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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

5.3.6.2 Die Abfallentsorgung erfolgt in Einklang mit nationalem Recht und<br />

anderen einschlägigen Vorschriften. Dies umfasst biologische<br />

Gefahrstoffe, Chemikalien, Betäubungsmittel und Radioisotope, falls<br />

eingesetzt.<br />

5.3.6.3 Es müssen Umwelthygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ergriffen<br />

werden, um die Mitarbeiter, die Öffentlichkeit und die Umwelt zu<br />

schützen.<br />

5.3.7 Dienstleistung für den Kunden<br />

5.3.7.1 Die Dienstleistung für den Kunden wird in Einklang mit Abschnitt 4.7<br />

in ISO/IEC 17025 erbracht.<br />

5.3.7.2 Sicherstellen der Kommunikation mit der WADA<br />

Der Laborleiter oder ein von ihm beauftragter Vertreter<br />

• gewährleistet eine angemessene Kommunikation;<br />

• meldet der WADA alle ungewöhnlichen Umstände oder<br />

Informationen im Zusammenhang mit Analyseprogrammen,<br />

unregelmäßigen Mustern in Proben oder die mögliche<br />

Anwendung neuer Wirkstoffe;<br />

• stellt der WADA nach Bedarf und auf Anfrage rechtzeitig<br />

vollständige Erläuterungen für die Akkreditierung zur<br />

Verfügung;<br />

• stellt der WADA auf Anfrage Dokumentation (z. B.<br />

Qualitätshandbuch, Standardarbeitsanweisungen, Verträge<br />

mit Kunden oder Dopingkontrolleinrichtungen, die den Code<br />

unterzeichnet haben (ausgenommen wirtschaftliche oder<br />

finanzielle Informationen)) zur Verfügung, um im Rahmen<br />

der Aufrechterhaltung der WADA-Akkreditierung die<br />

Einhaltung der Bestimmungen des Code zu gewährleisten.<br />

Diese Informationen werden vertraulich behandelt.<br />

5.3.7.3 Sicherstellen der Kommunikation mit der Dopingkontrolleinrichtung<br />

5.3.7.3.1 Der Laborleiter ist mit den Vorschriften der<br />

Dopingkontrolleinrichtung und der Verbotsliste vertraut.<br />

5.3.7.3.2 Der Laborleiter stimmt mit der Dopingkontrolleinrichtung<br />

bestimmte Fristen, Berichtsinhalte und andere Bedürfnisse<br />

ab. Dieser Austausch umfasst unter anderem<br />

• die Kommunikation mit der Dopingkontrolleinrichtung zu<br />

wichtigen Fragen der Analyse oder zu ungewöhnlichen<br />

Umständen im Analyseverfahren (darunter<br />

Verzögerungen in der Berichterstattung);<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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