Kai Niebert: - Parlamentarische Linke
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3. Was muss geschehen?<br />
beträgt derzeit etwa 21 Milliarden Euro; diese Einnahmen werden überwiegend zur<br />
Senkung der Rentenbeiträge verwendet, was zu einer Senkung des Beitragssatzes<br />
um 1,7 % führte. Zusammen mit der Mineralölsteuer beträgt das Steueraufkommen<br />
für den Energieverbrauch derzeit etwa 61 Milliarden Euro pro Jahr. Dagegen sind die<br />
Steuern und Abgaben auf Löhne und Gehälter etwa 8-mal so hoch.<br />
Die Idee einer ökologischen Steuerreform als Ressourcensteuer, die erstmals von<br />
Binswanger et al. (1979, 1983) formuliert wurde, besteht darin, Aktivitäten, die zu negativen<br />
externen Effekten in Form von Umweltbelastungen führen, durch eine geeignete<br />
Steuer zu belasten. Im Gegenzug sollen gesellschaftlich erwünschte Aktivitäten,<br />
wie Arbeit, die bisher mit hohen Abgaben belegt sind, entlastet werden. Hieran wird<br />
die Erwartung einer sogenannten »doppelten Dividende« in Form einer Umweltentlastung<br />
bei gleichzeitiger Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geknüpft<br />
(Pearce 1991, Kirchgässner 1998).<br />
Die 1999 eingeführte Energiebesteuerung gilt als Einstieg in die ökologische Steuerreform<br />
in Deutschland. Sie besteht aus einer Besteuerung des Energieverbrauchs für<br />
Kraftstoffe, Heizöl, Strom und Gas, deren Aufkommen an die Rentenversicherung<br />
gezahlt wird. In der ersten Stufe wurden eine Stromsteuer von 1 ct je Kilowattstunde<br />
eingeführt und die Mineralölsteuer erhöht (Benzin und Diesel um 3 ct je Liter, Heizöl<br />
um 4 ct je Liter sowie Gas um 0,16 ct je Kilowattstunde). In den folgenden Stufen<br />
wurden nur die Verkehrskraftstoffe Benzin und Diesel um jeweils 3 ct je Liter und<br />
Strom um 0,25 ct je Kilowattstunde verteuert. Für viele Energienutzer gelten jedoch<br />
geringere Steuersätze. Im Gesetz sind Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe<br />
sowie die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen: Soweit die zusätzliche Steuerbelastung<br />
auf Strom und Heizstoffe jeweils 500 Euro im Jahr übersteigt, gelten ermäßigte<br />
Sätze in Höhe von 20 % des Normalsatzes. Darüber hinaus erhalten Unternehmen<br />
des produzierenden Gewerbes auf Antrag den Teil der Steuerzahlungen zurück,<br />
der die Entlastung beim Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung um mehr als<br />
20 % übersteigt. Die zusätzlichen Steuereinnahmen werden zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
und damit der Lohnnebenkosten verwendet.<br />
Durch diese Rückführung des Steueraufkommens werden die Beitragszahlungen der<br />
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur<br />
Rentenversicherung entlastet. Problematisch sind jedoch zwei Dinge:<br />
(A) Die Steuersätze orientieren sich am Energieverbrauch und nicht am Ressourcenverbrauch.<br />
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