INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
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Informatorische Übersetzung<br />
5.3.6.2 Die Abfallentsorgung erfolgt in Einklang mit nationalem Recht und<br />
anderen einschlägigen Vorschriften. Dies umfasst biologische<br />
Gefahrstoffe, Chemikalien, Betäubungsmittel und Radioisotope, falls<br />
eingesetzt.<br />
5.3.6.3 Es müssen Umwelthygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ergriffen<br />
werden, um die Mitarbeiter, die Öffentlichkeit und die Umwelt zu<br />
schützen.<br />
5.3.7 Dienstleistung für den Kunden<br />
5.3.7.1 Die Dienstleistung für den Kunden wird in Einklang mit Abschnitt 4.7<br />
in ISO/IEC 17025 erbracht.<br />
5.3.7.2 Sicherstellen der Kommunikation mit der WADA<br />
Der Laborleiter oder ein von ihm beauftragter Vertreter<br />
• gewährleistet eine angemessene Kommunikation;<br />
• meldet der WADA alle ungewöhnlichen Umstände oder<br />
Informationen im Zusammenhang mit Analyseprogrammen,<br />
unregelmäßigen Mustern in Proben oder die mögliche<br />
Anwendung neuer Wirkstoffe;<br />
• stellt der WADA nach Bedarf und auf Anfrage rechtzeitig<br />
vollständige Erläuterungen für die Akkreditierung zur<br />
Verfügung;<br />
• stellt der WADA auf Anfrage Dokumentation (z. B.<br />
Qualitätshandbuch, Standardarbeitsanweisungen, Verträge<br />
mit Kunden oder Dopingkontrolleinrichtungen, die den Code<br />
unterzeichnet haben (ausgenommen wirtschaftliche oder<br />
finanzielle Informationen)) zur Verfügung, um im Rahmen<br />
der Aufrechterhaltung der WADA-Akkreditierung die<br />
Einhaltung der Bestimmungen des Code zu gewährleisten.<br />
Diese Informationen werden vertraulich behandelt.<br />
5.3.7.3 Sicherstellen der Kommunikation mit der Dopingkontrolleinrichtung<br />
5.3.7.3.1 Der Laborleiter ist mit den Vorschriften der<br />
Dopingkontrolleinrichtung und der Verbotsliste vertraut.<br />
5.3.7.3.2 Der Laborleiter stimmt mit der Dopingkontrolleinrichtung<br />
bestimmte Fristen, Berichtsinhalte und andere Bedürfnisse<br />
ab. Dieser Austausch umfasst unter anderem<br />
• die Kommunikation mit der Dopingkontrolleinrichtung zu<br />
wichtigen Fragen der Analyse oder zu ungewöhnlichen<br />
Umständen im Analyseverfahren (darunter<br />
Verzögerungen in der Berichterstattung);<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
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