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INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium

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Informatorische Übersetzung<br />

Die WADA beurteilt die Leistung aller Labore auf der Grundlage der<br />

Ergebnisse des WADA-Ringversuchs (mit Blind- und Doppelblindproben)<br />

sowie der Informationen, die die WADA von Beteiligten in Bezug auf den<br />

Routinebetrieb des Labors erhält. Berücksichtigung finden u. a. folgende<br />

Faktoren:<br />

• Falsch negative Ergebnisse;<br />

• Falsch positive Ergebnisse;<br />

• Fragwürdige Ergebnisse für verbotene Wirkstoffe mit Grenzwert;<br />

• Unzureichende Ergebnisse für verbotene Wirkstoffe mit<br />

Grenzwert;<br />

• Endogene anabol-androgene Steroidprofile (EAAS);<br />

• Fragwürdige EAAS-Ergebnisse;<br />

• Unzureichende EAAS-Ergebnisse;<br />

• Ungeeignete Umsetzung von Korrekturmaßnahmen;<br />

• Kommunikation mit Beteiligten (WADA, NADOs, RADOs,<br />

internationale Sportfachverbände);<br />

• Spezifisches Gewicht;<br />

• Prüfberichte;<br />

• Dokumentation.<br />

Versäumt es ein Labor, geeignete Maßnahmen zur Korrektur von<br />

Verfahren zu ergreifen, die Anforderungen der technischen Dokumente<br />

zu erfüllen oder Empfehlungen der WADA Folge zu leisten, wird eine<br />

Verwarnung ausgesprochen, dass eine sofortige Aussetzung veranlasst<br />

werde, sollte innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen kein Nachweis<br />

über wirksame Korrekturmaßnahmen erbracht werden. Die WADA prüft<br />

die Angemessenheit der Unterlagen, in denen die Korrekturmaßnahmen<br />

und vorbeugenden Maßnahmen beschrieben werden. Werden sie als<br />

unzureichend erachtet, wird die Akkreditierung ausgesetzt.<br />

Das Labor muss innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen vor dem Ende<br />

der Aussetzung (sofern von der WADA nicht anders vorgegeben)<br />

Korrekturmaßnahmen nachweisen. Ein Versäumnis hat die sofortige<br />

Zurückziehung der Akkreditierung zur Folge. Die Aussetzung wird nur<br />

aufgehoben, wenn geeignete Korrekturmaßnahmen ergriffen und der<br />

WADA gemeldet wurden. Die WADA kann nach eigenem Ermessen<br />

weitere Ringversuchsproben an das Labor übermitteln oder auf Kosten<br />

des Labors ein erneutes Audit anfordern, nachdem es in einer weiteren<br />

Runde des Ringversuchs zufriedenstellende Ergebnisse erzielt hat.<br />

3.4 Probephase und Beurteilung des Labors auf Probe<br />

Der Ringversuch in der Probephase ist Teil der Erstbeurteilung eines Labors<br />

auf Probe, das die WADA-Akkreditierung anstrebt. Neben Ringversuchsproben<br />

stellt die WADA auf Anfrage auch Proben aus früheren Ringversuchen zur<br />

Internationaler Standard für Labore<br />

Version 7.0, Januar 2012<br />

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