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Kai Niebert: - Parlamentarische Linke

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3. Was muss geschehen?<br />

beträgt derzeit etwa 21 Milliarden Euro; diese Einnahmen werden überwiegend zur<br />

Senkung der Rentenbeiträge verwendet, was zu einer Senkung des Beitragssatzes<br />

um 1,7 % führte. Zusammen mit der Mineralölsteuer beträgt das Steueraufkommen<br />

für den Energieverbrauch derzeit etwa 61 Milliarden Euro pro Jahr. Dagegen sind die<br />

Steuern und Abgaben auf Löhne und Gehälter etwa 8-mal so hoch.<br />

Die Idee einer ökologischen Steuerreform als Ressourcensteuer, die erstmals von<br />

Binswanger et al. (1979, 1983) formuliert wurde, besteht darin, Aktivitäten, die zu negativen<br />

externen Effekten in Form von Umweltbelastungen führen, durch eine geeignete<br />

Steuer zu belasten. Im Gegenzug sollen gesellschaftlich erwünschte Aktivitäten,<br />

wie Arbeit, die bisher mit hohen Abgaben belegt sind, entlastet werden. Hieran wird<br />

die Erwartung einer sogenannten »doppelten Dividende« in Form einer Umweltentlastung<br />

bei gleichzeitiger Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geknüpft<br />

(Pearce 1991, Kirchgässner 1998).<br />

Die 1999 eingeführte Energiebesteuerung gilt als Einstieg in die ökologische Steuerreform<br />

in Deutschland. Sie besteht aus einer Besteuerung des Energieverbrauchs für<br />

Kraftstoffe, Heizöl, Strom und Gas, deren Aufkommen an die Rentenversicherung<br />

gezahlt wird. In der ersten Stufe wurden eine Stromsteuer von 1 ct je Kilowattstunde<br />

eingeführt und die Mineralölsteuer erhöht (Benzin und Diesel um 3 ct je Liter, Heizöl<br />

um 4 ct je Liter sowie Gas um 0,16 ct je Kilowattstunde). In den folgenden Stufen<br />

wurden nur die Verkehrskraftstoffe Benzin und Diesel um jeweils 3 ct je Liter und<br />

Strom um 0,25 ct je Kilowattstunde verteuert. Für viele Energienutzer gelten jedoch<br />

geringere Steuersätze. Im Gesetz sind Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe<br />

sowie die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen: Soweit die zusätzliche Steuerbelastung<br />

auf Strom und Heizstoffe jeweils 500 Euro im Jahr übersteigt, gelten ermäßigte<br />

Sätze in Höhe von 20 % des Normalsatzes. Darüber hinaus erhalten Unternehmen<br />

des produzierenden Gewerbes auf Antrag den Teil der Steuerzahlungen zurück,<br />

der die Entlastung beim Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung um mehr als<br />

20 % übersteigt. Die zusätzlichen Steuereinnahmen werden zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

und damit der Lohnnebenkosten verwendet.<br />

Durch diese Rückführung des Steueraufkommens werden die Beitragszahlungen der<br />

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur<br />

Rentenversicherung entlastet. Problematisch sind jedoch zwei Dinge:<br />

(A) Die Steuersätze orientieren sich am Energieverbrauch und nicht am Ressourcenverbrauch.<br />

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