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Sexarbeit. Frauenrechtsverletzung oder eine Arbeit wie jede andere?

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5.2. Rechtslage<br />

SCHWEDEN<br />

Mit 1. Jänner 1999 trat das „Gesetz über das Verbot des Kaufs sexueller Dienste“ 290 in Kraft,<br />

die entsprechende Regelung findet sich im Strafgesetzbuch (Schwedisches Strafgesetzbuch,<br />

Kapitel 6, Abschnitt 11). Es stellt den (versuchten) Kauf sexueller Dienstleistungen unter<br />

Strafe. Spezielle Strafbestimmungen bestehen für den (versuchten) Kauf sexueller<br />

Dienstleistungen von Personen unter 18 Jahren.<br />

Nicht strafbar macht sich hingegen die <strong>Sexarbeit</strong>erin, weder durch das Anbieten noch das<br />

Erbringen von sexuellen Dienstleistungen. 291 <strong>Sexarbeit</strong>erinnen werden weder „reguliert“<br />

noch kriminalisiert. 292 „Dieser von Schweden eingeschlagene Weg stellt <strong>eine</strong> langfristige<br />

Stellungnahme gegenüber <strong>andere</strong>n Staaten dar, dass Schweden Prostitution als<br />

schwer<strong>wie</strong>gende Form der Unterdrückung von Frauen betrachtet, die bekämpft werden<br />

soll.“ 293 Es ist daher ein erklärtes Ziel Schwedens, <strong>Sexarbeit</strong> nicht nur im eigenen Land der<br />

Vergangenheit angehören zu lassen, sondern auch international für ein Ende der <strong>Sexarbeit</strong><br />

einzutreten. 294<br />

5.2.1. Gesetz über das Verbot des Kaufs sexueller Dienste<br />

Der Gesetzestext lautete ursprünglich <strong>wie</strong> folgt: „Wer sich gegen Vergütung <strong>eine</strong> zufällige<br />

sexuelle Beziehung beschafft, wird - wenn die Tat nicht mit <strong>eine</strong>r Strafe nach dem<br />

Strafgesetzbuch belegt ist - für den Kauf sexueller Dienste zu <strong>eine</strong>r Geldstrafe <strong>oder</strong><br />

Gefängnisstrafe von im Höchstfall sechs Monaten verurteilt.“ 295 Mittlerweile wurde per<br />

01.04.2005 das Verbot um <strong>eine</strong>n weiteren Absatz ergänzt. Nunmehr ist der Kunde auch dann<br />

strafbar, wenn ein Dritter die sexuelle Dienstleistung beschafft 296 , etwa wenn ein Freund für<br />

<strong>eine</strong>n Freund bestellt und bezahlt.<br />

290<br />

Lag om förbud mot köp av sexuella tjänster (1998:408), Fact Sheet 2004:1.<br />

291<br />

Das Mindestalter für konsensualen Geschlechtsverkehr ist 15 Jahre (sowohl für hetero-, <strong>wie</strong><br />

homosexuellen Kontakt). Verboten ist es allerdings, sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt vor Vollendung des<br />

20. Lebensjahres anzubieten. In diesem Fall sind als „Strafe“ spezielle Unterstützungs- und Betreuungsangebote<br />

für diese jungen Menschen vorgesehen (the Care of Young Persons Act, EUROPAP 2001:Pkt.1b.General info<br />

on Sex Work in Sweden).<br />

292<br />

Bindel 2003:29.<br />

293<br />

Fact Sheet 2004:1.<br />

294<br />

Fact Sheet 2004:4, Bindel 2003:74.<br />

295<br />

Boethius 2001:6.<br />

296<br />

Fact Sheet 2005:1.<br />

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