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Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter in ...

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Begriff <strong>und</strong> Kategorisierung des immateriellen Guts<br />

Das Steuerrecht enthält ebenso ke<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition des immateriellen<br />

Wirtschaftsgutes. Laut Beschluss des Großen Senats des BFH vom<br />

03.02.1969 (BStBI ( II 1969, , 291) ) lässt sich das immaterielle Wirtschaftsgut g<br />

wie folgt def<strong>in</strong>ieren:<br />

Rechte, Möglichkeiten, besondere Vorteile für den Betrieb,<br />

zu deren Erlangung Aufwendungen gemacht wurden,<br />

di die ddem BBetrieb t i b üb über dden Bil Bilanzstichtag ti ht hi h<strong>in</strong>aus zugutekommen, t k<br />

die e<strong>in</strong>er besonderen Abgrenzung <strong>und</strong> Bewertung fähig s<strong>in</strong>d <strong>und</strong><br />

für die der Erwerber des Betriebes e<strong>in</strong> besonderes Entgelt ansetzen<br />

würde.<br />

pyright by Steuerberater, Dipl. F<strong>in</strong>anzwirt Wolfgang Börst<strong>in</strong>ger, Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

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