Jahresbericht 2009 - St.Galler Bauernverband
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st.galler bauer 11 - 2010 jahresbericht <strong>2009</strong><br />
Globalversicherung, Schadenbelastung und Aushilfenversicherung<br />
<strong>St</strong>iftung <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> Landwirtschaft<br />
Die Vorsorgestiftung für die st.gallische<br />
Landwirtschaft hat den Namen geändert und<br />
nennt sich neu «<strong>St</strong>iftung <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> Landwirtschaft».<br />
Seit der Gründung der Vorsorgestiftung im Jahre<br />
1983 waren die Erträge und das Kapital aufgrund<br />
der gesetzlichen Bestimmungen, welche für Vorsorgestiftungen<br />
gelten, steuerfrei. Die kantonalen<br />
<strong>St</strong>euerbehörden haben wegen geänderten gesetzlichen<br />
Bestimmungen die Aufhebung der <strong>St</strong>euerbefreiung<br />
ab dem Geschäftsjahr 2008/<strong>2009</strong> verfügt.<br />
Die Vorsorgestiftung musste sich deshalb in eine<br />
klassische <strong>St</strong>iftung umwandeln und ihren Namen<br />
anpassen.Alle Vermögensteile, welche mit der Vorsorge<br />
im Zusammenhang stehen, mussten an andere<br />
Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Der<br />
<strong>St</strong>iftungsrat stimmte den Anpassungen zu und unterzeichnete<br />
im Juni <strong>2009</strong> die revidierte <strong>St</strong>iftungsurkunde.<br />
Globalversicherung<br />
Mit dem Versicherungspaket «Globalversicherung»<br />
wird den angeschlossenen Landwirtschaftsbetrieben<br />
garantiert, dass ihre familienfremden<br />
Angestellten nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
richtig und kostengünstig versichert sind. Neben<br />
der Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz<br />
(UVG),der nach Normalarbeitsvertrag<br />
(NAV) vorgeschriebenen Krankentaggeldversicherung<br />
und der beruflichen Vorsorge (BVG) kann<br />
auch die Krankenpflegeversicherung miteingeschlossen<br />
werden. Diese Möglichkeit ist vor allem<br />
für ausländische Arbeitskräfte (Praktikanten, Kurzaufenthalter<br />
usw.) interessant, weil für diese Personen<br />
dann keine zusätzliche Krankenkasse gesucht<br />
werden muss.<br />
Ein weiterer Vorteil liegt in der einfachen Administration<br />
der Globalversicherung.In der Regel müssen keine<br />
Lohn- und Personenmeldungen gemacht werden.<br />
Die Prämienrechnungen werden aufgrund der bereits<br />
erstellten AHV-Lohndeklarationen erstellt. Mit<br />
dieser Lösung können direkt die definitiven Bruttolöhne<br />
abgerechnet werden und es müssen keine Vorausprämien<br />
und nachträglichen Mehrprämien oder<br />
Rückvergütungen verrechnet werden.<br />
Auch bei eingetretenen Unfällen zeigt sich die Kundenfreundlichkeit<br />
unseres Angebotes. Schadenmeldungen<br />
erfolgen telefonisch an die Geschäftsstelle<br />
in Flawil. Alle administrativen Arbeiten werden<br />
dann für den angeschlossenen Betrieb direkt von<br />
der Abteilung Versicherungen des <strong>St</strong>.<strong>Galler</strong> <strong>Bauernverband</strong>es<br />
erledigt.<br />
Mittlere Schadenbelastung<br />
Von den 584 angeschlossenen Betrieben (Vorjahr<br />
568) zahlten für das Lohnjahr 2008 total 459 Landwirtschaftsbetriebe<br />
(Vorjahr 443) Versicherungsprämien<br />
nach UVG und/oder für die Krankentaggeldversicherung.<br />
Auf einer prämienpflichtigen<br />
Lohnsumme von rund 17,2 Millionen Franken (Vorjahr<br />
15,7 Millionen Franken) wurden total<br />
Fr. 833 292.00 (Vorjahr Fr. 803 274.00) Prämien für<br />
das UVG eingezogen. Im Berichtsjahr erlitten 101<br />
(Vorjahr 120) landwirtschaftliche Arbeitnehmer einen<br />
Unfall. Davon waren 65 Berufs- und 36 Nichtberufsunfälle.<br />
Die Unfälle verursachten Kosten von<br />
total Fr. 513 038.00 (Vorjahr Fr. 341 019.00). Somit<br />
liegt die Schadenbelastung im Jahre 2008 bei rund<br />
61 Prozent (Vorjahr: rund 42 Prozent) der einbezahlten<br />
Prämien.<br />
Aushilfenversicherung<br />
Die Aushilfenversicherung erbringt Leistungen<br />
bei Unfällen von gelegentlichen Aushilfen auf<br />
Betrieben von Mitgliedern des Landwirtschaftlichen<br />
Betriebshelferdienstes.<br />
Die Leistungen werden aber nur dann erbracht,<br />
wenn der Betrieb keine UVG-Versicherung oder<br />
eine andere Aushilfenversicherung besitzt und<br />
ausschliesslich Aushilfen beschäftigt,welche pro<br />
Jahr maximal 2200 Franken verdienen.<br />
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