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Qualitätshandbuch Schulalltag - Geschwister-Scholl-Gymnasium ...

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Erste Hilfe) durchgeführten Sanitätsdienst. Die Jugendlichen werden extern zu Sanitäts‐ bzw. Ersthelfern<br />

ausgebildet. Sie erstellen selbstständig Dienstpläne, so dass zu den üblichen Unterrichtszeiten<br />

immer Schulsanitäter erreichbar sind. Zu den Einsätzen werden sie in der Regel vom Sekretari‐<br />

at aus über Funk oder aber per Durchsage gerufen – im Notfall also stets möglichst schnell das<br />

Sekretariat informieren. Im Kunsttrakt gibt es einen Sanitätsraum, der den Schulsanitätern<br />

primär als Ersthelferraum dient und in dem sie sich aufhalten können. Die Schulsanitäter kön‐<br />

nen per Email kontaktiert werden: Schul‐Sanitaetsdienst‐GSG@web.de<br />

GSG‐Homepage: http://gsg.intercoaster.de/ic/page/58/schulsanitaeter.html<br />

Schulträger Als Schulträger ist die Stadt Pulheim für die so genannten „äußeren Angelegenheiten“ der Schu‐<br />

le zuständig und verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung und der Un‐<br />

terhalt des Schulgebäudes und des Schulgeländes sowie der für den Unterrichts‐ und Schulbe‐<br />

trieb erforderlichen Lehrmittel und Einrichtungsgegenstände. Die Schule kann auf der Basis<br />

eines vom Schulträger zugewiesenen Budgets über alle Anschaffungen entscheiden. Ausge‐<br />

nommen hiervon sind allerdings Maßnahmen, die sich auf das Gebäude bzw. das Schulgelände<br />

selbst beziehen. Der Schulträger stellt darüber hinaus das nicht‐lehrende Personal der Schule<br />

(Sekretärinnen, Hausmeister, Bibliothekarin). Das Schulverwaltungsamt als Teil des Schul‐ und<br />

Kulturdezernats ist der direkte Ansprechpartner für alle Fragen der äußeren Schulangelegen‐<br />

heiten. Darüber hinaus besteht in Fragen der Jugendhilfe eine enge Zusammenarbeit mit dem<br />

Jugendamt der Stadt Pulheim.<br />

http://www.pulheim.de<br />

Schul­ und Lernfest Seit dem 35‐jährigen Schuljubiläum im Jahre 2004 führt die Schule am Ende eines jeden Schul‐<br />

jahres ein Schul‐ und Lernfest durch. Dieses bietet Lern‐ und Projektgruppen sowie Einzelper‐<br />

sonen die Möglichkeit, Lernergebnisse des zurückliegenden Schuljahres der (Schul‐) Öffentlich‐<br />

keit zu präsentieren. Zum Schul‐ und Lernfest werden außerdem die Schülerinnen und Schüler<br />

der zukünftigen Stufe 5 eingeladen, um ihre Klassenlehrer/innen kennenzulernen und einen<br />

ersten Eindruck von der Schule zu gewinnen. Außerdem werden im Rahmen des Schul‐ und<br />

Lernfestes auch Ehrungen vorgenommen und Urkunden ausgehändigt. Das Schul‐ und Lernfest<br />

bietet so insgesamt die Möglichkeit, einen Rückblick auf den zu Ende gehende Schuljahr vorzu‐<br />

nehmen, die Arbeit von Mitschüler/innen und Kolleg/innen wahrzunehmen und zu würdigen,<br />

miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam zu feiern.<br />

Schulveranstaltungen Außerunterrichtliche Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule gelten als Schulver‐<br />

anstaltungen. Unterrichtsgänge, Exkursionen und Ausflüge müssen über ein entsprechendes<br />

Formular (erhältlich im Sekretariat) bei der Schulleitung angemeldet werden. Veranstaltungen<br />

innerhalb der Schule bedürfen in der Regel nicht der Genehmigung durch die Schulleitung. Hier<br />

ist es jedoch wichtig, die entsprechenden Räume zu reservieren und die Hausmeister zu be‐<br />

nachrichtigen. Für die an einer Schulveranstaltung teilnehmenden Schüler/innen und Leh‐<br />

rer/innen gilt die Versicherung der Schulträger.<br />

Schulversäumnis (s. a.<br />

Attestpflicht, Entschuldigungsheft<br />

)<br />

Die allgemeine Schulpflicht ist über das Schulgesetz geregelt (§ 34 bis 41). Am GSG besteht die<br />

Absprache, dass Eltern im Krankheitsfall ihrer Kinder am Morgen des betreffenden Tages die<br />

Schule über das Sekretariat informieren. Diese Information wird an den / die Klassenlehrer/in<br />

bzw. den / die Tutor/in weitergeleitet. Überschreitet die krankheitsbedingte Abwesenheit die<br />

Dauer von drei Tagen, so ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Befreiungen vom Unter‐<br />

richt für die Dauer von bis zu drei Tagen (Ausnahme: unmittelbar vor oder nach den Ferien)<br />

können durch den / die Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in ausgesprochen werden. Darüber hinaus<br />

ist eine Genehmigung durch die Schulleitung erforderlich. Sollten Eltern trotz der Hinweise<br />

durch die Schule nicht für die Einhaltung der Schulpflicht sorgen, so muss die Schulaufsicht<br />

hinzugezogen werden (Gleiches gilt auch für volljährige Schüler/innen). In besonderen Fällen<br />

kann die Schule die Attestpflicht aussprechen, so dass jede Fehlstunde durch die Vorlage eines<br />

ärztlichen Attests bestätigt werden muss.<br />

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf<br />

Schulvertrag Um ein partnerschaftliches Miteinander zu gewährleisten und um die Voraussetzungen für<br />

erfolgreiches Lehren und Lernen zu sichern, hat die Schulgemeinschaft einen Schulvertrag<br />

erarbeitet, der zu Beginn eines Schuljahres von allen Schülerinnen und Schülern unterschrieben<br />

und von deren Eltern zu Kenntnis genommen wird. In diesem Schulvertrag sind die für alle<br />

Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlichen Regeln für das Zusammenleben festgehalten.<br />

Bestand dieses Schulvertrages ist außerdem die Hausordnung, in der einzelne Aspekte für das<br />

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände benannt sind.<br />

http://gsg.intercoaster.de/ic/page/55/der_schulvertrag.html<br />

Schwimmunterricht Der Schwimmunterricht findet im Hallenbad der Stadt Pulheim statt, das hinter der Sporthalle<br />

„Am Sportzentrum“ gelegen ist. In der Sekundarstufe I werden die Schwimmgruppen aus Si‐<br />

cherheitsgründen verkleinert. Schwimmfähigkeit wird vorausgesetzt. Im Profilunterricht der<br />

Oberstufe ist ebenfalls auf gewisse Schwimmvorkenntnisse zu achten. Teil der Schwimmnote<br />

im Schwimmprofil ist eine Leistungsabnahme nach den in der Sportfachschaft abgestimmten<br />

Leistungstabellen. Weitere Informationen: Andreas Heuser.<br />

Sekretariat Das Sekretariat am GSG ist in der Regel bis 13 Uhr geöffnet. Erreichbar sind die Damen unter<br />

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