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Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter in ...

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Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten Immaterieller VG 33<br />

Unter das Ansatzstetigkeitsgebot (§ 246 Abs.3 HGB) fallen die förmlichen<br />

Bilanzansatzwahlrechte für alle Kaufleute<br />

selbsterstellte immaterielle VG des Anlagevermögens<br />

(§ 248 Abs Abs.2 2 SS.1 1 HGB)<br />

Disagio (§ 250(3)<br />

Pensionsaltzusagen <strong>und</strong> mittelbare Verpflichtungen (Art. 28 EGHGB)<br />

die jeweiligen ÜÜbergangsvorschriften<br />

zum BilMoG (Art. 67 EGHGB)<br />

für Kapitalgesellschaften p g (§ 264a HGB ab Mittelformat) )<br />

aktive latente Steuern<br />

Das Stetigkeitsgebot ist als Muss-Vorschrift formuliert. Von dem<br />

Stetigkeitsgebot darf nur unter den Tatbestandsmerkmalen des<br />

§ 252 Ab Abs.2 2 HGB abgewichen b i h werden. d<br />

pyright by Steuerberater, Dipl. F<strong>in</strong>anzwirt Wolfgang Börst<strong>in</strong>ger, Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung

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