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5,6 mm Sturmgewehr 1990 - NTTC.ch

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Regl 53.096 d 5,6 <strong>mm</strong> <strong>Sturmgewehr</strong> <strong>1990</strong><br />

5 Si<strong>ch</strong>erheit<br />

5.1 Si<strong>ch</strong>erheitserziehung<br />

50 Keine Me<strong>ch</strong>anik besitzt einen eigenen Willen. Eine Waffe s<strong>ch</strong>iesst ni<strong>ch</strong>t von selbst. Zur S<strong>ch</strong>ussauslösung<br />

muss irgend etwas oder irgend jemand den Abzug betätigen. Die Waffen selbst sind «si<strong>ch</strong>er». Gefährli<strong>ch</strong><br />

sind fehlerhafte Handhabung und der fahrlässige Umgang damit.<br />

Die Si<strong>ch</strong>erheit einer Waffe ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> also na<strong>ch</strong> dem Ausbildungsstand und der Erziehung des S<strong>ch</strong>ützen.<br />

Ist ihm während dieser Ausbildung eingeprägt worden, den Respekt vor der Waffe zu wahren und die vier<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsregeln zu befolgen, kann Unfällen vorgebeugt werden. Zwis<strong>ch</strong>enfälle sind mögli<strong>ch</strong>, ni<strong>ch</strong>t aber<br />

Unfälle.<br />

Zwis<strong>ch</strong>enfälle oder Unfälle ereignen si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t nur im S<strong>ch</strong>iessstand oder auf dem S<strong>ch</strong>iessplatz sondern<br />

überall dort, wo eine Waffe gehandhabt wird. Si<strong>ch</strong>erheitsregeln sind deshalb sowohl beim S<strong>ch</strong>iessen, wie<br />

au<strong>ch</strong> im tägli<strong>ch</strong>en Umgang mit der Waffe zu bea<strong>ch</strong>ten bzw. anzuwenden.<br />

5.2 Die vier Si<strong>ch</strong>erheitsgrundregeln<br />

51 Das Anwenden der Si<strong>ch</strong>erheitsgrundregeln wird von allen Waffenträgern vorausgesetzt und ist deren<br />

Pfli<strong>ch</strong>t. Diese Regeln müssen dauernd wiederholt und angewandt werden. Sie lauten folgendermassen:<br />

1. Alle Waffen sind i<strong>mm</strong>er als geladen zu betra<strong>ch</strong>ten.<br />

Es gibt keine Ausnahmen. Der Umgang mit Waffen ist konsequent und bedingungslos ernst zu nehmen.<br />

Die Unfälle ereignen si<strong>ch</strong> meistens mit vermeintli<strong>ch</strong> ungeladenen Waffen;<br />

2. Nie eine Waffe auf etwas ri<strong>ch</strong>ten, das man ni<strong>ch</strong>t treffen will.<br />

Die meisten S<strong>ch</strong>iessunfälle ereignen si<strong>ch</strong> wegen der Ni<strong>ch</strong>teinhaltung dieser Regel. Wenn jemand<br />

diese Besti<strong>mm</strong>ung verletzt und darauf aufmerksam gema<strong>ch</strong>t wird, so antwortet er in der Regel:<br />

«Meine Waffe ist ni<strong>ch</strong>t geladen!» (Alle Waffen sind i<strong>mm</strong>er als geladen zu betra<strong>ch</strong>ten);<br />

3. Solange die Visiervorri<strong>ch</strong>tung ni<strong>ch</strong>t auf das Ziel geri<strong>ch</strong>tet ist, ist der Zeigefinger<br />

ausserhalb des Abzugbügels zu halten.<br />

Der Zielvorgang benötigt mehr Zeit, als nur mit dem Zeigefinger an den Abzug zu gelangen. Der<br />

S<strong>ch</strong>ütze verliert also keine Zeit und gewinnt dafür an Si<strong>ch</strong>erheit;<br />

4. Seines Zieles si<strong>ch</strong>er sein.<br />

Vor dem S<strong>ch</strong>iessen ist das Ziel i<strong>mm</strong>er zu identifizieren. Der S<strong>ch</strong>ütze muss si<strong>ch</strong> über die Konsequenzen<br />

bei Quers<strong>ch</strong>lägern, Fehls<strong>ch</strong>üssen und beim Dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>lagen des Zieles im Klaren sein. Er ist für jeden<br />

abgegebenen S<strong>ch</strong>uss verantwortli<strong>ch</strong>.<br />

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