03.11.2013 Aufrufe

INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Informatorische Übersetzung<br />

6.2.5.1.2 Geprüft werden mindestens<br />

• die Dokumentation der laborinternen Probenverfolgung;<br />

• die Gültigkeit der Screeninganalyse sowie der<br />

Bestätigungsdaten und -berechnungen;<br />

• die Daten zur Qualitätskontrolle;<br />

• die Vollständigkeit der Dokumentation zum Nachweis der<br />

aufgeführten Analyseergebnisse.<br />

6.2.5.1.3 Wird ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis<br />

abgelehnt, werden die Gründe aufgezeichnet.<br />

6.2.6 Dokumentation und Berichterstattung<br />

6.2.6.1 Das Labor verfügt über dokumentierte Verfahren, um zu<br />

gewährleisten, dass zu jeder analysierten Probe eine einheitliche<br />

Aufzeichnung vorliegt. Bei einem von der Norm abweichenden<br />

Analyseergebnis enthält die Aufzeichnung die erforderlichen<br />

Daten, um die aufgeführten Schlussfolgerungen zu untermauern<br />

(gemäß dem technischen Dokument über die<br />

Labordokumentation).<br />

6.2.6.2 Jeder Analyseschritt muss zu dem ausführenden Mitarbeiter<br />

zurückverfolgt werden können.<br />

6.2.6.3 Wesentliche Abweichungen vom schriftlich festgelegten Verfahren<br />

werden in der Aufzeichnung dokumentiert (z. B. Vermerk zur<br />

Aufzeichnung).<br />

6.2.6.4 Werden instrumentelle Analysen durchgeführt, werden die<br />

Betriebsparameter für jeden Durchlauf in die Aufzeichnung<br />

aufgenommen.<br />

6.2.6.5 Der Ergebnisbericht zur Analyse der „A“-Probe sollte innerhalb<br />

von zehn (10) Arbeitstagen nach Eingang der Probe vorgelegt<br />

werden. Für bestimmte Wettkämpfe kann die Berichtsfrist<br />

wesentlich kürzer als zehn (10) Tage sein. Das Labor und die<br />

Dopingkontrolleinrichtung können auch eine andere Berichtsfrist<br />

vereinbaren.<br />

6.2.6.6 Zum Nachweis des von der Norm abweichenden<br />

Analyseergebnisses einer Probe wird ein einzelner, eindeutiger<br />

Prüfbericht erstellt. Neben den in ISO/IEC 17025 geforderten<br />

Angaben enthält der Prüfbericht des Labors folgende Angaben:<br />

• Probenkennnummer des Kunden;<br />

• Kennnummer des Labors;<br />

• Art der Kontrolle (Trainings- oder Wettkampfkontrolle);<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!