INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
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Informatorische Übersetzung<br />
• andere von der Dopingkontrolleinrichtung und/oder der<br />
WADA geforderte Angaben.<br />
Zumindest die Kennzeichnung und Angaben des Labors zur Art<br />
der Kontrolle, zur Sportart/Disziplin, zu den Analyseergebnissen<br />
(darunter Anmerkungen/Meinungen) und zum Kunden, an den<br />
der Bericht übergeben wird sind auch auf Englisch in den<br />
Prüfbericht aufzunehmen.<br />
Hinweis: Ein vollständiger, in ADAMS erzeugter Prüfbericht erfüllt die<br />
oben genannten Anforderungen und sollte daher als offizieller<br />
Prüfbericht angesehen werden.<br />
5.2.6.7 Das Labor ist nicht verpflichtet, in Urinproben für einen Analyten<br />
ohne Grenzwert eine Konzentration eines verbotenen Wirkstoffs zu<br />
messen und zu melden. Das Labor meldet die in einer Urinprobe<br />
tatsächlich erkannten verbotenen Wirkstoffe, Metaboliten verbotener<br />
Wirkstoffe oder verbotener Methoden oder Marker.<br />
Bei Wirkstoffen mit Grenzwert in Urinproben weist der Laborbericht<br />
nach, dass der verbotene Wirkstoff, seine Metaboliten oder die<br />
Marker für einen verbotenen Wirkstoff in einer Konzentration<br />
und/oder in einem Verhältnis der gemessenen Werte über der im<br />
technischen Dokument zu Nachweisgrenzen angegebenen<br />
Nachweisgrenze vorliegen.<br />
5.2.6.8 Das Labor bewertet die Analyseergebnisse im Prüfbericht als<br />
• von der Norm abweichendes Analyseergebnis oder<br />
• auffälliges Ergebnis oder<br />
• gibt bei Ausbleiben der genannten Ergebnisse an, dass<br />
keine verbotenen Wirkstoffe, Metaboliten oder Marker für<br />
verbotene Methoden nachgewiesen wurden.<br />
5.2.6.9 Das Labor verfügt über Regelungen für die Äußerung von Meinungen<br />
und Interpretationen. Eine Meinung oder Interpretation kann in den<br />
Prüfbericht aufgenommen werden, wenn die Meinung oder<br />
Interpretation eindeutig als solche gekennzeichnet ist. Die<br />
Grundlage, auf der die Meinung beruht, wird dokumentiert.<br />
Hinweis: Eine Meinung oder Interpretation kann u. a. Empfehlungen zur<br />
Verwendung der Ergebnisse, Angaben zur Pharmakologie, zum<br />
Metabolismus und zur Pharmakokinek eines Wirkstoffs, zur Notwendigkeit<br />
weiterer Analysen aufgrund der beobachteten Ergebnisse sowie zur<br />
Übereinstimmung eines beobachteten Ergebnisses mit gemeldeten<br />
Zuständen umfassen.<br />
5.2.6.10 Neben dem Bericht an die Dopingkontrolleinrichtung meldet das<br />
Labor gleichzeitig alle Analyseergebnisse gemäß Abschnitt 5.2.6.8<br />
des ISL über ADAMS an die WADA. Die über ADAMS bereitgestellten<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
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