INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
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Informatorische Übersetzung<br />
und internationale Sportfachverbände, nationale Olympische Komitees,<br />
nationale Verbände, Universitäten und ähnliche Organisationen. Diese Regel<br />
gilt für olympische und nicht-olympische Sportarten.<br />
Die Labore sollten mit der gebührenden Sorgfalt sicherstellen, dass die Proben<br />
in Einklang mit dem internationalen Standard für Dopingkontrollen des Welt-<br />
Anti-Doping-Code oder ähnlichen Leitlinien entnommen werden. Diese<br />
Leitlinien regeln die Entnahme von Unterproben, Sicherheitsvorkehrungen für<br />
Probenbehälter und die Bedingungen für die offizielle Probenverfolgung. Die<br />
Labore stellen sicher, dass die entgegengenommenen Proben in Einklang mit<br />
allen Bestimmungen des ISL analysiert werden.<br />
4.2 Trainingskontrollen<br />
Die Labore nehmen im Training (außerhalb des Wettkampfs) entnommene<br />
Proben nur an, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:<br />
• Die Proben wurden gemäß den bei Wettkämpfen allgemein geltenden<br />
Bedingungen, wie in Abschnitt 3.1 oben beschrieben, entnommen und<br />
versiegelt;<br />
• Die Probenahme erfolgt im Rahmen eines Anti-Doping-Programms;<br />
• Ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis zieht einen geeigneten<br />
Ergebnismanagementprozess nach sich.<br />
Die Labore nehmen von privatwirtschaftlichen oder anderen Quellen keine<br />
Proben zum Screening oder zur Bestimmung an, wenn nicht alle oben<br />
genannten Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.<br />
Die Labore nehmen keine Proben an, die von einzelnen Athleten oder Personen<br />
bzw. Organisationen, die in ihrem Auftrag handeln, privat eingereicht werden.<br />
Diese Regeln gelten für alle Sportarten.<br />
4.3 Klinische und forensische Analytik<br />
Gelegentlich kann das Labor gebeten werden, eine Probe auf ein verbotenes<br />
Arzneimittel oder einen endogenen Wirkstoff einer im Krankenhaus<br />
behandelten oder kranken Person zu analysieren, um einen Arzt bei seiner<br />
Diagnose zu unterstützen. In diesem Fall weist der Laborleiter den<br />
Anfordernden auf das Problem der Voranalyse hin und stimmt der Analyse der<br />
Probe daraufhin nur zu, wenn in einem Begleitschreiben zur Probe<br />
ausdrücklich bescheinigt wird, dass die Probe der medizinischen Diagnose oder<br />
Therapie dient.<br />
In dem Schreiben muss auch der medizinische Grund für die Analyse<br />
angegeben sein.<br />
Es dürfen Arbeiten zur Unterstützung kriminaltechnischer Untersuchungen<br />
durchgeführt werden, es sollte jedoch mit der gebührenden Sorgfalt<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
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