Home of fitness Brands - RTB
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I n f o s z u d e n<br />
Lehrgängen<br />
8<br />
Nichtraucherfreundliches haus<br />
Zum Wohle aller Hausgäste haben wir die Rheinische Landesturnschule<br />
zum rauchfreien Haus gestaltet. Wir bitten<br />
alle Raucher um Verständnis für diese Regelung.<br />
Änderungen im Programm<br />
Programm-, Orts- und Terminänderungen lassen sich nicht<br />
immer vermeiden.<br />
Änderungen und Berichtigungen nach Drucklegung bleiben<br />
vorbehalten. Der Rheinische Turnerbund ist bemüht, Änderungen<br />
rechtzeitig mitzuteilen. Ein Anspruch auf Unterricht<br />
durch bestimmte Lehrkräfte besteht nicht.<br />
Zulassungsbedingungen<br />
Die Zulassungsbedingungen (Voraussetzungen zur Teilnahme)<br />
sind bei der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Bei<br />
Lizenzausbildungsgängen muss der Bewerber zur Lizenzausstellung<br />
das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme<br />
an Ausbildungsmaßnahmen auf der 1. Lizenzstufe<br />
(Modul Basisqualifizierung) ist ab dem Alter von 17 Jahren<br />
möglich. Die Zulassungsvoraussetzung für Maßnahmen auf<br />
der 2. Lizenzstufe sind mit der Anmeldung vorzulegen (Kopie<br />
der notwendigen Lizenz).<br />
Lizenzausstellung<br />
Die Ausstellung sowie die Verlängerung der <strong>RTB</strong>-Lizenzen<br />
erfolgt ausschließlich über die <strong>RTB</strong>-Geschäftsstelle. Jeder<br />
Teilnehmer muss den Besuch einer 1. Hilfe-Ausbildung<br />
mit mindestens 16 Unterrichtsstunden nachweisen. Die<br />
Bescheinigung der 1. Hilfe-Ausbildung muss spätestens bei<br />
der Lizenzausstellung vorliegen. Der Nachweis darf nicht<br />
älter als 2 Jahre sein. Bescheinigungen über „S<strong>of</strong>ortmaßnahmen<br />
am Unfallort“ werden nicht anerkannt.<br />
Lizenzverlängerung<br />
Die Möglichkeiten der Lizenzverlängerung sind bei jeder<br />
Maßnahme beschrieben. Zur Verlängerung Ihrer Lizenz<br />
werden Fortbildungsnachweise im Gesamtumfang von 15<br />
LE gefordert. Tageslehrgänge werden in der Regel mit 8 LE<br />
anerkannt.<br />
Lizenzwegweiser<br />
Um einen besseren Überblick über die Lizenzwege, die unterschiedlichen<br />
Lizenzmöglichkeiten und die Modalitäten<br />
der Verlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen zu<br />
bekommen, haben wir einen <strong>RTB</strong>-Lizenzwegweiser erstellt.<br />
Hier sind auch Antworten auf die immer wiederkehrenden<br />
Fragen zur Verlängerung „Wo verlängere ich meine Lizenz?“,<br />
„Was passiert, wenn meine Lizenz abgelaufen ist?“, „Welche<br />
Fortbildungen werden für zur Lizenzverlängerung anerkannt?“<br />
zu finden. Der <strong>RTB</strong>-Lizenzwegweiser steht auf www.<br />
rtb.de im Bereich Download zum Herunterladen bereit.<br />
fehlzeiten<br />
Fehlzeiten sind grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten<br />
Einzelfällen können Fehlzeiten zugelassen werden. Hierüber<br />
entscheidet die Lehrgangsleitung. Unabhängig von den<br />
Umständen des Einzelfalles sind Fehlzeiten von mehr als<br />
10% der Ausbildungsdauer nicht zulässig. Ein Überschreiten<br />
der Fehlzeitenquote hat zur Folge, dass der Teilnehmer<br />
in diesem Lehrgang die Lizenz nicht erwerben kann.<br />
haftung der bildungseinrichtung (LtS)<br />
und/bzw. des bildungsträgers (rtb) als<br />
Veranstalter<br />
Der Veranstalter haftet – gleich, aus welchem Rechtsgrund<br />
– nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn er den Schaden<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder schuldhaft<br />
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Der<br />
Veranstalter haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
für den Schaden aus der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers oder der Gesundheit, der auf einer fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen<br />
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters<br />
oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht.<br />
Im Falle der grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen<br />
Erfüllungsgehilfen oder der leicht fahrlässigen Verletzung<br />
einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Schadensersatzhaftung<br />
des Veranstalters auf den vorhersehbaren,<br />
typischerweise eintretenden Schaden und maximal auf die<br />
dreifache Lehrgangsgebühr begrenzt. Im Übrigen ist die<br />
Haftung des Veranstalters, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit,<br />
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nicht<br />
nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften haftet.<br />
Lehrgänge der Dtb-Akademie<br />
Die Lehrgänge der DTB-Akademie sind mit dem entsprechenden<br />
Logo gekennzeichnet und unterliegen gesonderten<br />
Bestimmungen. Für die Zulassung zu diesen Lehrgängen<br />
bestehen unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen, die<br />
der Anmeldung beizufügen sind. Abmeldungen für Lehrgänge<br />
der DTB-Akademie sind der Geschäftsstelle des Rheinischen<br />
Turnerbundes grundsätzlich schriftlich mitzuteilen.<br />
Folgende Stornogebühren fallen bei einer Anmeldung vor<br />
Lehrgangsbeginn an:<br />
Bis 4 Wochen vor dem LG: 15,- € Bearbeitungsgebühr.<br />
Bis 8 Tage vor dem LG: 50% der Teilnahmegebühr.<br />
Unter 8 Tage vor dem LG: 100% der Teilnahmegebühr.<br />
Bei Nichtteilnahme wird die gezahlte Teilnahmegebühr<br />
nicht zurückerstattet.<br />
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend<br />
dem aktuellen Bundesdatenschutzgesetz damit<br />
einverstanden, dass seine Daten mittels EDV verarbeitet<br />
und innerhalb des Rheinischen Turnerbundes verwendet<br />
werden.<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
LE = Lerneinheiten<br />
LG = Lehrgang<br />
V = Verpflegung<br />
ÜN = Übernachtung<br />
Unser Lehrgangsplan im Internet www.rtb.de · NEU! Alle Lehrgänge online buchbar<br />
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