Rechtliche Rahmenbedingungen des ... - FHVR AIV
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Dementsprechend lautet auch die Einleitungsformel der Vereinbarung: „Der<br />
Markt Mallersdorf-Pfaffenberg tritt künftig als Veranstalter […] auf“.<br />
3.3.2.3 Funktionelle Privatisierung<br />
„Von den Beleihungstatbeständen scharf geschieden sind die Fälle, in denen<br />
sich die öffentliche Hand sogenannter unselbständiger Verwaltungshelfer<br />
bedient. Solche Verwaltungshelfer nehmen in einer untergeordneten Funktion an<br />
der Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe teil. “ 23<br />
Um zu sehen, ob der Tatbestand <strong>des</strong> „Verwaltungshelfers“ bei den „Förderern“<br />
erfüllt ist und damit eine sogenannte funktionelle Privatisierung besteht, nun als<br />
nächstes eine Übersicht (Tabelle 1) mit der genauen Aufteilung zwischen<br />
Betätigung von Marktgemeinde einerseits und „Förderern“ andererseits.<br />
Marktgemeinde „Förderer der Wirtschaftsregion e.V.“<br />
Bezeichnung als „Veranstalter“<br />
in der Vereinbarung<br />
Adressat der Festsetzung<br />
Rathausplatz als<br />
Veranstaltungsgelände<br />
Mehrzweckraum und Rathausküche<br />
für die Kaffeestube<br />
Galerie im Foyer <strong>des</strong><br />
Rathauses<br />
Erstellung und Instandhaltung<br />
Versorgung der Verkaufsbuden<br />
Aufstellen der Buden vom<br />
gemeindlichen Bauhof<br />
Beantragen der Straßensperre,<br />
Durchführung vom Bauhof<br />
Stromversorgung<br />
„Hauptverantwortlicher Organisator“<br />
laut Vereinbarung<br />
Zulassung von Standbetreibern<br />
Abhalten der Versammlung<br />
Erheben der Standvergütung<br />
Erstellen von Zeitungsartikeln,<br />
Vorberichten und Fotos<br />
Besorgen <strong>des</strong> Inhalts für die<br />
Nikolauspackerl<br />
Gestaltung <strong>des</strong> Rahmenprogramms<br />
Adressat der Stromrechnung<br />
Einholen der gaststättenrechtlichen<br />
Gestattung<br />
Früher: Festsetzung auf ihren<br />
Namen (damals noch als<br />
Werbegemeinschaft)<br />
Gemeinsame Eröffnung durch Bürgermeister und Vertreter der „Förderer“<br />
Tabelle 1: Arbeitsaufteilung zwischen Marktgemeinde und Förderverein<br />
Mit der Bezeichnung der „Förderer“ als „hauptverantwortlicher Organisator“<br />
scheinen diese nämlich mehr als eine untergeordnete Funktion wahrzunehmen.<br />
Dass ihre Rolle dennoch nicht zwangsläufig die <strong>des</strong> Verwaltungshelfers<br />
23 Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht Band 2, §67 III 2, RdNr. 22.<br />
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