Jahresbericht 2009 - St.Galler Bauernverband
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st.galler bauer 11 - 2010 jahresbericht <strong>2009</strong><br />
meinschaft oder einer Produzentenorganisation<br />
verkaufen. Sie müssen dies ausserdem in einem<br />
Milchkaufvertrag festhalten. Dieser muss im Minimum<br />
ein Jahr dauern und mindestens eine Vereinbarung<br />
über Milchmengen und Milchpreise enthalten.<br />
Direktvermarkter sind für ihre direkt vermarkteten<br />
Milchmengen von der Vertragspflicht<br />
ausgenommen.<br />
Mit dem Ende der zehnjährigen<br />
Übergangsfrist werden seit dem<br />
1. Januar <strong>2009</strong> keine Beihilfen mehr<br />
zur Förderung des Inlandabsatzes<br />
sowie Ausfuhrbeihilfen bezahlt. Mit<br />
der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes<br />
im Zuge der Agrarpolitik<br />
2011 wurde hingegen die Ausrichtung<br />
der Zulage für verkäste Milch<br />
und für die Fütterung ohne Silage<br />
über den 1. Januar <strong>2009</strong> hinaus unbefristet<br />
verlängert.<br />
Lebensmittelmärkte stabilisieren<br />
Der Bund hat bereits im Sommer <strong>2009</strong><br />
mit 14 Millionen Franken den Butterabsatz<br />
im Inland gefördert und den<br />
Export von Rahm unterstützt. Im<br />
Herbst <strong>2009</strong> beschloss er, mit 4,5 Millionen<br />
Franken zur Entlastung der<br />
überquellenden Butter- und Magermilchpulverlager<br />
beizutragen unter<br />
der Bedingung, «dass die Branche<br />
den Milchmarkt mit einem zukunftsfähigen<br />
Marktmodell und einer von<br />
allen Marktteilnehmern akzeptierten,<br />
marktgerechten Versorgung wieder<br />
ins Gleichgewicht bringt». Dem gleichen<br />
Ziel dient die dem Parlament<br />
vorgeschlagene Aufstockung des Kredits<br />
für Preisausgleichsmassnahmen<br />
für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte<br />
(Schoggigesetz) um<br />
18 Millionen Franken.<br />
Ferner hat der Bundesrat den Kredit<br />
für Zucht- und Nutzviehexporte im<br />
Juli <strong>2009</strong> um vier Millionen und im<br />
Oktober ein weiteres Mal um 1,5 Millionen<br />
Franken erhöht. Zur <strong>St</strong>ützung<br />
des Getreidebaus wurde der Zusatzbeitrag für die<br />
offene Ackerfläche für das Jahr <strong>2009</strong> einmalig um<br />
20 Franken auf 640 Franken pro Hektare erhöht. Die<br />
Kartoffelbranche unterstützt der Bundesrat mit maximal<br />
2,5 Millionen Franken für ihre Verwertungsmassnahmen.<br />
Geschichte der Milchkontingentierung<br />
Die staatliche Milchkontingentierung wurde am 1. Mai 1977<br />
mit einem dringlichen Bundesbeschluss eingeführt. Sie hatte<br />
zum Ziel, die bäuerlichen Einkommen zu sichern, die flächendeckende<br />
Produktion sicherzustellen und die Verwertungsverluste<br />
zu begrenzen.<br />
Sowohl in der Politik als auch unter den Milchbauern war die<br />
Milchkontingentierung stark umstritten.<br />
Bäuerliche Oppositionsgruppen reichten wegen dem Artikel<br />
über die Milchkontingentierung am 24. Dezember 1977 mit<br />
knapp 33 000 Unterschriften das Referendum gegen den<br />
Milchwirtschaftsbeschluss 1977 (MWB 77) ein. An der Volksabstimmung<br />
vom 3. Dezember 1978 stimmten gesamtschweizerisch<br />
68,5 Prozent (Kanton <strong>St</strong>.Gallen 72,7 Prozent) der <strong>St</strong>immenden<br />
dem MWB 77 zu.<br />
Dank der staatlichen Milchkontingentierung konnten die Preise<br />
für die Milchproduzenten in den Achtzigerjahren immer<br />
wieder der Teuerung angepasst und erhöht werden. Eine<br />
Trendwende wurde mit dem 7. Landwirtschaftsbericht von<br />
1992 eingeleitet. Der Bundesrat sprach sich für die Trennung<br />
der Preispolitik und Einkommenssicherung aus. Im Gegenzug<br />
wurden die Direktzahlungen ausgebaut. Erstmals seit 1954<br />
wurde der Milchpreis vom Bundesrat auf den 1. September<br />
1993 um zehn Rappen gesenkt, und zwar von 107 auf 97 Rappen<br />
je Kilo.<br />
Mit der Inkraftsetzung der neuen Milchmarktordnung auf den<br />
1. Mai 1999 wurde die staatliche Preis- und Absatzgarantie<br />
für Milch abgeschafft. Das Parlament stimmte am 20. Juni<br />
2004 der Agrarpolitik 2007 zu. Dabei wurde Im Rahmen der<br />
Revision des Landwirtschaftsgesetzes beschlossen, die staatliche<br />
Milchkontingentierung per Ende April <strong>2009</strong> aufzuheben.<br />
Als Vorbereitung auf die Zeit nach der staatlichen Produktionslenkung<br />
hatten die Milchproduzenten während einer<br />
Übergangsfrist von drei Jahren die Möglichkeit, per 1. Mai<br />
2006, 1. Mai 2007 oder 1. Mai 2008 als Mitglied einer Ausstiegsorganisation<br />
vorzeitig aus der Milchkontingentierung<br />
auszusteigen. Seit dem 1. Mai <strong>2009</strong> ist in der Schweiz nach 32<br />
Jahren die staatliche Milchkontingentierung Geschichte.<br />
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