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Haftung für Unterschriften im Namen einer Gesellschaft

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<strong>Haftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Unterschriften</strong> <strong>im</strong> <strong>Namen</strong> <strong>einer</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

• Abweichungen zwischen der internen Vertretungsbefugnis und der<br />

externen Vertretungsmacht klar regeln (durch Organisationsreglement,<br />

Funktionendiagramm, Stellenbeschriebe etc.).<br />

• Änderungen <strong>im</strong> Handelsregister bezüglich Vertretungsmacht <strong>im</strong>mer<br />

sofort aktualisieren.<br />

4.2.3 Empfehlungen <strong>für</strong> den Unterzeichnenden<br />

Die Leistung <strong>einer</strong> Unterschrift ist nicht nur <strong>für</strong> die <strong>Gesellschaft</strong> relevant,<br />

in deren <strong>Namen</strong> gezeichnet wird, sondern auch <strong>für</strong> die unterzeichnende<br />

Person selbst. Für den Unterzeichnenden empfiehlt sich daher, folgende<br />

Punkte zu beachten:<br />

• Der Unterzeichnende soll fortlaufend selbst überprüfen, ob die <strong>für</strong> ihn<br />

geltende Vollmacht hinreichend geregelt und allenfalls <strong>im</strong> Handelsregister<br />

eingetragen ist.<br />

• Vor der Leistung <strong>einer</strong> Unterschrift ist stets zu überprüfen, ob sich das<br />

betreffende Rechtsgeschäft innerhalb der erteilten Vertretungsvollmacht<br />

bewegt.<br />

• Die gewährte Vertretungsvollmacht ist strikte einzuhalten; bei anderslautenden<br />

Anweisungen sind entsprechende Spezialvollmachten oder<br />

Zust<strong>im</strong>mungen von berechtigten Personen einzuholen.<br />

• Kann eine Erweiterung der Vertretungsvollmacht nicht belegt bzw.<br />

bewiesen werden und kann keine Zust<strong>im</strong>mung von <strong>einer</strong> anderen berechtigten<br />

Person eingeholt werden, so ist die Unterschrift <strong>im</strong> Zweifelsfall<br />

zu verweigern.<br />

4.2.4 Empfehlungen <strong>für</strong> Dritte<br />

Auch <strong>für</strong> Dritte ist es wichtig, dass eine berechtigte Person als Partei<br />

zeichnet. Unter Umständen besteht sonst die Gefahr, dass zwar eine unterzeichnete<br />

Erklärung vorliegt, diese aber nicht rechtsgültig ist und deshalb<br />

keine Rechte daraus abgeleitet werden können. Der Dritte hat daher Folgendes<br />

zu beachten:<br />

• Zunächst ist <strong>im</strong> Handelsregister zu überprüfen, ob die unterzeichnende<br />

Person über eine Zeichnungsberechtigung verfügt.<br />

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