Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter in ...
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Folgebewertung <strong>immaterieller</strong> VG 38<br />
E<strong>in</strong>e zeitliche Befristung ist lediglich als Obergrenze für die nachgelagerte<br />
Ermittlung der voraussichtlichen Nutzungsdauer anzusehen, da aus<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Nutzungsdauer regelmäßig kürzer ist.<br />
Im Falles e<strong>in</strong>es Patents mit e<strong>in</strong>er festgelegten Schutzfrist ist denkbar denkbar, dass<br />
die patentierte Erf<strong>in</strong>dung aufgr<strong>und</strong> des technischen Fortschritts <strong>in</strong>nerhalb<br />
dieses Zeitraums als überholt anzusehen ist <strong>und</strong> dadurch e<strong>in</strong>er kürzeren<br />
wirtschaftlichen Nutzungsdauer unterliegt unterliegt.<br />
pyright by Steuerberater, Dipl. F<strong>in</strong>anzwirt Wolfgang Börst<strong>in</strong>ger, Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung