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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

6.2.4.2.1.3 Antikörper können auch für die spezifische<br />

Markierung von Zellbestandteilen und anderen<br />

Zellmerkmalen verwendet werden. Dient die Analyse<br />

der Bestimmung von Populationen von<br />

Blutbestandteilen, ersetzt der Nachweis mehrerer<br />

Marker auf den Zellen als Kriterien für ein von der<br />

Norm abweichendes Analyseergebnis die<br />

Anforderung, dass zwei Antikörper verschiedene<br />

Epitope erkennen müssen.<br />

Hinweis: Ein Beispiel ist die Bestimmung von<br />

Oberflächenmarkern auf roten Blutkörperchen mithilfe der<br />

Durchflusszytometrie. Das Durchflusszytometer wird so<br />

eingerichtet, dass gezielt rote Blutkörperchen erkannt<br />

werden. Das Vorhandensein von mehr als einem<br />

Oberflächenmarker (festgestellt durch<br />

Antikörpermarkierung) kann anstelle von mehreren<br />

Antikörpern für denselben Marker als Kriterium für ein von<br />

der Norm abweichendes Analyseergebnis herangezogen<br />

werden.<br />

6.2.4.2.1.4 Das Labor verfügt über Regelungen, wann eine<br />

Bestätigungsanalyse der „A“-Probe wiederholt<br />

werden kann (z. B. fehlgeschlagene<br />

Qualitätskontrolle der Charge), wobei das erste<br />

Analyseergebnis verworfen wird. Jede erneute<br />

Bestätigung wird dokumentiert und an einem neuen<br />

Aliquot der „A“-Probe durchgeführt.<br />

6.2.4.2.1.5 Wird in der Screeninganalyse mehr als ein<br />

verbotener Wirkstoff, Metabolit eines verbotenen<br />

Wirkstoffs oder Marker für die Anwendung eines<br />

verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen<br />

Methode erkannt, bestätigt das Labor so viele<br />

vermutliche Analyseergebnisse wie möglich. Bei der<br />

Entscheidung über die Gewichtung der<br />

Bestätigung(en) wird nicht-speziellen Wirkstoffen<br />

Vorrang gegeben; die Entscheidung sollte in<br />

Abstimmung mit der Dopingkontrolleinrichtung<br />

getroffen und dokumentiert werden.<br />

6.2.4.2.1.6 Bei Wirkstoffen mit Grenzwert beruhen<br />

Entscheidungen über von der Norm abweichende<br />

Analyseergebnisse in der „A“-Probe auf dem<br />

Mittelwert der gemessenen Werte (z. B.<br />

Konzentrationen) oder dem Verhältnis der<br />

gemessenen Werte (z. B. Konzentrationen,<br />

Peakhöhen oder Peakflächen im Chromatogramm<br />

usw.) der drei Aliquote, wobei diese über der<br />

jeweiligen Nachweisgrenze liegen müssen.<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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