Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter in ...
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Begriff <strong>und</strong> Kategorisierung des immateriellen Guts<br />
Das Steuerrecht enthält ebenso ke<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition des immateriellen<br />
Wirtschaftsgutes. Laut Beschluss des Großen Senats des BFH vom<br />
03.02.1969 (BStBI ( II 1969, , 291) ) lässt sich das immaterielle Wirtschaftsgut g<br />
wie folgt def<strong>in</strong>ieren:<br />
Rechte, Möglichkeiten, besondere Vorteile für den Betrieb,<br />
zu deren Erlangung Aufwendungen gemacht wurden,<br />
di die ddem BBetrieb t i b üb über dden Bil Bilanzstichtag ti ht hi h<strong>in</strong>aus zugutekommen, t k<br />
die e<strong>in</strong>er besonderen Abgrenzung <strong>und</strong> Bewertung fähig s<strong>in</strong>d <strong>und</strong><br />
für die der Erwerber des Betriebes e<strong>in</strong> besonderes Entgelt ansetzen<br />
würde.<br />
pyright by Steuerberater, Dipl. F<strong>in</strong>anzwirt Wolfgang Börst<strong>in</strong>ger, Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung<br />
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