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Dialog 20.indb - Stiftung Demokratie Saarland

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Christine Landfried 25<br />

der betrieblichen Mitbestimmung als auch der Mitbestimmung auf Unternehmensebene<br />

beinhalten weniger Partizipationsrechte für die Arbeitnehmer als<br />

die deutschen Gesetze.<br />

Die Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat vom 22.9.1994, 46 die nach einem<br />

fast 15 Jahre dauernden zähen Kampf zwischen den Sozialpartnern zustande<br />

kam, lässt sich auf den Nenner bringen: Freiwilligkeit ist Trumpf. Schon<br />

im Titel wird die Option zwischen einem Europäischen Betriebsrat und „geeigneten<br />

Verfahren“ zur länderübergreifenden Unterrichtung und Anhörung<br />

der Arbeitnehmer zur Wahl gestellt. Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen<br />

mit mindestens 1000 Arbeitnehmern in den Mitgliedstaaten der EU und jeweils<br />

mindestens 150 Arbeitnehmern in mindestens zwei Mitgliedstaaten. Die<br />

Modalitäten des Europäischen Betriebsrates wie Zusammensetzung, Tätigkeitsbereich,<br />

Befugnisse, Häufi gkeit und Dauer der Sitzungen, fi nanzielle und<br />

materielle Mittel sowie die Mandatsdauer werden in Verhandlungen zwischen<br />

der zentralen Unternehmensleitung und einem besonderen Verhandlungsgremium<br />

festgelegt. In einem Anhang zur Richtlinie werden subsidiäre Vorschriften<br />

genannt, die aber nur dann zum Zuge kommen, wenn die Unternehmensleitung<br />

und das Verhandlungsgremium dieses beschließen, wenn die Leitung<br />

Verhandlungen verweigert oder wenn es innerhalb von drei Jahren nicht gelingt,<br />

eine Vereinbarung zu verabschieden. Kann mit diesen wenigen verbindlichen<br />

Vorschrift en das Ziel erreicht werden, die Rechte der Arbeitnehmer auf<br />

Information und Anhörung in europaweit tätigen Unternehmen zu stärken?<br />

Eine gerade erschienene Studie zur Praxis der Europäischen Betriebsräte<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass die Europäischen Betriebsräte nur einen Teilerfolg<br />

darstellen. Bis Dezember 2009 wurden in 931 multinationalen Unternehmen<br />

Europäische Betriebsräte eingerichtet. Nach den Regeln der Richtlinie<br />

müssten jedoch 2.381 Unternehmen solche Betriebsräte haben. „Th e overall<br />

coverage rate of EWCs was thus 39, 1 per cent at December 2009.” 47 Der Einfl<br />

uss der Europäischen Betriebsräte auf die Restrukturierung der grenzüber-<br />

46 Richtlinie 94/45/EG vom 22.9.1994 „über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates<br />

oder die<br />

Schaff ung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaft<br />

sweit<br />

operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen.“<br />

47 Jeremy Waddington, European Works Councils. A Transnational Industrial Relations Institution<br />

in the Making, New York, London: Routledge 2011, S. 57.

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