13.10.2013 Aufrufe

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>814.318.142.1</strong><br />

82 Stationäre Verbrennungsmotoren<br />

821 Bezugsgrösse<br />

58<br />

Schutz des ökologischen Gleichgewichts<br />

Die Emissionsgrenzwerte beziehen sich auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von<br />

5 Prozent (%vol).<br />

822 Brenn- und Treibstoffe<br />

Stationäre Verbrennungsmotoren dürfen nur mit Brenn- und Treibstoffen nach<br />

Anhang 5 betrieben werden.<br />

823 Feststoffe<br />

Die staubförmigen Emissionen dürfen 50 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

824 Stickoxide und Kohlenmonoxid<br />

1 Die Emissionen von stationären Verbrennungsmotoren mit einer Feuerungswärmeleistung<br />

von mehr als 100 kW dürfen folgende Grenzwerte nicht überschreiten:<br />

a. Kohlenmonoxid 650 mg/m3 b. Stickoxide (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid)<br />

angegeben als Stickstoffdioxid:<br />

1. beim Betrieb mit Gasbrennstoffen nach Anhang 5<br />

Ziffer 41 Buchstaben d und e, wenn die Anlage jährlich<br />

mindestens zu 80 Prozent mit diesen Stoffen betrieben<br />

wird<br />

400 mg/m3 2. beim Betrieb mit anderen Brennstoffen 250 mg/m3 2 Für Verbrennungsmotoren von Notstromgruppen, die während höchstens 50 Stunden<br />

pro Jahr betrieben werden, legt die Behörde die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen<br />

nach Artikel 4 fest; Absatz 1 und Anhang 1 gelten nicht.<br />

825 Prüfstände<br />

Für Prüfstände, auf denen Verbrennungsmotoren getestet werden, legt die Behörde<br />

die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen nach Artikel 4 fest; Anhang 1 und Anhang<br />

2 Ziffern 821–824 gelten nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!