13.10.2013 Aufrufe

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Luftreinhalte</strong>-<strong>Verordnung</strong><br />

72 Anlagen zum Verbrennen von Altholz, Papier- und<br />

ähnlichen Abfällen<br />

721 Geltungsbereich<br />

<strong>814.318.142.1</strong><br />

1 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Anlagen, in denen Abfälle aus folgenden<br />

Arten von Stoffen allein oder zusammen mit Holzbrennstoffen nach Anhang 5<br />

verbrannt oder thermisch zersetzt werden:<br />

a. Altholz nach Anhang 5 Ziffer 3 Absatz 2 Buchstabe a;<br />

b. Papier und Karton;<br />

c. andere Abfälle, bei deren Verbrennung ähnliche Emissionen auftreten wie<br />

bei Abfällen nach Buchstaben a und b.<br />

2 Werden solche Abfälle zusammen mit Abfällen nach Ziffer 711 verbrannt, so gelten<br />

die Bestimmungen von Ziffer 71.<br />

3 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht für Zementöfen (Ziff. 11).<br />

722 Bezugsgrösse<br />

Die Emissionswerte beziehen sich auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von 11 Prozent<br />

(% vol).<br />

723 Staub<br />

Die staubförmigen Emissionen dürfen folgende Werte nicht überschreiten:<br />

a. bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 10 MW: 20 mg/m3 b. bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 10 MW: 10 mg/m3 724 Blei und Zink<br />

Die Emissionen von Blei und Zink dürfen zusammen 5 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

725 Organische Stoffe<br />

1 Die Emissionsbegrenzungen nach Anhang 1 Ziffer 7 gelten nicht.<br />

2 Die Emissionen von gasförmigen organischen Stoffen, angegeben als Gesamtkohlenstoff,<br />

dürfen 50 mg/m3 nicht überschreiten.<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!