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Qualitätshandbuch Schulalltag - Geschwister-Scholl-Gymnasium ...

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auch bei Ausfall von Kolleginnen und Kollegen meist gewährleistet (s. auch EVA und Vertre‐<br />

tungsplan):<br />

http://gsg.intercoaster.de/ic/page/101/vertretungskonzept.html<br />

Wahlpflichtbereich 8/9 In den Stufen 8 und 9 gibt es für die Schüler/innen in G 8 einen Wahlpflichtbereich. Derzeit<br />

werden das Fach Politik/Wirtschaft sowie ein bilinguales Sachfach, bei dem Inhalte aus den<br />

Bereichen Erdkunde, Politik, Biologie und Geschichte auf Englisch erarbeitet werden, angebo‐<br />

ten. Darüber hinaus können Latein und Französisch als 3. Fremdsprache, Physik/ Informatik<br />

und Chemie/Biologie gewählt werden.<br />

http://gsg.intercoaster.de/ic/page/279/wahlpflichtbereich_8_9.html<br />

Wandertage Wandertage dienen der Weiterentwicklung des Klassenklimas, ermöglichen Begegnungen und<br />

Erfahrungen außerhalb des normalen Fachunterrichts und können im Sinne von Exkursionen<br />

bzw. Unterrichtsgängen die Methoden des Fachunterrichts ergänzen. Am GSG stehen jeder<br />

Klasse pro Schuljahr 2 Wandertage zu. Exkursionen bzw. Unterrichtsgänge werden hierauf<br />

nicht angerechnet. Einzelheiten zu Schulwanderungen bzw. Wandertage regeln die so genann‐<br />

ten Wanderrichtlinien. Weitere Absprachen sind im Fahrtenkonzept der Schule festgelegt.<br />

Die Wanderrichtlinien zum Download:<br />

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf<br />

Das Fahrtenkonzept des GSG:<br />

http://gsg.intercoaster.de/ic/page/317/das_aktuelle_fahrtenkonzept.html<br />

Wettbewerbe Die wesentlichen allgemeinen und schulspezifischen Informationen zu diesem Thema findet<br />

man auf der Schulhomepage im Bereich Lernen und Förderung. Hier werden auch immer aktuell<br />

an unserer Schule angebotene Wettbewerbe und außerschulische Lernangebote veröffentlicht.<br />

http://gsg.intercoaster.de/ic/page/860/begabten_foerderung_am_gsg.html<br />

Zertifikate Alle Schülerinnen und Schüler erhalten über das grips‐Büro Zertifikate zu den von ihnen absol‐<br />

vierten grips‐Kursen. Auf Wunsch können auch Zertifikate für Profilkurse (Stufen 7 bis 9) ange‐<br />

fertigt werden. Ebenfalls auf Wunsch erstellt die Schule Zertifikate für Schülerinnen und Schü‐<br />

ler, die sich in besonderer Weise innerhalb der Schule engagiert haben und / oder besondere<br />

Leistungen erbracht haben.<br />

Zeugnisse § 49 des Schulgesetzes NRW (SchG): Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn:<br />

(1) Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des<br />

Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittesein Zeugnis über die erbrach‐<br />

ten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn. Schülerinnen und Schüler, die<br />

die Schule verlassen, erhalten<br />

1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I o‐<br />

der II ein Abschluss erworben wurde,<br />

2. in Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss<br />

verlassen wird,<br />

3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln;<br />

auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.<br />

(2) Soweit in den Ausbildungs‐ und Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt ist, werden<br />

neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schul‐<br />

laufbahn aufgenommen:<br />

1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,<br />

2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen „sehr<br />

gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu Grunde gelegt werden und die nach<br />

Entscheidung der Zeugnis‐ oder Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung er‐<br />

gänzt werden können; die Schulkonferenz entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeits‐<br />

verhalten und zum Sozialverhalten an der Schule durch Beschreibungen ergänzt wer‐<br />

den sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung auf,<br />

3. nach Entscheidung der Zeugnis‐ oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen<br />

über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterricht‐<br />

lichen Bereich. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außer‐<br />

schulische ehrenamtliche Tätigkeiten in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die<br />

Schullaufbahnen gewürdigt werden. In Abschluss‐ und Abgangszeugnissen beziehen<br />

sich Bemerkungen nach dieser Nummer auch auf die gesamte Schullaufbahn.<br />

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf<br />

Zeugnisdruck Die Zeugnisse der Sekundarstufe I werden von Sonja Gerling, Martin Weinreich und Andreas<br />

Heuser nach den Zeugniskonferenzen gedruckt. Klassenlehrer/innen erhalten diese anschlie‐<br />

ßend zur Kontrolle (mitsamt der Zeugnislisten) und zur Unterschrift in ihren Fächern. Die Kon‐<br />

trolle erfolgt durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin und einem weiteren Mitglied aus<br />

dem Kollegium. Die Zeugnisse müssen anschließend im Sekretariat gesiegelt und vom Schullei‐<br />

ter unterschrieben werden.<br />

Zeugniskonferenzen Jeweils kurz vor den Halbjahres‐ und den Schuljahresendzeugnissen finden die Zeugniskonfe‐<br />

renzen aller Klassen und aller Jahrgangsstufen statt. An ihnen nehmen alle Kolleginnen und<br />

Kollegen teil, die die jeweilige Klasse bzw. Jahrgangsstufe unterrichten. Die Zeugniskonferenz<br />

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