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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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4.4.13.3 Öffentliche Bekanntgabe<br />

Informatorische Übersetzung<br />

Die WADA unterrichtet umgehend alle zuständigen nationalen<br />

Behörden, nationalen Akkreditierungsstellen, nationalen Anti-Doping-<br />

Organisationen, nationalen Olympischen Komitees, internationalen<br />

Sportfachverbände und das Internationale Olympische Komitee über<br />

den Namen und die Adresse eines Labors, dessen Akkreditierung<br />

ausgesetzt oder zurückgezogen wurde sowie über den Namen eines<br />

Labors, dessen Aussetzung aufgehoben wurde.<br />

Auf schriftliches Ersuchen übermittelt die WADA jeder<br />

Dopingkontrolleinrichtung die schriftliche Entscheidung der WADA<br />

darüber, ob die Aussetzung oder vorgeschlagene Zurückziehung<br />

aufrechterhalten oder abgelehnt wird.<br />

Der Akkreditierungsstatus eines Labors wird auf der Website der WADA<br />

aktualisiert.<br />

4.4.14 Kosten für die Reakkreditierung<br />

Die WADA stellt dem Labor jährlich einen Teil der für das Verfahren der<br />

Reakkreditierung anfallenden Kosten in Rechnung. Das Labor kommt für Reise und<br />

Unterkunft der WADA-Vertreter bei Begutachtungen vor Ort auf.<br />

4.4.15 Ausstellung und Veröffentlichung der Akkreditierungsurkunde<br />

Wird der Aufrechterhaltung der Akkreditierung zugestimmt, erhält das Labor in<br />

Anerkennung einer solchen Akkreditierung eine von einem befugten Vertreter der<br />

WADA unterzeichnete Urkunde. Eine solche Urkunde nennt den Namen des Labors<br />

und ihre Gültigkeitsdauer. Urkunden können nach Inkrafttreten der Akkreditierung<br />

rückwirkend ausgestellt werden.<br />

4.5 Anforderungen an die Akkreditierung für<br />

Sportgroßveranstaltungen<br />

Grundsätzlich sollten Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen versuchen, Proben<br />

an die vorhandenen Einrichtungen eines akkreditierten Labors zu überführen.<br />

In einigen Fällen kann es aufgrund der festgelegten Berichtszeiträume für eine<br />

Sportgroßveranstaltung erforderlich sein, dass sich die Laboreinrichtung in der Nähe<br />

des Wettkampfs befindet, so dass Proben vom Dopingkontrollpersonal der<br />

Wettkampfveranstaltung übergeben werden können. Dazu kann es nötig sein, den<br />

Standort eines bestehenden Labors vorübergehend zu verlagern, wobei dies mit<br />

ausreichend Vorlauf geschehen sollte, um die Arbeitsabläufe der Außenstelle<br />

validieren und Dopinganalysen für die Wettkampfveranstaltung durchführen zu<br />

können.<br />

Daneben kann die Laborunterstützung für eine Sportgroßveranstaltung dergestalt<br />

sein, dass die vorhandenen Einrichtungen des akkreditierten Labors nicht<br />

angemessen sind. Dadurch kann es erforderlich sein, dass das Labor in eine neue<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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