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Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter in ...

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Folgebewertung <strong>immaterieller</strong> VG 38<br />

E<strong>in</strong>e zeitliche Befristung ist lediglich als Obergrenze für die nachgelagerte<br />

Ermittlung der voraussichtlichen Nutzungsdauer anzusehen, da aus<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Nutzungsdauer regelmäßig kürzer ist.<br />

Im Falles e<strong>in</strong>es Patents mit e<strong>in</strong>er festgelegten Schutzfrist ist denkbar denkbar, dass<br />

die patentierte Erf<strong>in</strong>dung aufgr<strong>und</strong> des technischen Fortschritts <strong>in</strong>nerhalb<br />

dieses Zeitraums als überholt anzusehen ist <strong>und</strong> dadurch e<strong>in</strong>er kürzeren<br />

wirtschaftlichen Nutzungsdauer unterliegt unterliegt.<br />

pyright by Steuerberater, Dipl. F<strong>in</strong>anzwirt Wolfgang Börst<strong>in</strong>ger, Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung

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