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Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter in ...

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E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es betriebswirtschaftlichen Softwaresystems<br />

Individualsoftware<br />

E<strong>in</strong> Herstellungsvorgang mit der Folge der Möglichkeit zur Ausübung des<br />

Aktivierungswahlrechts nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB liegt vor, wenn<br />

Individualsoftware vom Softwareanwender unter E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>er eigenen<br />

materiellen <strong>und</strong> personellen Ressourcen selbst geschaffen wird<br />

(Eigenherstellung).<br />

Wird mit dem Softwareanbieter e<strong>in</strong> Werkvertrag geschlossen, so liegt<br />

aus Sicht des Softwareanwenders e<strong>in</strong> Anschaffungsvorgang vor, wenn<br />

die Projektleitung <strong>und</strong> Federführung beim Softwareanbieter liegen <strong>und</strong><br />

dieser für die Tätigkeit der Software e<strong>in</strong>steht (Herstellungsrisiko).<br />

pyright by Steuerberater, Dipl. F<strong>in</strong>anzwirt Wolfgang Börst<strong>in</strong>ger, Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

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