13.10.2013 Aufrufe

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Luftreinhalte</strong>-<strong>Verordnung</strong><br />

222 Schwefelwasserstoff<br />

1 Die Abgase sind einer Nachverbrennung zuzuführen.<br />

<strong>814.318.142.1</strong><br />

2 Die Emissionen von Schwefelwasserstoff dürfen 10 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

23 Anlagen zur Herstellung von Chlor<br />

231 Chlor<br />

1 Die Emissionen von Chlor dürfen 3 mg/m3 nicht überschreiten.<br />

2 Bei Anlagen zur Herstellung von Chlor mit vollständiger Verflüssigung dürfen die<br />

Emissionen von Chlor 6 mg/m3 nicht überschreiten.<br />

232 Quecksilber<br />

Bei der Chloralkali-Elektrolyse nach dem Amalgam-Verfahren dürfen die Emissionen<br />

von Quecksilber im Jahresmittel 1,5 g pro Tonne installierte Chlorkapazität nicht<br />

überschreiten.<br />

24 Anlagen zur Herstellung von 1,2-Dichlorethan<br />

und Vinylchlorid<br />

1 Die Abgase sind einer Abgasreinigung zuzuführen.<br />

2 Die Emissionsbegrenzungen für 1,2-Dichlorethan und Vinylchlorid nach Anhang 1<br />

gelten unabhängig von den dort festgelegten Massenströmen.<br />

25 …<br />

26 Herstellung und Konfektionierung<br />

von Pflanzenschutzmitteln<br />

1 Wer Pflanzenschutzmittel herstellt oder konfektioniert, muss dies der kantonalen<br />

Umweltschutzfachstelle melden.<br />

2 Die Behörde legt die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen für Gesamtstaub nach<br />

Artikel 4 fest; Anhang 1 Ziffer 41 ist nicht anwendbar.<br />

27 Anlagen zur Herstellung von Russ<br />

Die staubförmigen Emissionen dürfen gesamthaft 20 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!