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Haftung für Unterschriften im Namen einer Gesellschaft

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ROLAND MÜLLER<br />

Handlungsbevollmächtigte selbst haftet bei vollmachtlosem Handeln nach<br />

Art. 39 OR.<br />

2.3.6 In Vertretung (i.V.)<br />

Wird in der Praxis ein Schreiben oder ein Rechtsgeschäft mit dem Zusatz<br />

i.V. unterzeichnet, so tritt der Unterschreibende als Handlungsbevollmächtigter<br />

auf, wonach die Regeln gemäss Art. 458 f. OR zur Anwendung<br />

gelangen.<br />

2.3.7 Im Auftrag (i.A.)<br />

Regelmässig trifft man die Situation an, bei der ein Schreiben mit dem<br />

Zusatz i.A. unterzeichnet wird. Aufgrund unterschiedlicher Handhabung<br />

in der Praxis und Fehlen <strong>einer</strong> konkreten Regelung kann das Abkürzungszeichen<br />

i.A. insoweit interpretiert werden, als dass der Unterschreibende<br />

als Beauftragter handelt und somit die entsprechenden Best<strong>im</strong>mungen des<br />

Auftragsrechts zur Anwendung gelangen 81 .<br />

2.3.8 Vollmacht ad inter<strong>im</strong> (a.i.)<br />

Der lateinische Begriff ad inter<strong>im</strong> bedeutet "in der Zwischenzeit" bzw.<br />

"vorübergehend". Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet ad inter<strong>im</strong> eine<br />

zeitlich befristete Übernahme von Vertretungsaufgaben, falls beispielsweise<br />

infolge Krankheit, Kündigung oder anderweitiger längerer Abwesenheit<br />

eine Vakanz in der Geschäftsleitung oder sonstigen Vertretungsberechtigten<br />

entsteht. Es ist eine Lösung zur Überbrückung, bis die Position<br />

wieder rechtsgültig besetzt ist. Während dieser Zeit wird der ad inter<strong>im</strong><br />

Bevollmächtigte in der Regel zur Vornahme sämtlicher Vertretungshandlungen<br />

ermächtigt und haftet bei deren Ausführung nach den Regeln<br />

<strong>für</strong> die von ihm vertretene Person.<br />

2.3.9 Anscheins- und Duldungsvollmacht<br />

Anscheins- und Duldungsvollmachten sind sowohl bei der bürgerlichen<br />

und der kaufmännischen Stellvertretung als auch bei den Vertretungsorga-<br />

81 Art. 394 ff. OR.<br />

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