03.11.2013 Aufrufe

INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Informatorische Übersetzung<br />

5.3.8 Beschwerden<br />

• ein unvoreingenommenes Handeln im Hinblick auf die<br />

nationale Zugehörigkeit der Dopingkontrolleinrichtung;<br />

• die rechtzeitige Abgabe vollständiger Erläuterungen an<br />

die Dopingkontrolleinrichtung auf Anfrage oder bei<br />

möglicherweise missverständlichen Angaben im<br />

Prüfbericht oder in der Labordokumentation;<br />

• das Vorlegen von Beweisen und/oder Gutachten zu<br />

Analyseergebnissen oder -berichten des Labors in<br />

Verwaltungs-, Schieds- oder Gerichtsverfahren;<br />

• die Stellungnahme zu Kommentaren oder Beschwerden<br />

einer Dopingkontrolleinrichtung oder Anti-Doping-<br />

Organisation über das Labor und seinen Betrieb.<br />

5.3.7.3.3 Das Labor überwacht aktiv die Qualität seiner<br />

Dienstleistungen für die zuständigen Anti-Doping-<br />

Einrichtungen. Es sollte nachgewiesen werden, dass die<br />

Anliegen der Dopingkontrolleinrichtung an geeigneter Stelle<br />

in das Managementsystem des Labors eingeflossen sind.<br />

5.3.7.3.4 Das Labor entwickelt ein System gemäß ISO/IEC 17025<br />

zur Überwachung seiner Dienstleistungen.<br />

Beschwerden werden in Einklang mit Abschnitt 4.8 in ISO/IEC 17025 behandelt.<br />

5.3.9 Lenkung bei fehlerhaften Analysearbeiten<br />

5.3.9.1 Das Labor verfügt über Regelungen und Verfahren, die angewendet<br />

werden müssen, wenn Aspekte seiner Analysen oder die Ergebnisse<br />

seiner Analysen festgelegten Verfahren nicht entsprechen.<br />

5.3.9.2 Die Dokumentation einer fehlerhaften Prüfleistung oder Abweichung<br />

von einem Verfahren oder Protokoll im Zusammenhang mit der<br />

Analyse einer Probe wird in die dauerhaften Aufzeichnungen zu<br />

dieser Probe aufgenommen.<br />

5.3.10 Verbesserung<br />

Das Labor muss die Wirksamkeit seines Managementsystems in Einklang mit<br />

Abschnitt 4.10 in ISO/IEC 17025 ständig verbessern.<br />

5.3.11 Korrekturmaßnahmen<br />

Korrekturmaßnahmen werden in Einklang mit Abschnitt 4.11 in ISO/IEC 17025<br />

ergriffen.<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!