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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

und internationale Sportfachverbände, nationale Olympische Komitees,<br />

nationale Verbände, Universitäten und ähnliche Organisationen. Diese Regel<br />

gilt für olympische und nicht-olympische Sportarten.<br />

Die Labore sollten mit der gebührenden Sorgfalt sicherstellen, dass die Proben<br />

in Einklang mit dem internationalen Standard für Dopingkontrollen des Welt-<br />

Anti-Doping-Code oder ähnlichen Leitlinien entnommen werden. Diese<br />

Leitlinien regeln die Entnahme von Unterproben, Sicherheitsvorkehrungen für<br />

Probenbehälter und die Bedingungen für die offizielle Probenverfolgung. Die<br />

Labore stellen sicher, dass die entgegengenommenen Proben in Einklang mit<br />

allen Bestimmungen des ISL analysiert werden.<br />

4.2 Trainingskontrollen<br />

Die Labore nehmen im Training (außerhalb des Wettkampfs) entnommene<br />

Proben nur an, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:<br />

• Die Proben wurden gemäß den bei Wettkämpfen allgemein geltenden<br />

Bedingungen, wie in Abschnitt 3.1 oben beschrieben, entnommen und<br />

versiegelt;<br />

• Die Probenahme erfolgt im Rahmen eines Anti-Doping-Programms;<br />

• Ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis zieht einen geeigneten<br />

Ergebnismanagementprozess nach sich.<br />

Die Labore nehmen von privatwirtschaftlichen oder anderen Quellen keine<br />

Proben zum Screening oder zur Bestimmung an, wenn nicht alle oben<br />

genannten Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.<br />

Die Labore nehmen keine Proben an, die von einzelnen Athleten oder Personen<br />

bzw. Organisationen, die in ihrem Auftrag handeln, privat eingereicht werden.<br />

Diese Regeln gelten für alle Sportarten.<br />

4.3 Klinische und forensische Analytik<br />

Gelegentlich kann das Labor gebeten werden, eine Probe auf ein verbotenes<br />

Arzneimittel oder einen endogenen Wirkstoff einer im Krankenhaus<br />

behandelten oder kranken Person zu analysieren, um einen Arzt bei seiner<br />

Diagnose zu unterstützen. In diesem Fall weist der Laborleiter den<br />

Anfordernden auf das Problem der Voranalyse hin und stimmt der Analyse der<br />

Probe daraufhin nur zu, wenn in einem Begleitschreiben zur Probe<br />

ausdrücklich bescheinigt wird, dass die Probe der medizinischen Diagnose oder<br />

Therapie dient.<br />

In dem Schreiben muss auch der medizinische Grund für die Analyse<br />

angegeben sein.<br />

Es dürfen Arbeiten zur Unterstützung kriminaltechnischer Untersuchungen<br />

durchgeführt werden, es sollte jedoch mit der gebührenden Sorgfalt<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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