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Dialog 20.indb - Stiftung Demokratie Saarland

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Christine Landfried 23<br />

nehmern erhöht sich die Zahl auf jeweils 8 Vertreter, und in Unternehmen<br />

mit mehr als 20.000 Arbeitnehmern setzt sich der Aufsichtsrat aus je zehn<br />

Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen.<br />

Bei der Wahl der wichtigen Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bleibt<br />

die Lösung etwas unterhalb der Parität. Der Aufsichtsrat wählt mit einer Zweidrittel-Mehrheit<br />

den Vorsitzenden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, dann<br />

fi ndet ein zweiter Wahlgang statt. Nun wählen die Vertreter der Anteilseigner<br />

mit Mehrheit den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und die Vertreter der<br />

Arbeitnehmer dessen Stellvertreter (Paragraph 27 Absatz 2 MitbestG). Auch<br />

bei der Aufl ösung von Pattsituationen im Aufsichtsrat haben die Anteilseigner<br />

einen Vorsprung. Denn bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat erhält der Vorsitzende<br />

zwei Stimmen (Paragraph 29 Absatz 2 MitbestG). Der Aufsichtsratsvorsitzende<br />

wurde aber, falls im zweiten Wahlgang gewählt, immer von den<br />

Anteilseignern gestellt.<br />

Über diese Mitbestimmung auf Unternehmensebene schreiben die wissenschaft<br />

lichen Mitglieder der Biedenkopf-Kommission: „Nach ausführlicher<br />

Diskussion über zu beobachtende wirtschaft liche Auswirkungen der Unternehmensmitbestimmung<br />

sehen die wissenschaft lichen Mitglieder insgesamt<br />

keinen Anlass, die positive Prognose des Gesetzgebers von 1976 in Frage zu<br />

stellen und eine grundsätzliche Korrektur oder gar Aufh ebung des Gesetzes<br />

vorzuschlagen….Der Forschungsstand ergibt insgesamt keinen Nachweis<br />

negativer wirtschaft licher Wirkungen der Unternehmensmitbestimmung.“ 42<br />

Während preistheoretische Ansätze die Kosten der Mitbestimmung betonten,<br />

stellten partizipationstheoretische Ansätze die Vorteile einer stabilen und integrierten<br />

Belegschaft in den Mittelpunkt. Es hänge vom Geschick der Beteiligten<br />

ab, welche Folgen die Mitbestimmung habe. „Unstrittig ist, dass gute Unternehmensführung<br />

die positiven Partizipationseff ekte der Mitbestimmung<br />

nutzen kann, um mögliche negative Kosteneff ekte auszugleichen.“ 43<br />

Eine Analyse des Institute for Law and Finance der Johann Wolfgang Goethe-<br />

Universität Frankfurt kommt zu einem anderen Ergebnis. Es wurden im Jahr<br />

2006 die Vorstandsvorsitzenden oder Hauptgeschäft sführer und die Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

von mitbestimmten Unternehmen befragt. Der Rücklauf war<br />

42 Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung, Bericht der<br />

wissenschaft lichen Mitglieder der Kommission, Dezember 2006, S.13 ff .<br />

43 Ebd., S. 14.

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