Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH
Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH
Luftreinhalte-Verordnung 814.318.142.1 - CH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>814.318.142.1</strong><br />
463 Verhältnis zu Ziffer 81<br />
46<br />
Schutz des ökologischen Gleichgewichts<br />
Für Anlagen, in denen Güter durch unmittelbare Berührung mit Feuerungsabgasen<br />
behandelt werden, gelten zusätzlich die Bestimmungen von Ziffer 81.<br />
47 Wärme- und Wärmebehandlungsöfen<br />
471 Geltungsbereich<br />
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Wärme- und Wärmebehandlungsöfen mit<br />
einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 100 kW, die mit Gasbrennstoffen nach<br />
Anhang 5 Ziffer 4 Buchstaben a–c beheizt werden.<br />
472 Bezugsgrösse<br />
Die Emissionsgrenzwerte beziehen sich auf einen Sauerstoffgehalt im Abgas von<br />
5 Prozent (%vol).<br />
473 Stickoxide<br />
Die Emissionen von Stickoxiden, angegeben als Stickstoffdioxid, dürfen die Werte<br />
nach dem folgenden Diagramm nicht überschreiten.