INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
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Informatorische Übersetzung<br />
die Massenspektren des Wirkstoffs, seiner Metaboliten oder Marker. Der<br />
der Leiter oder die Mitarbeiter des Labors beteiligen sich an der<br />
Entwicklung von Standards für geeignete Verfahren und eine stärkere<br />
Einheitlichkeit der Analysen im System der WADA-akkreditierten Labore.<br />
5.0 Das Anti-Doping-Programm schädigendes Verhalten<br />
Labormitarbeiter müssen sich so verhalten und handeln, dass das Anti-<br />
Doping-Programm der WADA, eines internationalen Sportfachverbands, einer<br />
nationalen Anti-Doping-Organisation, eines nationalen Olympischen Komitees,<br />
eines Veranstalters von Sportgroßveranstaltungen oder des Internationalen<br />
Olympischen Komitees nicht unterlaufen wird oder Schaden nimmt. Ein<br />
solches Verhalten könnte u. a. eine Verurteilung wegen Betrugs,<br />
Unterschlagung oder Meineid umfassen, wodurch die Integrität des Anti-<br />
Doping-Programms in Zweifel gezogen werden würde.<br />
Kein Labormitarbeiter oder -berater gibt Athleten oder anderen Personen<br />
Empfehlungen oder Informationen zu Techniken oder Methoden, mithilfe derer<br />
verbotene Wirkstoffe oder Marker für verbotene Wirkstoffe oder verbotene<br />
Methoden maskiert, ihr Metabolismus verändert oder ihre Ausscheidung<br />
unterdrückt werden kann, um ein von der Norm abweichendes<br />
Analyseergebnis zu vermeiden. Außerhalb von Anhörungen vor einem<br />
Schiedsgericht gibt kein Labormitarbeiter oder -berater Informationen an<br />
Athleten oder Athletenbetreuer über ein Analyseverfahren weiter, mithilfe<br />
dessen ein Athlet den Nachweis der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs<br />
oder einer verbotenen Methode vermeiden könnte. Kein Labormitarbeiter<br />
unterstützt einen Athleten dabei, die Entnahme einer repräsentativen Probe zu<br />
vermeiden (z. B. durch Hinweise zu Maskierung oder Nachweisfenstern).<br />
Dieser Abschnitt verbietet es nicht, Vorträge zur Aufklärung von Athleten,<br />
Schülern und anderen Personen über Anti-Doping-Programme und verbotene<br />
Wirkstoffe oder verbotene Methoden zu halten. Diese Bestimmung gilt für eine<br />
Dauer von mindestens fünf (5) Jahren nach Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses eines Labormitarbeiters.<br />
Werden Labormitarbeiter von einer der Parteien oder dem Gericht<br />
aufgefordert, bei der Anhörung eines Schiedsgerichts oder eines ordentlichen<br />
Gerichts zu erscheinen, wird von ihnen erwartet, dass sie ein unabhängiges,<br />
wissenschaftlich fundiertes Gutachten abgeben. Sachverständige des Labors<br />
sollten für keine Seite Partei ergreifen.<br />
Das Labor veröffentlicht keine Warnhinweise in Bezug auf die Laborergebnisse.<br />
Die Zuständigkeit für die Auswertung und Veröffentlichung dieser Ergebnisse<br />
sowie das Ergreifen entsprechender Maßnahmen wird, falls notwendig, einem<br />
politischen Entscheidungsgremium überlassen (z. B. NADO, internationaler<br />
Sportfachverband oder WADA).<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
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