13.10.2013 Aufrufe

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>814.318.142.1</strong><br />

726 Kohlenmonoxid und Stickoxide<br />

56<br />

Schutz des ökologischen Gleichgewichts<br />

1 Die Emissionen von Kohlenmonoxid dürfen 250 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

2 Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 10 MW dürfen die Emissionen<br />

von Stickoxiden, angegeben als Stickstoffdioxid 150 mg/m 3 nicht überschreiten.<br />

727 Verbrennungsregelung<br />

Die Anlage muss mit einer automatischen Regelung für die Feuerungsführung betrieben<br />

werden.<br />

728 Verbot der Abfallverbrennung in Kleinanlagen<br />

Abfälle nach Ziffer 721 dürfen nicht in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung<br />

von weniger als 350 kW verbrannt werden.<br />

73 Anlagen zum Verbrennen von Sulfit-Ablauge<br />

aus der Zellstoffherstellung<br />

731 Schwefeloxide<br />

1 Die Emissionsbegrenzung für Schwefeloxide nach Anhang 1 Ziffer 6 gilt nicht.<br />

2 Die Emissionen von Schwefeloxiden, angegeben als Schwefeldioxid, dürfen 4,0 kg<br />

pro Tonne verbrannter Ablauge nicht überschreiten.<br />

732 Beurteilung der Emissionen<br />

Für den Vergleich mit den Emissionsgrenzwerten werden die gemessenen Emissionen<br />

über eine Betriebsperiode von 24 Stunden gemittelt.<br />

74 Anlagen zum Verbrennen von biogenen Abfällen<br />

und Erzeugnissen der Landwirtschaft<br />

741 Geltungsbereich<br />

1 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Anlagen, in denen feste biogene Abfälle<br />

und Erzeugnisse der Landwirtschaft allein oder zusammen mit Holzbrennstoffen<br />

nach Anhang 5 verbrannt oder thermisch zersetzt werden. Hofdünger sowie andere<br />

geruchsintensive Abfälle und Erzeugnisse dürfen in solchen Anlagen weder verbrannt<br />

noch thermisch zersetzt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!