Qualitätshandbuch Schulalltag - Geschwister-Scholl-Gymnasium ...
Qualitätshandbuch Schulalltag - Geschwister-Scholl-Gymnasium ...
Qualitätshandbuch Schulalltag - Geschwister-Scholl-Gymnasium ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Erste Hilfe) durchgeführten Sanitätsdienst. Die Jugendlichen werden extern zu Sanitäts‐ bzw. Ersthelfern<br />
ausgebildet. Sie erstellen selbstständig Dienstpläne, so dass zu den üblichen Unterrichtszeiten<br />
immer Schulsanitäter erreichbar sind. Zu den Einsätzen werden sie in der Regel vom Sekretari‐<br />
at aus über Funk oder aber per Durchsage gerufen – im Notfall also stets möglichst schnell das<br />
Sekretariat informieren. Im Kunsttrakt gibt es einen Sanitätsraum, der den Schulsanitätern<br />
primär als Ersthelferraum dient und in dem sie sich aufhalten können. Die Schulsanitäter kön‐<br />
nen per Email kontaktiert werden: Schul‐Sanitaetsdienst‐GSG@web.de<br />
GSG‐Homepage: http://gsg.intercoaster.de/ic/page/58/schulsanitaeter.html<br />
Schulträger Als Schulträger ist die Stadt Pulheim für die so genannten „äußeren Angelegenheiten“ der Schu‐<br />
le zuständig und verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung und der Un‐<br />
terhalt des Schulgebäudes und des Schulgeländes sowie der für den Unterrichts‐ und Schulbe‐<br />
trieb erforderlichen Lehrmittel und Einrichtungsgegenstände. Die Schule kann auf der Basis<br />
eines vom Schulträger zugewiesenen Budgets über alle Anschaffungen entscheiden. Ausge‐<br />
nommen hiervon sind allerdings Maßnahmen, die sich auf das Gebäude bzw. das Schulgelände<br />
selbst beziehen. Der Schulträger stellt darüber hinaus das nicht‐lehrende Personal der Schule<br />
(Sekretärinnen, Hausmeister, Bibliothekarin). Das Schulverwaltungsamt als Teil des Schul‐ und<br />
Kulturdezernats ist der direkte Ansprechpartner für alle Fragen der äußeren Schulangelegen‐<br />
heiten. Darüber hinaus besteht in Fragen der Jugendhilfe eine enge Zusammenarbeit mit dem<br />
Jugendamt der Stadt Pulheim.<br />
http://www.pulheim.de<br />
Schul und Lernfest Seit dem 35‐jährigen Schuljubiläum im Jahre 2004 führt die Schule am Ende eines jeden Schul‐<br />
jahres ein Schul‐ und Lernfest durch. Dieses bietet Lern‐ und Projektgruppen sowie Einzelper‐<br />
sonen die Möglichkeit, Lernergebnisse des zurückliegenden Schuljahres der (Schul‐) Öffentlich‐<br />
keit zu präsentieren. Zum Schul‐ und Lernfest werden außerdem die Schülerinnen und Schüler<br />
der zukünftigen Stufe 5 eingeladen, um ihre Klassenlehrer/innen kennenzulernen und einen<br />
ersten Eindruck von der Schule zu gewinnen. Außerdem werden im Rahmen des Schul‐ und<br />
Lernfestes auch Ehrungen vorgenommen und Urkunden ausgehändigt. Das Schul‐ und Lernfest<br />
bietet so insgesamt die Möglichkeit, einen Rückblick auf den zu Ende gehende Schuljahr vorzu‐<br />
nehmen, die Arbeit von Mitschüler/innen und Kolleg/innen wahrzunehmen und zu würdigen,<br />
miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam zu feiern.<br />
Schulveranstaltungen Außerunterrichtliche Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule gelten als Schulver‐<br />
anstaltungen. Unterrichtsgänge, Exkursionen und Ausflüge müssen über ein entsprechendes<br />
Formular (erhältlich im Sekretariat) bei der Schulleitung angemeldet werden. Veranstaltungen<br />
innerhalb der Schule bedürfen in der Regel nicht der Genehmigung durch die Schulleitung. Hier<br />
ist es jedoch wichtig, die entsprechenden Räume zu reservieren und die Hausmeister zu be‐<br />
nachrichtigen. Für die an einer Schulveranstaltung teilnehmenden Schüler/innen und Leh‐<br />
rer/innen gilt die Versicherung der Schulträger.<br />
Schulversäumnis (s. a.<br />
Attestpflicht, Entschuldigungsheft<br />
)<br />
Die allgemeine Schulpflicht ist über das Schulgesetz geregelt (§ 34 bis 41). Am GSG besteht die<br />
Absprache, dass Eltern im Krankheitsfall ihrer Kinder am Morgen des betreffenden Tages die<br />
Schule über das Sekretariat informieren. Diese Information wird an den / die Klassenlehrer/in<br />
bzw. den / die Tutor/in weitergeleitet. Überschreitet die krankheitsbedingte Abwesenheit die<br />
Dauer von drei Tagen, so ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Befreiungen vom Unter‐<br />
richt für die Dauer von bis zu drei Tagen (Ausnahme: unmittelbar vor oder nach den Ferien)<br />
können durch den / die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in ausgesprochen werden. Darüber hinaus<br />
ist eine Genehmigung durch die Schulleitung erforderlich. Sollten Eltern trotz der Hinweise<br />
durch die Schule nicht für die Einhaltung der Schulpflicht sorgen, so muss die Schulaufsicht<br />
hinzugezogen werden (Gleiches gilt auch für volljährige Schüler/innen). In besonderen Fällen<br />
kann die Schule die Attestpflicht aussprechen, so dass jede Fehlstunde durch die Vorlage eines<br />
ärztlichen Attests bestätigt werden muss.<br />
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf<br />
Schulvertrag Um ein partnerschaftliches Miteinander zu gewährleisten und um die Voraussetzungen für<br />
erfolgreiches Lehren und Lernen zu sichern, hat die Schulgemeinschaft einen Schulvertrag<br />
erarbeitet, der zu Beginn eines Schuljahres von allen Schülerinnen und Schülern unterschrieben<br />
und von deren Eltern zu Kenntnis genommen wird. In diesem Schulvertrag sind die für alle<br />
Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlichen Regeln für das Zusammenleben festgehalten.<br />
Bestand dieses Schulvertrages ist außerdem die Hausordnung, in der einzelne Aspekte für das<br />
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände benannt sind.<br />
http://gsg.intercoaster.de/ic/page/55/der_schulvertrag.html<br />
Schwimmunterricht Der Schwimmunterricht findet im Hallenbad der Stadt Pulheim statt, das hinter der Sporthalle<br />
„Am Sportzentrum“ gelegen ist. In der Sekundarstufe I werden die Schwimmgruppen aus Si‐<br />
cherheitsgründen verkleinert. Schwimmfähigkeit wird vorausgesetzt. Im Profilunterricht der<br />
Oberstufe ist ebenfalls auf gewisse Schwimmvorkenntnisse zu achten. Teil der Schwimmnote<br />
im Schwimmprofil ist eine Leistungsabnahme nach den in der Sportfachschaft abgestimmten<br />
Leistungstabellen. Weitere Informationen: Andreas Heuser.<br />
Sekretariat Das Sekretariat am GSG ist in der Regel bis 13 Uhr geöffnet. Erreichbar sind die Damen unter<br />
37