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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

die Massenspektren des Wirkstoffs, seiner Metaboliten oder Marker. Der<br />

der Leiter oder die Mitarbeiter des Labors beteiligen sich an der<br />

Entwicklung von Standards für geeignete Verfahren und eine stärkere<br />

Einheitlichkeit der Analysen im System der WADA-akkreditierten Labore.<br />

5.0 Das Anti-Doping-Programm schädigendes Verhalten<br />

Labormitarbeiter müssen sich so verhalten und handeln, dass das Anti-<br />

Doping-Programm der WADA, eines internationalen Sportfachverbands, einer<br />

nationalen Anti-Doping-Organisation, eines nationalen Olympischen Komitees,<br />

eines Veranstalters von Sportgroßveranstaltungen oder des Internationalen<br />

Olympischen Komitees nicht unterlaufen wird oder Schaden nimmt. Ein<br />

solches Verhalten könnte u. a. eine Verurteilung wegen Betrugs,<br />

Unterschlagung oder Meineid umfassen, wodurch die Integrität des Anti-<br />

Doping-Programms in Zweifel gezogen werden würde.<br />

Kein Labormitarbeiter oder -berater gibt Athleten oder anderen Personen<br />

Empfehlungen oder Informationen zu Techniken oder Methoden, mithilfe derer<br />

verbotene Wirkstoffe oder Marker für verbotene Wirkstoffe oder verbotene<br />

Methoden maskiert, ihr Metabolismus verändert oder ihre Ausscheidung<br />

unterdrückt werden kann, um ein von der Norm abweichendes<br />

Analyseergebnis zu vermeiden. Außerhalb von Anhörungen vor einem<br />

Schiedsgericht gibt kein Labormitarbeiter oder -berater Informationen an<br />

Athleten oder Athletenbetreuer über ein Analyseverfahren weiter, mithilfe<br />

dessen ein Athlet den Nachweis der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs<br />

oder einer verbotenen Methode vermeiden könnte. Kein Labormitarbeiter<br />

unterstützt einen Athleten dabei, die Entnahme einer repräsentativen Probe zu<br />

vermeiden (z. B. durch Hinweise zu Maskierung oder Nachweisfenstern).<br />

Dieser Abschnitt verbietet es nicht, Vorträge zur Aufklärung von Athleten,<br />

Schülern und anderen Personen über Anti-Doping-Programme und verbotene<br />

Wirkstoffe oder verbotene Methoden zu halten. Diese Bestimmung gilt für eine<br />

Dauer von mindestens fünf (5) Jahren nach Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses eines Labormitarbeiters.<br />

Werden Labormitarbeiter von einer der Parteien oder dem Gericht<br />

aufgefordert, bei der Anhörung eines Schiedsgerichts oder eines ordentlichen<br />

Gerichts zu erscheinen, wird von ihnen erwartet, dass sie ein unabhängiges,<br />

wissenschaftlich fundiertes Gutachten abgeben. Sachverständige des Labors<br />

sollten für keine Seite Partei ergreifen.<br />

Das Labor veröffentlicht keine Warnhinweise in Bezug auf die Laborergebnisse.<br />

Die Zuständigkeit für die Auswertung und Veröffentlichung dieser Ergebnisse<br />

sowie das Ergreifen entsprechender Maßnahmen wird, falls notwendig, einem<br />

politischen Entscheidungsgremium überlassen (z. B. NADO, internationaler<br />

Sportfachverband oder WADA).<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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