nur durch<br />

dessen vorsätzliche Beeinflussung erklären kann.<br />

Die wie<strong>der</strong>um ist nur verstehbar vor dem Hintergrund einer <strong>Trennung</strong>sdynamik, die<br />

von massiven elterlichen Auseinan<strong>der</strong>setzungen gezeichnet ist und dazu führt, dass<br />

beide Erwachsenen plötzlich für möglich halten, was früher unvorstellbar war – ein<br />

gezieltes Einwirken auf das Kind, um es gegen den an<strong>der</strong>en <strong>Eltern</strong>teil aufzubringen.<br />

Wie kann man diesen Wandel verstehen? Da sich entfremdete Kin<strong>der</strong> im hier be-<br />

trachteten Sinn – es gibt auch objektive Gründe, zu einem <strong>Eltern</strong>teil auf Distanz zu<br />

gehen, aber um die geht es hier nicht -, anscheinend grundlos von ihrem Vater o<strong>der</strong><br />

ihrer Mutter abwenden, und da diese Reaktion ausschließlich im Kontext einer Tren-<br />

nung auftritt, muss sie logischer Weise im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem<br />

Einbruch ins Familienleben stehen.<br />

Weiterhin zeigt sich in <strong>der</strong> Praxis, dass keineswegs jede <strong>Eltern</strong>trennung dazu führt,<br />

dass das Kind einen <strong>Eltern</strong>teil ausgrenzt, son<strong>der</strong>n nur dort zu vorkommt, wo sich<br />

beide <strong>Eltern</strong> gleichzeitig hochgradig – verbittert, wütend, nicht selten gar hasserfüllt<br />

und voller Verachtung – miteinan<strong>der</strong> streiten. Ein hohes Konfliktniveau scheint somit<br />

neben dem <strong>Trennung</strong>sakt selbst die zweite zentrale Voraussetzung zu sein, die be-<br />

stehen muss, damit die hier interessierende Ablehnungshaltung eines Kindes auftritt.<br />

Vor diesem Hintergrund folgt anschließend ein weiterer theoretischer Teil im Vorlauf<br />

zur eigentlichen Untersuchung, in dem es nicht um die rechtliche, son<strong>der</strong>n um die

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