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Rechtliche Rahmenbedingungen des ... - FHVR AIV

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Dementsprechend lautet auch die Einleitungsformel der Vereinbarung: „Der<br />

Markt Mallersdorf-Pfaffenberg tritt künftig als Veranstalter […] auf“.<br />

3.3.2.3 Funktionelle Privatisierung<br />

„Von den Beleihungstatbeständen scharf geschieden sind die Fälle, in denen<br />

sich die öffentliche Hand sogenannter unselbständiger Verwaltungshelfer<br />

bedient. Solche Verwaltungshelfer nehmen in einer untergeordneten Funktion an<br />

der Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe teil. “ 23<br />

Um zu sehen, ob der Tatbestand <strong>des</strong> „Verwaltungshelfers“ bei den „Förderern“<br />

erfüllt ist und damit eine sogenannte funktionelle Privatisierung besteht, nun als<br />

nächstes eine Übersicht (Tabelle 1) mit der genauen Aufteilung zwischen<br />

Betätigung von Marktgemeinde einerseits und „Förderern“ andererseits.<br />

Marktgemeinde „Förderer der Wirtschaftsregion e.V.“<br />

Bezeichnung als „Veranstalter“<br />

in der Vereinbarung<br />

Adressat der Festsetzung<br />

Rathausplatz als<br />

Veranstaltungsgelände<br />

Mehrzweckraum und Rathausküche<br />

für die Kaffeestube<br />

Galerie im Foyer <strong>des</strong><br />

Rathauses<br />

Erstellung und Instandhaltung<br />

Versorgung der Verkaufsbuden<br />

Aufstellen der Buden vom<br />

gemeindlichen Bauhof<br />

Beantragen der Straßensperre,<br />

Durchführung vom Bauhof<br />

Stromversorgung<br />

„Hauptverantwortlicher Organisator“<br />

laut Vereinbarung<br />

Zulassung von Standbetreibern<br />

Abhalten der Versammlung<br />

Erheben der Standvergütung<br />

Erstellen von Zeitungsartikeln,<br />

Vorberichten und Fotos<br />

Besorgen <strong>des</strong> Inhalts für die<br />

Nikolauspackerl<br />

Gestaltung <strong>des</strong> Rahmenprogramms<br />

Adressat der Stromrechnung<br />

Einholen der gaststättenrechtlichen<br />

Gestattung<br />

Früher: Festsetzung auf ihren<br />

Namen (damals noch als<br />

Werbegemeinschaft)<br />

Gemeinsame Eröffnung durch Bürgermeister und Vertreter der „Förderer“<br />

Tabelle 1: Arbeitsaufteilung zwischen Marktgemeinde und Förderverein<br />

Mit der Bezeichnung der „Förderer“ als „hauptverantwortlicher Organisator“<br />

scheinen diese nämlich mehr als eine untergeordnete Funktion wahrzunehmen.<br />

Dass ihre Rolle dennoch nicht zwangsläufig die <strong>des</strong> Verwaltungshelfers<br />

23 Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht Band 2, §67 III 2, RdNr. 22.<br />

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