INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
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4.4.13.3 Öffentliche Bekanntgabe<br />
Informatorische Übersetzung<br />
Die WADA unterrichtet umgehend alle zuständigen nationalen<br />
Behörden, nationalen Akkreditierungsstellen, nationalen Anti-Doping-<br />
Organisationen, nationalen Olympischen Komitees, internationalen<br />
Sportfachverbände und das Internationale Olympische Komitee über<br />
den Namen und die Adresse eines Labors, dessen Akkreditierung<br />
ausgesetzt oder zurückgezogen wurde sowie über den Namen eines<br />
Labors, dessen Aussetzung aufgehoben wurde.<br />
Auf schriftliches Ersuchen übermittelt die WADA jeder<br />
Dopingkontrolleinrichtung die schriftliche Entscheidung der WADA<br />
darüber, ob die Aussetzung oder vorgeschlagene Zurückziehung<br />
aufrechterhalten oder abgelehnt wird.<br />
Der Akkreditierungsstatus eines Labors wird auf der Website der WADA<br />
aktualisiert.<br />
4.4.14 Kosten für die Reakkreditierung<br />
Die WADA stellt dem Labor jährlich einen Teil der für das Verfahren der<br />
Reakkreditierung anfallenden Kosten in Rechnung. Das Labor kommt für Reise und<br />
Unterkunft der WADA-Vertreter bei Begutachtungen vor Ort auf.<br />
4.4.15 Ausstellung und Veröffentlichung der Akkreditierungsurkunde<br />
Wird der Aufrechterhaltung der Akkreditierung zugestimmt, erhält das Labor in<br />
Anerkennung einer solchen Akkreditierung eine von einem befugten Vertreter der<br />
WADA unterzeichnete Urkunde. Eine solche Urkunde nennt den Namen des Labors<br />
und ihre Gültigkeitsdauer. Urkunden können nach Inkrafttreten der Akkreditierung<br />
rückwirkend ausgestellt werden.<br />
4.5 Anforderungen an die Akkreditierung für<br />
Sportgroßveranstaltungen<br />
Grundsätzlich sollten Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen versuchen, Proben<br />
an die vorhandenen Einrichtungen eines akkreditierten Labors zu überführen.<br />
In einigen Fällen kann es aufgrund der festgelegten Berichtszeiträume für eine<br />
Sportgroßveranstaltung erforderlich sein, dass sich die Laboreinrichtung in der Nähe<br />
des Wettkampfs befindet, so dass Proben vom Dopingkontrollpersonal der<br />
Wettkampfveranstaltung übergeben werden können. Dazu kann es nötig sein, den<br />
Standort eines bestehenden Labors vorübergehend zu verlagern, wobei dies mit<br />
ausreichend Vorlauf geschehen sollte, um die Arbeitsabläufe der Außenstelle<br />
validieren und Dopinganalysen für die Wettkampfveranstaltung durchführen zu<br />
können.<br />
Daneben kann die Laborunterstützung für eine Sportgroßveranstaltung dergestalt<br />
sein, dass die vorhandenen Einrichtungen des akkreditierten Labors nicht<br />
angemessen sind. Dadurch kann es erforderlich sein, dass das Labor in eine neue<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
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