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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

ANHANG B - VERHALTENSREGELN <strong>FÜR</strong> <strong>LABORE</strong><br />

1.0 Vertraulichkeit<br />

Die Laborleitung, ihre Stellvertreter und die Labormitarbeiter geben gegenüber den<br />

Medien vor Abschluss eines Schiedsverfahrens keinerlei Stellungnahme zu einzelnen<br />

Ergebnissen ab, sofern die Organisation, von der das Labor die Probe erhalten hat,<br />

und die Organisation, die das von der Norm abweichende Analyseergebnis im<br />

Schiedsverfahren geltend macht, nicht zugestimmt haben.<br />

2.0 Forschung<br />

Labore sind zur Teilnahme an Forschungsprogrammen berechtigt, sofern der<br />

Laborleiter von der Vertrauenswürdigkeit der Programme überzeugt ist und die<br />

Einhaltung ethischer Grundsätze (z. B. für die Forschung am Menschen)<br />

gewährleistet ist.<br />

3.0 Forschung zur Unterstützung des Dopingkontrollverfahrens<br />

Von den Laboren wird erwartet, dass sie ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm<br />

erarbeiten, um eine wissenschaftliche Grundlage für Dopingkontrollen zu schaffen.<br />

Die Forschung kann in der Entwicklung neuer Verfahren oder Technologien, der<br />

Charakterisierung eines neuen Dopingmittels, der Charakterisierung von<br />

Maskierungsmitteln oder -verfahren und anderen für den Bereich der<br />

Dopingkontrollen relevanten Tätigkeiten bestehen.<br />

3.1 Forschung am Menschen<br />

Die Labore halten sich an das Übereinkommen von Helsinki und geltende<br />

nationale Standards zur Forschung am Menschen.<br />

Auch von Probanden in klinischen Studien, die dem Aufbau einer<br />

Referenzsammlung oder der Herstellung von Material für Ringversuche dienen,<br />

muss eine freie und informierte Zustimmung eingeholt werden.<br />

3.2 Betäubungsmittel<br />

Von den Laboren wird erwartet, dass sie die einschlägigen nationalen Gesetze<br />

zum Umgang mit (illegalen) Betäubungsmitteln und zu ihrer Lagerung<br />

einhalten.<br />

4.0 Analyse<br />

4.1 Wettkämpfe<br />

Die Labore akzeptieren und analysieren nur Proben aus bekannten Quellen im<br />

Rahmen von Dopingkontrollprogrammen, die bei Wettkämpfen nationaler oder<br />

internationaler Sportveranstalter durchgeführt wurden. Dazu zählen nationale<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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