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Sexarbeit. Frauenrechtsverletzung oder eine Arbeit wie jede andere?

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DEUTSCHLAND<br />

zunächst in Schulden verstricken und dann Rückzahlungsforderungen aus den Schulden<br />

gegen den Entgeltanspruch der <strong>Sexarbeit</strong>erin aufrechnet - und auf diese Weise Druck ausübt,<br />

die Schulden „abzuarbeiten“. 175 Dem steht jedoch nicht entgegen, dass durch <strong>eine</strong>n direkten<br />

Vertragsabschluss zwischen <strong>eine</strong>r dritten Person (in der Regel dem Bordellbetreiber) und dem<br />

Kunden ein unmittelbarer Forderungsanspruch dieser dritten Person entsteht. Dies betrifft die<br />

Konstellation, dass zwischen dem Bordellbetreiber und der <strong>Sexarbeit</strong>erin ein Gehalt<br />

vereinbart wurde und der Bordellbetreiber direkt mit dem Kunden <strong>eine</strong>n<br />

Dienstleistungsvertrag abschließt.<br />

4.4. Auswirkungen<br />

Das ProstG 2001 wurde im staatlichen Auftrag <strong>eine</strong>r eingehenden Evaluierung unterzogen.<br />

Die Evaluierungsergebnisse wurden dem zuständigen Bundesministerium für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend bereits im August 2005 vorgelegt, sind jedoch bis heute nicht<br />

veröffentlicht. 176<br />

Grundlage m<strong>eine</strong>r Aussagen in diesem Abschnitt sind daher vor allem Gespräche mit<br />

Beratungsstellen 177 und Interessensvertretungen 178 im Frühjahr 2006, <strong>eine</strong> Evaluierung des<br />

ProstG durch die Grünen aus dem Jahre 2004 179 so<strong>wie</strong> <strong>eine</strong> Publikation der Deutschen AIDS-<br />

Hilfe aus 2005 180 .<br />

Grundsätzlich wird von allen genannten Stellen das ProstG als ein erster Schritt in die richtige<br />

Richtung beurteilt. Vor allem die Klarstellung, dass Verträge über sexuelle Dienstleistungen<br />

nicht (mehr) sittenwidrig sind, wird als entscheidende Verbesserung im Hinblick auf die<br />

notwendige Entstigmatisierung und Diskriminierung der <strong>Sexarbeit</strong> erachtet. Dennoch wird<br />

das ProstG in s<strong>eine</strong>n Auswirkungen auch kritisch gesehen. So wird die gesetzliche<br />

Sonderregelung des <strong>Arbeit</strong>nehmer-<strong>Arbeit</strong>geber-Verhältnisse als einseitig verpflichtender<br />

Vertrag vor allem von der Hurenbewegung als - im Hinblick auf die Stigmatisierung und<br />

Viktimisierung dieser Berufsgruppe - problematisch erachtet. 181 Wichtige<br />

175<br />

Begründung zum ProstG 2001, Pkt. B. (zu Artikel 1).<br />

176<br />

Der Auftrag wurde an das Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut SoFFI K. der<br />

Evangelischen Fachhochschule Freiburg erteilt, http://www.auswirkungen-prostitutionsgesetz.de/frhome.htm.<br />

177<br />

Gespräch Amnesty for Women/Tampep, Ban Ying, Hydra, Olga und Querstrich.<br />

178<br />

Gespräch BSD und ver.di.<br />

179<br />

Bündnis 90/Die Grünen 2004; In diesem Bericht kommen neben ExpertInnen aus Beratungsstellen und<br />

Interessenvertretungen auch Fachleute von staatlichen Stellen zu Wort.<br />

180<br />

Wright, M.T. 2005. Prostitution, Prävention und Gesundheitsförderung, Band 45, Teil 2: Frauen, Berlin<br />

181<br />

Gespräch BSD, Hydra und Querstrich so<strong>wie</strong> Czajka 2005:58.<br />

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