Qualitätshandbuch Schulalltag - Geschwister-Scholl-Gymnasium ...
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auch bei Ausfall von Kolleginnen und Kollegen meist gewährleistet (s. auch EVA und Vertre‐<br />
tungsplan):<br />
http://gsg.intercoaster.de/ic/page/101/vertretungskonzept.html<br />
Wahlpflichtbereich 8/9 In den Stufen 8 und 9 gibt es für die Schüler/innen in G 8 einen Wahlpflichtbereich. Derzeit<br />
werden das Fach Politik/Wirtschaft sowie ein bilinguales Sachfach, bei dem Inhalte aus den<br />
Bereichen Erdkunde, Politik, Biologie und Geschichte auf Englisch erarbeitet werden, angebo‐<br />
ten. Darüber hinaus können Latein und Französisch als 3. Fremdsprache, Physik/ Informatik<br />
und Chemie/Biologie gewählt werden.<br />
http://gsg.intercoaster.de/ic/page/279/wahlpflichtbereich_8_9.html<br />
Wandertage Wandertage dienen der Weiterentwicklung des Klassenklimas, ermöglichen Begegnungen und<br />
Erfahrungen außerhalb des normalen Fachunterrichts und können im Sinne von Exkursionen<br />
bzw. Unterrichtsgängen die Methoden des Fachunterrichts ergänzen. Am GSG stehen jeder<br />
Klasse pro Schuljahr 2 Wandertage zu. Exkursionen bzw. Unterrichtsgänge werden hierauf<br />
nicht angerechnet. Einzelheiten zu Schulwanderungen bzw. Wandertage regeln die so genann‐<br />
ten Wanderrichtlinien. Weitere Absprachen sind im Fahrtenkonzept der Schule festgelegt.<br />
Die Wanderrichtlinien zum Download:<br />
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf<br />
Das Fahrtenkonzept des GSG:<br />
http://gsg.intercoaster.de/ic/page/317/das_aktuelle_fahrtenkonzept.html<br />
Wettbewerbe Die wesentlichen allgemeinen und schulspezifischen Informationen zu diesem Thema findet<br />
man auf der Schulhomepage im Bereich Lernen und Förderung. Hier werden auch immer aktuell<br />
an unserer Schule angebotene Wettbewerbe und außerschulische Lernangebote veröffentlicht.<br />
http://gsg.intercoaster.de/ic/page/860/begabten_foerderung_am_gsg.html<br />
Zertifikate Alle Schülerinnen und Schüler erhalten über das grips‐Büro Zertifikate zu den von ihnen absol‐<br />
vierten grips‐Kursen. Auf Wunsch können auch Zertifikate für Profilkurse (Stufen 7 bis 9) ange‐<br />
fertigt werden. Ebenfalls auf Wunsch erstellt die Schule Zertifikate für Schülerinnen und Schü‐<br />
ler, die sich in besonderer Weise innerhalb der Schule engagiert haben und / oder besondere<br />
Leistungen erbracht haben.<br />
Zeugnisse § 49 des Schulgesetzes NRW (SchG): Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn:<br />
(1) Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des<br />
Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittesein Zeugnis über die erbrach‐<br />
ten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn. Schülerinnen und Schüler, die<br />
die Schule verlassen, erhalten<br />
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I o‐<br />
der II ein Abschluss erworben wurde,<br />
2. in Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss<br />
verlassen wird,<br />
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln;<br />
auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.<br />
(2) Soweit in den Ausbildungs‐ und Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt ist, werden<br />
neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schul‐<br />
laufbahn aufgenommen:<br />
1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,<br />
2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen „sehr<br />
gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu Grunde gelegt werden und die nach<br />
Entscheidung der Zeugnis‐ oder Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung er‐<br />
gänzt werden können; die Schulkonferenz entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeits‐<br />
verhalten und zum Sozialverhalten an der Schule durch Beschreibungen ergänzt wer‐<br />
den sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung auf,<br />
3. nach Entscheidung der Zeugnis‐ oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen<br />
über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterricht‐<br />
lichen Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außer‐<br />
schulische ehrenamtliche Tätigkeiten in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die<br />
Schullaufbahnen gewürdigt werden. In Abschluss‐ und Abgangszeugnissen beziehen<br />
sich Bemerkungen nach dieser Nummer auch auf die gesamte Schullaufbahn.<br />
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf<br />
Zeugnisdruck Die Zeugnisse der Sekundarstufe I werden von Sonja Gerling, Martin Weinreich und Andreas<br />
Heuser nach den Zeugniskonferenzen gedruckt. Klassenlehrer/innen erhalten diese anschlie‐<br />
ßend zur Kontrolle (mitsamt der Zeugnislisten) und zur Unterschrift in ihren Fächern. Die Kon‐<br />
trolle erfolgt durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin und einem weiteren Mitglied aus<br />
dem Kollegium. Die Zeugnisse müssen anschließend im Sekretariat gesiegelt und vom Schullei‐<br />
ter unterschrieben werden.<br />
Zeugniskonferenzen Jeweils kurz vor den Halbjahres‐ und den Schuljahresendzeugnissen finden die Zeugniskonfe‐<br />
renzen aller Klassen und aller Jahrgangsstufen statt. An ihnen nehmen alle Kolleginnen und<br />
Kollegen teil, die die jeweilige Klasse bzw. Jahrgangsstufe unterrichten. Die Zeugniskonferenz<br />
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