14.10.2013 Aufrufe

Rechtliche Rahmenbedingungen des ... - FHVR AIV

Rechtliche Rahmenbedingungen des ... - FHVR AIV

Rechtliche Rahmenbedingungen des ... - FHVR AIV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nur dadurch wurde deutlich, dass die Gemeinde aus mehreren Gründen zur<br />

Einflussnahme verpflichtet ist. Denn selbst bei dauerhafter Festsetzung auf die<br />

Werbegemeinschaft wäre der Christkindlmarkt gemeindliche Tradition und mit<br />

der Beteiligung der Gemeinde seit langem öffentliche Einrichtung. Die<br />

Festsetzung auf die Gemeinde macht ihre Trägerschaft nur offiziell und bringt<br />

zusätzliche Pflichten mit sich, was aber total verkannt wurde. Die Zulassungen<br />

erfolgen nicht nur von falscher Stelle, sondern auch nach unzulässigen Kriterien.<br />

Auch wenn sich bei einem kleineren Markt keiner einklagen wird, muss es Ziel<br />

der Gemeinde sein, rechtmäßige Zustände herzustellen und für einen korrekten<br />

Ablauf zu sorgen. Damit die gut gemeinte Unterstützung nicht zum Problem wird,<br />

sind daher klare Verhältnisse zu schaffen. Der Gemeinderat muss Richtlinien<br />

aufstellen, in denen die Standvergabe gesetzeskonform geregelt ist, und der<br />

Christkindlmarkt muss künftig ein weihnachtliches Sortiment aufweisen, damit<br />

ihm der Status als Spezialmarkt nicht aberkannt wird.<br />

Die andere Möglichkeit wäre eine Vollprivatisierung, mit der die Verpflichtungen<br />

der Gemeinde wegfallen würden, aber auch gleichzeitig der Einfluss auf<br />

Erscheinungsbild und weitere Existenz <strong>des</strong> Christkindlmarktes. Ein Privater<br />

würde die Festsetzung beantragen und ohne zusätzliche Leistungen der<br />

Gemeinde einen Weihnachtsmarkt nach seinen Vorstellungen ausrichten. Er<br />

nimmt vielleicht nicht den bisherigen Platz oder die einheitlichen Buden oder<br />

verzichtet auf das Rahmenprogramm. Auch mit höherer Standmiete ist zu<br />

rechnen, denn ein Privater wird nur am Markt festhalten, sofern er sich<br />

Gewinnchancen einräumt, auch wenn er damit die Vereine abschreckt. All dies<br />

wäre aber nicht mehr der bisherige Christkindlmarkt, der bei den Einwohnern ein<br />

beliebter Bestandteil der Vorweihnachtszeit ist: Dies könnte zu interessanten<br />

Neuerungen führen, aber auch zu einem gewöhnlichen Jahrmarkt. Der<br />

Gemeinderat sollte sich daher zum Wohl seiner Bürger und Vereine gut<br />

überlegen, ob er dies in Kauf nehmen und die Betätigung aufgeben will. Denn<br />

der Aufwand für eine ordnungsgemäße Durchführung rechtfertigt eigentlich<br />

keinen solchen Einschnitt in das soziale und kulturelle Gemeindeleben. Nicht zu<br />

vergessen ist auch die Außenwirkung: Das Abhalten eines stimmungsvollen<br />

Weihnachtsmarktes zieht auch Besucher von außerhalb an und steigert die<br />

Attraktivität der Gemeinde.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!