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Jahresbericht 2009 - St.Galler Bauernverband

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st.galler bauer 11 - 2010 jahresbericht <strong>2009</strong><br />

Die Referenten wiesen darauf hin, dass im neuen<br />

Wasserbaugesetz einige Bestimmungen enthalten<br />

sind, die einzigartig sind. So ist in Artikel 14 festgehalten,<br />

dass bei wasserbaulichen Massnahmen auf<br />

einen sparsamen Verbrauch von Kulturland zu achten<br />

ist. In der Schweiz bisher einmalig ist die Regelung<br />

von Notentlastungsräumen, die nach neueren wasserbautechnischen<br />

Erkenntnissen künftig bei Wasserprojekten<br />

vorzusehen sind. Notentlastungsräume<br />

dienen der Ableitung von ausserordentlichen Hochwasserspitzen<br />

in Gebiete, die ein tiefes Schadenpotenzial<br />

aufweisen.Das Gesetz sieht vor,dass für Schäden<br />

in Notentlastungsräumen,die bei einer Ableitung<br />

der Hochwasserspitzen entstehen,Schadenersatz geleistet<br />

wird. «Im Überlastungsfall kann die Regierung<br />

bis zu 100 Prozent des anrechenbaren Schadens aus<br />

der Kantonshilfekasse finanzieren», erklärte Ritter.<br />

Der Landwirtschaftsrat beschloss mit 32 Ja ohne Gegenstimme<br />

und einer Enthaltung die Ja-Parole.In der<br />

Volksabstimmung vom 17. Mai <strong>2009</strong> nahmen die<br />

<strong>St</strong>immberechtigten das neue Wasserbaugesetz mit<br />

77 312 Ja-<strong>St</strong>immen zu 14 093 Nein-<strong>St</strong>immen deutlich<br />

an. Der Ja-<strong>St</strong>immenanteil beträgt 84,6 Prozent.<br />

Weitere Geschäfte<br />

– Der Landwirtschaftsrat wurde orientiert über<br />

den erstmaligen Einzug des Beitrags an den<br />

Berufsbildungsfonds von Fr. 1.60 pro Hektare<br />

Landwirtschaftliche Nutzfläche und die Verwendung<br />

der Mittel.<br />

– Der Landwirtschaft regte am 4.November <strong>2009</strong><br />

an, das Ausbringen von Hofdünger im Winter<br />

im Vorstand des <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> <strong>Bauernverband</strong>es zu<br />

thematisieren und dazu die Leiterin des Amts<br />

für Umwelt und Energie (AFU) einzuladen.<br />

– Der Landwirtschaftsrat wurde über die Position<br />

des Schweizerischen <strong>Bauernverband</strong>es<br />

zu den WTO-Verhandlungen informiert.<br />

Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit<br />

An der Sitzung vom 23. Februar <strong>2009</strong> wurde über die<br />

Impfkampagne <strong>2009</strong> gegen die Blauzungenkrankheit<br />

und die Beschlüsse der <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> Regierung über<br />

die Änderung der Finanzierung orientiert. Im Gegensatz<br />

zum Jahre 2008, als die Impfkosten von der Tierseuchenkasse<br />

übernommen wurden, musste die Verabreichung<br />

des Impfstoffes <strong>2009</strong> vom Tierhalter bezahlt<br />

werden. Über die Tierseuchenkasse wurden nur<br />

noch die Kosten des Betriebsbesuchs und der Logistik<br />

abgerechnet.<br />

Der <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> <strong>Bauernverband</strong> hat in Verhandlungen<br />

mit dem Gesundheitsdepartement erreicht, dass der<br />

Tierarzt dem Tierhalter für die Impfung direkt Rechnung<br />

stellt. Zudem wurde vereinbart, dass der Tierarzt<br />

nicht wie 2008 nach der Anzahl der geimpften<br />

Tiere,sondern nach dem Zeitaufwand für die Impfung<br />

entschädigt wird. Damit können jene Tierhalter belohnt<br />

werden, die ihre Tiere für die Impfung gut vorbereiten<br />

und bei der Impfung aktiv mithelfen.<br />

An der Sitzung vom 4. November <strong>2009</strong> nahm der<br />

Landwirtschaftsrat von den Antworten zu 20 Fragen<br />

eines Impfgegners Kenntnis.<br />

Landwirtschaftsbetriebe im Kanton <strong>St</strong>.Gallen 1996 – 2008<br />

1996 2000 2005 2008<br />

Landwirtschaftsbetriebe 6009 5459 4983 4705<br />

Davon von hauptberuflichen Landwirten 4704 4185 3867 3669<br />

Mittlere landwirtschaftliche Nutzfläche<br />

– aller Betriebe in ha LN 12,7 13,8 14,8 15,4<br />

– der Betriebe von hauptber. Landwirten in ha LN 15,0 16,4 17,4 18,0<br />

Rindviehhalter 4898 4454 3999 3741<br />

Schweinehalter 1292 1272 1025 817<br />

Schafhalter 1171 1122 1007 919<br />

Lege- und Zuchthennenhalter 1639 1534 1316 1001<br />

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