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Protokoll der 4. Sitzung des IV. StuPa am 18.01.2011

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künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, zwei Vertreter o<strong>der</strong> Vertreterinnen <strong>der</strong><br />

Studierenden sowie die Frauenbeauftragte <strong>der</strong> Fakultät an. Der Vertreter o<strong>der</strong> die Vertreterin<br />

<strong>der</strong> wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie <strong>der</strong><br />

Studierenden werden aus dem Kreis <strong>der</strong> <strong>der</strong> Fakultät angehörenden Personen dieser<br />

Mitglie<strong>der</strong>gruppen vom Fakultätsrat gewählt.<br />

§ 45 Studierendenparl<strong>am</strong>ent<br />

(1) Das Studierendenparl<strong>am</strong>ent ist das höchste beschlussfassende Gremium <strong>der</strong> Studierenden.<br />

Es besteht aus den Delegierten <strong>der</strong> Fachschaftsvertretungen und 15 weiteren Mitglie<strong>der</strong>n, die in<br />

direkter Wahl im Rahmen <strong>der</strong> allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Hochschulwahlordnung gewählt werden. Jede Fachschaftsvertretung kann einen Studenten<br />

o<strong>der</strong> eine Studentin ihrer Fakultät als Vertreter o<strong>der</strong> Vertreterin und einen weiteren Studenten<br />

o<strong>der</strong> eine weitere Studentin als Ersatzvertreter o<strong>der</strong> Ersatzvertreterin delegieren.<br />

(2) Die in direkter Wahl gewählten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Studierendenparl<strong>am</strong>ents bleiben grundsätzlich<br />

für ein Jahr im Amt. Die von den Fachschaftsvertretungen delegierten Mitglie<strong>der</strong> haben<br />

grundsätzlich eine Amtszeit von einem Jahr. Eine Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Der Beschluss<br />

<strong>der</strong> Fachschaftsvertretungen über die Delegationen ist dem Vorsitzenden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> Studierendenparl<strong>am</strong>ents rechtzeitig mitzuteilen.<br />

(3) Die Amtszeit <strong>des</strong> Studierendenparl<strong>am</strong>ents beginnt <strong>am</strong> 1. Oktober und endet <strong>am</strong> letzten Tag<br />

<strong>des</strong> Monats September <strong>des</strong> folgenden Jahres.<br />

(4) Das Studierendenparl<strong>am</strong>ent nimmt für die Studierenden <strong>der</strong> Hochschule folgende Aufgaben<br />

wahr:<br />

1. die Vertretung <strong>der</strong> fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange,<br />

2. die Vertretung <strong>der</strong> Belange von Studierenden mit eigener F<strong>am</strong>ilie und von alleinerzie-<br />

henden Studierenden,<br />

3. die Behandlung fakultätsübergreifen<strong>der</strong> Fragen, die sich aus <strong>der</strong> Mitarbeit <strong>der</strong> Vertreter<br />

und Vertreterinnen <strong>der</strong> Studierenden in den Hochschulorganen ergeben,<br />

<strong>4.</strong> die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> geistigen, musischen und sportlichen Interessen,<br />

5. die Pflege <strong>der</strong> Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden,<br />

6. die Hinwirkung zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau innerhalb <strong>der</strong><br />

Hochschule,<br />

7. die Hinwirkung zur tatsächlichen Gleichstellung von behin<strong>der</strong>ten und nichtbehin<strong>der</strong>ten<br />

Studierenden,<br />

8. die Hinwirkung zur tatsächlichen Gleichstellung von hetero-, homo- und bisexuellen<br />

Studierenden,<br />

9. das Beitragen zur hochschulpolitischen Willensbildung unter den Studierenden.<br />

(5) Das Studierendenparl<strong>am</strong>ent fasst, soweit in seiner Geschäftsordnung nicht an<strong>der</strong>es<br />

vorgesehen, seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>.<br />

(6) Die Stimmverteilung ist gestaffelt. Alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Studierendenparl<strong>am</strong>ents, die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> allgemeinen Hochschulwahlen gewählt wurden, haben vier Stimmen. Die von den<br />

Fachschaftsvertretungen delegierten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Studierendenparl<strong>am</strong>ents haben ein<br />

Stimmrecht, das <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Fakultät entspricht. Delegierte von Fakultäten, in denen weniger<br />

als 500 ordentliche Studenten und Studentinnen immatrikuliert sind, haben zwei Stimmen.<br />

Delegierte von Fakultäten, in denen min<strong>des</strong>tens 500, maximal aber 1000 ordentliche Studenten<br />

und Studentinnen immatrikuliert sind, haben drei Stimmen. Delegierte von Fakultäten, in denen<br />

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