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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

entsprechend der geltenden Protokolle eingefroren und vor der<br />

Analyse aufgetaut. Das Labor ergreift in jedem Fall die geeigneten<br />

Maßnahmen, um die Unversehrtheit der Probe zu gewährleisten.<br />

Unabhängig davon, ob von der Norm abweichende<br />

Analyseergebnisse festgestellt wurden, bewahrt das Labor die „A“-<br />

und „B“-Proben nach Eingang des endgültigen Analyseberichts („A“-<br />

oder „B“-Probe) bei der Dopingkontrolleinrichtung mindestens drei<br />

(3) Monate auf. Die gefrorenen Proben werden unter geeigneten<br />

Bedingungen aufbewahrt.<br />

Proben, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, werden<br />

nach dem Bericht an die Dopingkontrolleinrichtung mindestens drei<br />

(3) Monate unter geeigneten Bedingungen aufbewahrt.<br />

Nach Ablauf der jeweiligen oben genannten Aufbewahrungsdauer<br />

geht das Labor mit den Proben wie folgt vor:<br />

• Hat die Dopingkontrolleinrichtung eine Aufbewahrung der<br />

Proben zwischen drei (3) Monaten und acht (8) Jahren<br />

veranlasst, sorgt das Labor dafür, dass die Proben an einem<br />

sicheren Ort unter Beachtung einer ununterbrochenen<br />

Probenverfolgung gelagert werden;<br />

• Unter der Voraussetzung, dass der Athlet seine Zustimmung<br />

erteilt hat und die Proben anonymisiert werden, darf das<br />

Labor die Proben zu Forschungszwecken aufbewahren. Von<br />

Proben, die zu Forschungszwecken verwendet werden,<br />

werden alle Kennzeichnungen entfernt, oder die Proben<br />

werden in einen Behälter umgefüllt, so dass der Inhalt<br />

keinem bestimmten Athleten zugeordnet werden kann;<br />

• Die Proben werden entsorgt.<br />

Hinweis: Die drei genannten Vorgänge werden im Rahmen der<br />

laborinternen Probenverfolgung durchgeführt und aufgezeichnet.<br />

6.2.2.6 Proben aus Vollblut oder Blutbestandteilen, deren Zellbestandteile<br />

geprüft werden sollen:<br />

Werden die Proben kurz nach Eingang analysiert, werden sie bei<br />

etwa 4 Grad Celsius aufbewahrt, sobald dies nach der Entnahme von<br />

Aliquoten zur Analyse möglich ist. Muss die Analyse aufgeschoben<br />

werden, werden die Proben nach Eingang bei etwa 4 Grad Celsius<br />

aufbewahrt und sollten innerhalb von 48 Stunden analysiert werden.<br />

Sobald dies nach der Entnahme von Aliquoten zur Analyse möglich<br />

ist, sollten die Proben erneut bei etwa 4 Grad Celsius aufbewahrt<br />

werden. Das Labor ergreift in jedem Fall die geeigneten Maßnahmen,<br />

um die Unversehrtheit der Probe zu gewährleisten. Unabhängig<br />

davon, ob von der Norm abweichende Analyseergebnisse festgestellt<br />

wurden, bewahrt das Labor die „A“- und „B“-Proben nach Eingang<br />

des endgültigen Analyseberichts („A“- oder „B“-Probe) bei der<br />

Dopingkontrolleinrichtung mindestens einen (1) Monat auf.<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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