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Sexarbeit. Frauenrechtsverletzung oder eine Arbeit wie jede andere?

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3.3. Auswirkungen<br />

ÖSTERREICH<br />

Ende 1994 wurde erstmalig (und bisher einmalig) <strong>eine</strong> umfassende Studie zur Erhebung der<br />

Lebens- und <strong>Arbeit</strong>sbedingungen von <strong>Sexarbeit</strong>erinnen in Österreich in Auftrag gegeben. 107<br />

Zentrale Fragestellung damals war, in welcher Form <strong>Sexarbeit</strong>erinnen bestmöglich in das<br />

Sozialversicherungssystem eingebunden werden können. 108 Folgestudien wurden nicht in<br />

Auftrag gegeben, also auch k<strong>eine</strong> Evaluierung der schließlich vom Gesetzgeber gewählten<br />

Lösung der Einbeziehung in die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft.<br />

Auch fehlen nach <strong>wie</strong> vor österreichweit erhobene Daten. Es gibt derzeit k<strong>eine</strong> Erfassung der<br />

Gesamtzahl der legal in Österreich tätigen <strong>Sexarbeit</strong>erinnen (und deren Zusammensetzung in<br />

Hinblick auf Geschlecht, Alter, Nationalität und Aufenthaltstitel) und auch k<strong>eine</strong> offizielle<br />

Schätzung der Dunkelziffer. 109<br />

Nicht erhoben sind auch die Auswirkungen der unterschiedlichen Gesetzgebung und Praxis<br />

der Länder auf die Lebens- und <strong>Arbeit</strong>sbedingungen der <strong>Sexarbeit</strong>erinnen. Wichtige<br />

Fragestellungen wären etwa, welches System (Bordell- <strong>oder</strong> Sperrgebietsystem)<br />

selbstbestimmtes <strong>Arbeit</strong>en und die Vermeidung von ausbeuterischen Strukturen (und damit<br />

auch von Begleitkriminalität) begünstigt, welche möglichen Folgen die Zulassung von<br />

<strong>Sexarbeit</strong> in Wohnungen (Wohnungsprostitution) hätte, <strong>wie</strong> sich die polizeiliche<br />

Registrierungspflicht auf die Bereitschaft auswirkt, sich regelmäßigen Kontrollen beim<br />

Gesundheitsamt zu unterziehen, etc.. Umfassende und ländervergleichende Erhebungen wären<br />

notwendig, um hierzu konkrete Aussagen treffen zu können. 110<br />

Trotz dieser mangelhaften Informationslage lassen sich gültige Aussagen bezüglich der<br />

Auswirkungen der Gesetzeslage(n) treffen. Drei Umstände werden <strong>eine</strong>r näheren<br />

Untersuchung unterzogen: die Sittenwidrigkeit der <strong>Sexarbeit</strong>, die fremdenrechtlichen<br />

Beschränkungen für Ausländerinnen und die Landeskompetenz zur Regelung der <strong>Sexarbeit</strong>.<br />

107<br />

Bundesministerium für Frauenangelegenheiten 1996.<br />

108<br />

<strong>Sexarbeit</strong>erinnen sind mittlerweile sozialversicherungspflichtig. Zur aktuellen Regelung siehe den<br />

Abschnitt Steuer- und Versicherungspflicht.<br />

109<br />

Diesbezügliche Fragen, auch jene nach der Vollzugspraxis der Länder beantwortet die<br />

Bundesministerin für Inneres in <strong>eine</strong>r parlamentarischen Anfragebeantwortung lapidar mit dem Hinweis, dass<br />

diese k<strong>eine</strong>n Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres betreffen (Beantwortung der<br />

parlamentarischen Anfrage betreffend die „Lebenssituation von Frauen und Männern in der Prostitution“ vom<br />

26. Juni 2006, GZ: BMI-LR2220/0161-III/1/b/2006).<br />

110<br />

Eine <strong>wie</strong>wohl schon ältere, aber in vielen Aspekten noch sehr aktuelle systematische Darstellung der<br />

Landesgesetzgebung findet sich Toth 1997.<br />

Seite 30 von 99

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