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Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter in ...

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Begriff <strong>und</strong> Kategorisierung des immateriellen Guts<br />

Für den Begriff „immaterielles Gut“ existiert im HGB weiterh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche gesetzliche Def<strong>in</strong>ition.<br />

Allgeme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>ition<br />

Güter (im S<strong>in</strong>ne von wirtschaftlichem Vorteil bzw. Nutzen)<br />

ke<strong>in</strong>e (wesentliche) gegenständliche Substanz (d.h. ke<strong>in</strong>e Körperlichkeit<br />

bzw. Greifbarkeit) <strong>und</strong> im Unterschied<br />

zu f<strong>in</strong>anziellen Gütern (Forderungen, Verb<strong>in</strong>dlichkeiten etc.) nicht monetär<br />

s<strong>in</strong>d (vgl. Lutz-Inghold: Immaterielle Güter <strong>in</strong> der externen Rechnungslegung,<br />

SS.13 13 (vgl (vgl. Karlhe<strong>in</strong>z Küt<strong>in</strong>g/David Ellmann Ellmann, das neue deutsche Bilanzrecht Bilanzrecht,<br />

2.Aufl.(2009),S.266)<br />

pyright by Steuerberater, Dipl. F<strong>in</strong>anzwirt Wolfgang Börst<strong>in</strong>ger, Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

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