Dialog 20.indb - Stiftung Demokratie Saarland
Dialog 20.indb - Stiftung Demokratie Saarland
Dialog 20.indb - Stiftung Demokratie Saarland
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Christine Landfried 23<br />
nehmern erhöht sich die Zahl auf jeweils 8 Vertreter, und in Unternehmen<br />
mit mehr als 20.000 Arbeitnehmern setzt sich der Aufsichtsrat aus je zehn<br />
Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen.<br />
Bei der Wahl der wichtigen Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bleibt<br />
die Lösung etwas unterhalb der Parität. Der Aufsichtsrat wählt mit einer Zweidrittel-Mehrheit<br />
den Vorsitzenden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, dann<br />
fi ndet ein zweiter Wahlgang statt. Nun wählen die Vertreter der Anteilseigner<br />
mit Mehrheit den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und die Vertreter der<br />
Arbeitnehmer dessen Stellvertreter (Paragraph 27 Absatz 2 MitbestG). Auch<br />
bei der Aufl ösung von Pattsituationen im Aufsichtsrat haben die Anteilseigner<br />
einen Vorsprung. Denn bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat erhält der Vorsitzende<br />
zwei Stimmen (Paragraph 29 Absatz 2 MitbestG). Der Aufsichtsratsvorsitzende<br />
wurde aber, falls im zweiten Wahlgang gewählt, immer von den<br />
Anteilseignern gestellt.<br />
Über diese Mitbestimmung auf Unternehmensebene schreiben die wissenschaft<br />
lichen Mitglieder der Biedenkopf-Kommission: „Nach ausführlicher<br />
Diskussion über zu beobachtende wirtschaft liche Auswirkungen der Unternehmensmitbestimmung<br />
sehen die wissenschaft lichen Mitglieder insgesamt<br />
keinen Anlass, die positive Prognose des Gesetzgebers von 1976 in Frage zu<br />
stellen und eine grundsätzliche Korrektur oder gar Aufh ebung des Gesetzes<br />
vorzuschlagen….Der Forschungsstand ergibt insgesamt keinen Nachweis<br />
negativer wirtschaft licher Wirkungen der Unternehmensmitbestimmung.“ 42<br />
Während preistheoretische Ansätze die Kosten der Mitbestimmung betonten,<br />
stellten partizipationstheoretische Ansätze die Vorteile einer stabilen und integrierten<br />
Belegschaft in den Mittelpunkt. Es hänge vom Geschick der Beteiligten<br />
ab, welche Folgen die Mitbestimmung habe. „Unstrittig ist, dass gute Unternehmensführung<br />
die positiven Partizipationseff ekte der Mitbestimmung<br />
nutzen kann, um mögliche negative Kosteneff ekte auszugleichen.“ 43<br />
Eine Analyse des Institute for Law and Finance der Johann Wolfgang Goethe-<br />
Universität Frankfurt kommt zu einem anderen Ergebnis. Es wurden im Jahr<br />
2006 die Vorstandsvorsitzenden oder Hauptgeschäft sführer und die Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
von mitbestimmten Unternehmen befragt. Der Rücklauf war<br />
42 Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung, Bericht der<br />
wissenschaft lichen Mitglieder der Kommission, Dezember 2006, S.13 ff .<br />
43 Ebd., S. 14.