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Sexarbeit. Frauenrechtsverletzung oder eine Arbeit wie jede andere?

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EINLEITUNG<br />

Mit dem Abschluss der „UN-Convention for the Suppression of the Traffic in Persons and of<br />

the Exploitation of the Prostitution of Others“ 1949 13 , die Staaten nicht nur im Kampf gegen<br />

Frauenhandel in die sexuelle Ausbeutung in die Pflicht nahm, sondern auch <strong>eine</strong><br />

Verpflichtung zur Abschaffung der <strong>Sexarbeit</strong> vorsah, wurde es ruhig um feministische und<br />

internationale Bemühungen gegen <strong>Sexarbeit</strong> und Frauenhandel in die sexuelle Ausbeutung. 14<br />

Die Konvention wurde von vielen Staaten nicht unterzeichnet - zum Teil gerade wegen ihres<br />

abolitionistischen Zugangs - und ihre Umsetzung kaum überwacht. 15<br />

Zunehmende Migration, ein Anstieg des internationalen Tourismus und das Aufkommen von<br />

AIDS brachten in den 80er Jahren <strong>Sexarbeit</strong> und Frauenhandel <strong>wie</strong>der verstärkt auf die<br />

politische Tagesordnung. 16 Neben den bereits bestehenden Betrachtungsweisen von<br />

“Prostitution“ entstand nunmehr <strong>eine</strong> gänzlich neue - die Definition von <strong>Sexarbeit</strong> als sexuelle<br />

Dienstleistung und <strong>Arbeit</strong>. 17 Erstmals organisierten sich auch <strong>Sexarbeit</strong>erinnen und forderten<br />

mehr Rechte für ihren Berufsstand ein. 18<br />

Unter feministischen Bewegungen führte diese neue Sichtweise zu <strong>eine</strong>r bis heute<br />

anhaltenden Spaltung in - grob zusammengefasst - zwei Lager. Auf der <strong>eine</strong>n Seite stehen<br />

jene, die <strong>Sexarbeit</strong> als <strong>eine</strong> Form männlicher Unterdrückung und sexueller Dominanz<br />

betrachten und die Bestrafung all jener fordern, die von <strong>Sexarbeit</strong> profitieren - mit Ausnahme<br />

der <strong>Sexarbeit</strong>erin selbst.<br />

Auf der <strong>andere</strong>n Seite stehen jene, die <strong>Sexarbeit</strong> als <strong>eine</strong> autonome Entscheidung der Frau, auf<br />

diese Weise Geld zu verdienen, respektiert sehen wollen und für <strong>eine</strong> gesetzliche Absicherung<br />

dieser <strong>Arbeit</strong> eintreten.<br />

Dieser Positionsunterschied bestimmt auch die konträre feministische Zugangsweise zu<br />

Migration in die <strong>Sexarbeit</strong> und Handel in die sexuelle Ausbeutung. Bei der Betrachtung von<br />

<strong>Sexarbeit</strong> als männliche sexuelle Gewalt werden sowohl Migration in die <strong>Sexarbeit</strong> als auch<br />

Handel in die sexuelle Ausbeutung als kriminell erachtet, ohne Unterscheidung, ob<br />

Ausbeutung und Zwang involviert sind, <strong>oder</strong> nicht. Der beste Weg, Handel in die sexuelle<br />

Ausbeutung zu bekämpfen, wird in der Abschaffung von <strong>Sexarbeit</strong> gesehen. 19 Bei <strong>andere</strong>r<br />

Betrachtungsweise werden nicht alle Frauen, die mit Hilfe von Mittelsmännern migrieren und<br />

13<br />

Der Text der Deklaration findet sich unter http://www.ohchr.org/english/law/trafficpersons.htm.<br />

14<br />

Doezema 1998:36.<br />

15<br />

Outshoorn 2004:8.<br />

16<br />

Outshoorn 2004:8, Doezema 1998:36.<br />

17<br />

Outshoorn 2004:9.<br />

18<br />

Outshoorn 2004:9, Doezema 1998:37.<br />

19<br />

Outshoorn 2004:9.<br />

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