INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
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Informatorische Übersetzung<br />
ANHANG B - VERHALTENSREGELN <strong>FÜR</strong> <strong>LABORE</strong><br />
1.0 Vertraulichkeit<br />
Die Laborleitung, ihre Stellvertreter und die Labormitarbeiter geben gegenüber den<br />
Medien vor Abschluss eines Schiedsverfahrens keinerlei Stellungnahme zu einzelnen<br />
Ergebnissen ab, sofern die Organisation, von der das Labor die Probe erhalten hat,<br />
und die Organisation, die das von der Norm abweichende Analyseergebnis im<br />
Schiedsverfahren geltend macht, nicht zugestimmt haben.<br />
2.0 Forschung<br />
Labore sind zur Teilnahme an Forschungsprogrammen berechtigt, sofern der<br />
Laborleiter von der Vertrauenswürdigkeit der Programme überzeugt ist und die<br />
Einhaltung ethischer Grundsätze (z. B. für die Forschung am Menschen)<br />
gewährleistet ist.<br />
3.0 Forschung zur Unterstützung des Dopingkontrollverfahrens<br />
Von den Laboren wird erwartet, dass sie ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm<br />
erarbeiten, um eine wissenschaftliche Grundlage für Dopingkontrollen zu schaffen.<br />
Die Forschung kann in der Entwicklung neuer Verfahren oder Technologien, der<br />
Charakterisierung eines neuen Dopingmittels, der Charakterisierung von<br />
Maskierungsmitteln oder -verfahren und anderen für den Bereich der<br />
Dopingkontrollen relevanten Tätigkeiten bestehen.<br />
3.1 Forschung am Menschen<br />
Die Labore halten sich an das Übereinkommen von Helsinki und geltende<br />
nationale Standards zur Forschung am Menschen.<br />
Auch von Probanden in klinischen Studien, die dem Aufbau einer<br />
Referenzsammlung oder der Herstellung von Material für Ringversuche dienen,<br />
muss eine freie und informierte Zustimmung eingeholt werden.<br />
3.2 Betäubungsmittel<br />
Von den Laboren wird erwartet, dass sie die einschlägigen nationalen Gesetze<br />
zum Umgang mit (illegalen) Betäubungsmitteln und zu ihrer Lagerung<br />
einhalten.<br />
4.0 Analyse<br />
4.1 Wettkämpfe<br />
Die Labore akzeptieren und analysieren nur Proben aus bekannten Quellen im<br />
Rahmen von Dopingkontrollprogrammen, die bei Wettkämpfen nationaler oder<br />
internationaler Sportveranstalter durchgeführt wurden. Dazu zählen nationale<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
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