INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
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Informatorische Übersetzung<br />
entsprechend der geltenden Protokolle eingefroren und vor der<br />
Analyse aufgetaut. Das Labor ergreift in jedem Fall die geeigneten<br />
Maßnahmen, um die Unversehrtheit der Probe zu gewährleisten.<br />
Unabhängig davon, ob von der Norm abweichende<br />
Analyseergebnisse festgestellt wurden, bewahrt das Labor die „A“-<br />
und „B“-Proben nach Eingang des endgültigen Analyseberichts („A“-<br />
oder „B“-Probe) bei der Dopingkontrolleinrichtung mindestens drei<br />
(3) Monate auf. Die gefrorenen Proben werden unter geeigneten<br />
Bedingungen aufbewahrt.<br />
Proben, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, werden<br />
nach dem Bericht an die Dopingkontrolleinrichtung mindestens drei<br />
(3) Monate unter geeigneten Bedingungen aufbewahrt.<br />
Nach Ablauf der jeweiligen oben genannten Aufbewahrungsdauer<br />
geht das Labor mit den Proben wie folgt vor:<br />
• Hat die Dopingkontrolleinrichtung eine Aufbewahrung der<br />
Proben zwischen drei (3) Monaten und acht (8) Jahren<br />
veranlasst, sorgt das Labor dafür, dass die Proben an einem<br />
sicheren Ort unter Beachtung einer ununterbrochenen<br />
Probenverfolgung gelagert werden;<br />
• Unter der Voraussetzung, dass der Athlet seine Zustimmung<br />
erteilt hat und die Proben anonymisiert werden, darf das<br />
Labor die Proben zu Forschungszwecken aufbewahren. Von<br />
Proben, die zu Forschungszwecken verwendet werden,<br />
werden alle Kennzeichnungen entfernt, oder die Proben<br />
werden in einen Behälter umgefüllt, so dass der Inhalt<br />
keinem bestimmten Athleten zugeordnet werden kann;<br />
• Die Proben werden entsorgt.<br />
Hinweis: Die drei genannten Vorgänge werden im Rahmen der<br />
laborinternen Probenverfolgung durchgeführt und aufgezeichnet.<br />
6.2.2.6 Proben aus Vollblut oder Blutbestandteilen, deren Zellbestandteile<br />
geprüft werden sollen:<br />
Werden die Proben kurz nach Eingang analysiert, werden sie bei<br />
etwa 4 Grad Celsius aufbewahrt, sobald dies nach der Entnahme von<br />
Aliquoten zur Analyse möglich ist. Muss die Analyse aufgeschoben<br />
werden, werden die Proben nach Eingang bei etwa 4 Grad Celsius<br />
aufbewahrt und sollten innerhalb von 48 Stunden analysiert werden.<br />
Sobald dies nach der Entnahme von Aliquoten zur Analyse möglich<br />
ist, sollten die Proben erneut bei etwa 4 Grad Celsius aufbewahrt<br />
werden. Das Labor ergreift in jedem Fall die geeigneten Maßnahmen,<br />
um die Unversehrtheit der Probe zu gewährleisten. Unabhängig<br />
davon, ob von der Norm abweichende Analyseergebnisse festgestellt<br />
wurden, bewahrt das Labor die „A“- und „B“-Proben nach Eingang<br />
des endgültigen Analyseberichts („A“- oder „B“-Probe) bei der<br />
Dopingkontrolleinrichtung mindestens einen (1) Monat auf.<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
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