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Jahresbericht 2009 - St.Galler Bauernverband

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st.galler bauer 11 - 2010 jahresbericht <strong>2009</strong><br />

Globalversicherung, Schadenbelastung und Aushilfenversicherung<br />

<strong>St</strong>iftung <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> Landwirtschaft<br />

Die Vorsorgestiftung für die st.gallische<br />

Landwirtschaft hat den Namen geändert und<br />

nennt sich neu «<strong>St</strong>iftung <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> Landwirtschaft».<br />

Seit der Gründung der Vorsorgestiftung im Jahre<br />

1983 waren die Erträge und das Kapital aufgrund<br />

der gesetzlichen Bestimmungen, welche für Vorsorgestiftungen<br />

gelten, steuerfrei. Die kantonalen<br />

<strong>St</strong>euerbehörden haben wegen geänderten gesetzlichen<br />

Bestimmungen die Aufhebung der <strong>St</strong>euerbefreiung<br />

ab dem Geschäftsjahr 2008/<strong>2009</strong> verfügt.<br />

Die Vorsorgestiftung musste sich deshalb in eine<br />

klassische <strong>St</strong>iftung umwandeln und ihren Namen<br />

anpassen.Alle Vermögensteile, welche mit der Vorsorge<br />

im Zusammenhang stehen, mussten an andere<br />

Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Der<br />

<strong>St</strong>iftungsrat stimmte den Anpassungen zu und unterzeichnete<br />

im Juni <strong>2009</strong> die revidierte <strong>St</strong>iftungsurkunde.<br />

Globalversicherung<br />

Mit dem Versicherungspaket «Globalversicherung»<br />

wird den angeschlossenen Landwirtschaftsbetrieben<br />

garantiert, dass ihre familienfremden<br />

Angestellten nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

richtig und kostengünstig versichert sind. Neben<br />

der Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz<br />

(UVG),der nach Normalarbeitsvertrag<br />

(NAV) vorgeschriebenen Krankentaggeldversicherung<br />

und der beruflichen Vorsorge (BVG) kann<br />

auch die Krankenpflegeversicherung miteingeschlossen<br />

werden. Diese Möglichkeit ist vor allem<br />

für ausländische Arbeitskräfte (Praktikanten, Kurzaufenthalter<br />

usw.) interessant, weil für diese Personen<br />

dann keine zusätzliche Krankenkasse gesucht<br />

werden muss.<br />

Ein weiterer Vorteil liegt in der einfachen Administration<br />

der Globalversicherung.In der Regel müssen keine<br />

Lohn- und Personenmeldungen gemacht werden.<br />

Die Prämienrechnungen werden aufgrund der bereits<br />

erstellten AHV-Lohndeklarationen erstellt. Mit<br />

dieser Lösung können direkt die definitiven Bruttolöhne<br />

abgerechnet werden und es müssen keine Vorausprämien<br />

und nachträglichen Mehrprämien oder<br />

Rückvergütungen verrechnet werden.<br />

Auch bei eingetretenen Unfällen zeigt sich die Kundenfreundlichkeit<br />

unseres Angebotes. Schadenmeldungen<br />

erfolgen telefonisch an die Geschäftsstelle<br />

in Flawil. Alle administrativen Arbeiten werden<br />

dann für den angeschlossenen Betrieb direkt von<br />

der Abteilung Versicherungen des <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> <strong>Bauernverband</strong>es<br />

erledigt.<br />

Mittlere Schadenbelastung<br />

Von den 584 angeschlossenen Betrieben (Vorjahr<br />

568) zahlten für das Lohnjahr 2008 total 459 Landwirtschaftsbetriebe<br />

(Vorjahr 443) Versicherungsprämien<br />

nach UVG und/oder für die Krankentaggeldversicherung.<br />

Auf einer prämienpflichtigen<br />

Lohnsumme von rund 17,2 Millionen Franken (Vorjahr<br />

15,7 Millionen Franken) wurden total<br />

Fr. 833 292.00 (Vorjahr Fr. 803 274.00) Prämien für<br />

das UVG eingezogen. Im Berichtsjahr erlitten 101<br />

(Vorjahr 120) landwirtschaftliche Arbeitnehmer einen<br />

Unfall. Davon waren 65 Berufs- und 36 Nichtberufsunfälle.<br />

Die Unfälle verursachten Kosten von<br />

total Fr. 513 038.00 (Vorjahr Fr. 341 019.00). Somit<br />

liegt die Schadenbelastung im Jahre 2008 bei rund<br />

61 Prozent (Vorjahr: rund 42 Prozent) der einbezahlten<br />

Prämien.<br />

Aushilfenversicherung<br />

Die Aushilfenversicherung erbringt Leistungen<br />

bei Unfällen von gelegentlichen Aushilfen auf<br />

Betrieben von Mitgliedern des Landwirtschaftlichen<br />

Betriebshelferdienstes.<br />

Die Leistungen werden aber nur dann erbracht,<br />

wenn der Betrieb keine UVG-Versicherung oder<br />

eine andere Aushilfenversicherung besitzt und<br />

ausschliesslich Aushilfen beschäftigt,welche pro<br />

Jahr maximal 2200 Franken verdienen.<br />

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