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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

Akkreditierungsverfahrens und der im ISL festgelegten Anforderungen zu klären und<br />

Informationen über verschiedene, für die Akkreditierung relevante Aspekte des<br />

Labors zu erhalten. Eine solche Begehung könnte vor oder während des<br />

Akkreditierungsverfahrens durchgeführt werden.<br />

4.1.6 Abschlussbericht und Empfehlung<br />

Innerhalb von etwa zwölf (12) Wochen nach der Vorbegehung oder Erhalt des<br />

Fragebogens erstellt die WADA einen Bericht und übermittelt ihn an das<br />

antragstellende Labor. Die WADA spricht in diesem Bericht die notwendigen<br />

Empfehlungen für die Erteilung des Status eines WADA-Labors auf Probe an das<br />

antragstellende Labor aus oder, sollte dies nicht zutreffen, nennt die<br />

Verbesserungen, die für die Erteilung dieses Status erforderlich sind.<br />

4.1.7 Erste Akkreditierungsgebühr<br />

Vor Eintritt in die Probephase zahlt das antragstellende Labor der WADA eine<br />

einmalige, nicht erstattungsfähige Gebühr, um die für das Verfahren der<br />

Erstakkreditierung anfallenden Kosten zu decken. Die Höhe der Gebühr wird von der<br />

WADA festgelegt.<br />

4.1.8 Unabhängigkeit des Labors<br />

Einrichtung und Betrieb des Labors erfolgen unabhängig von Anti-Doping-<br />

Organisationen, um volles Vertrauen in seine Kompetenz, seine Unparteilichkeit, sein<br />

Urteilsvermögen oder seine betriebliche Integrität in Einklang mit Abschnitt 4.1.5d in<br />

ISO/IEC 17025 zu gewährleisten.<br />

4.1.9 Einhaltung der Verhaltensregeln<br />

Das antragstellende Labor setzt die in Anhang B wiedergegebenen Verhaltensregeln<br />

für Labore in der Probephase um und achtet auf ihre Einhaltung. Das Labor gibt die<br />

Verhaltensregeln an alle Mitarbeiter weiter und stellt sicher, dass sie die<br />

verschiedenen Aspekte dieser Verhaltensregeln verstehen und sich daran halten. Das<br />

antragstellende Labor übermittelt der WADA eine vom Laborleiter unterzeichnete<br />

schriftliche Erklärung, in der die Einhaltung der Verhaltensregeln bestätigt wird.<br />

4.2 Vorbereitung auf die WADA-Akkreditierung eines Labors<br />

Vor Eintritt in die Probephase kann das antragstellende Labor aufgefordert werden,<br />

sich einer Vorabprüfung zu unterziehen, die aus mindestens zehn (10)<br />

Ringversuchsproben besteht, um seine Kompetenz zu diesem Zeitpunkt<br />

nachzuweisen. Die Vorabprüfung kann in Verbindung mit einer Vorbegehung gemäß<br />

4.1.5 erfolgen. Das antragstellende Labor bestimmt und dokumentiert nach Maßgabe<br />

der WADA innerhalb von 10 bis 15 Arbeitstagen Konzentrationen über den<br />

Grenzwerten bzw. Mindestleistungsgrenzen (MRPL) von verbotenen Wirkstoffen,<br />

Metaboliten verbotener Wirkstoffe oder Markern verbotener Wirkstoffe oder<br />

verbotener Methoden. Das antragstellende Labor fertigt für jede Probe in der<br />

Vorabprüfung einen Prüfbericht an. Bei negativen Proben kann die WADA verlangen,<br />

dass das Labor die gesamten Daten der Screeninganalyse oder einen Teil davon<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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