INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
INTERNATIONALER STANDARD FÜR LABORE - Sportministerium
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Informatorische Übersetzung<br />
Die WADA beurteilt die Leistung aller Labore auf der Grundlage der<br />
Ergebnisse des WADA-Ringversuchs (mit Blind- und Doppelblindproben)<br />
sowie der Informationen, die die WADA von Beteiligten in Bezug auf den<br />
Routinebetrieb des Labors erhält. Berücksichtigung finden u. a. folgende<br />
Faktoren:<br />
• Falsch negative Ergebnisse;<br />
• Falsch positive Ergebnisse;<br />
• Fragwürdige Ergebnisse für verbotene Wirkstoffe mit Grenzwert;<br />
• Unzureichende Ergebnisse für verbotene Wirkstoffe mit<br />
Grenzwert;<br />
• Endogene anabol-androgene Steroidprofile (EAAS);<br />
• Fragwürdige EAAS-Ergebnisse;<br />
• Unzureichende EAAS-Ergebnisse;<br />
• Ungeeignete Umsetzung von Korrekturmaßnahmen;<br />
• Kommunikation mit Beteiligten (WADA, NADOs, RADOs,<br />
internationale Sportfachverbände);<br />
• Spezifisches Gewicht;<br />
• Prüfberichte;<br />
• Dokumentation.<br />
Versäumt es ein Labor, geeignete Maßnahmen zur Korrektur von<br />
Verfahren zu ergreifen, die Anforderungen der technischen Dokumente<br />
zu erfüllen oder Empfehlungen der WADA Folge zu leisten, wird eine<br />
Verwarnung ausgesprochen, dass eine sofortige Aussetzung veranlasst<br />
werde, sollte innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen kein Nachweis<br />
über wirksame Korrekturmaßnahmen erbracht werden. Die WADA prüft<br />
die Angemessenheit der Unterlagen, in denen die Korrekturmaßnahmen<br />
und vorbeugenden Maßnahmen beschrieben werden. Werden sie als<br />
unzureichend erachtet, wird die Akkreditierung ausgesetzt.<br />
Das Labor muss innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen vor dem Ende<br />
der Aussetzung (sofern von der WADA nicht anders vorgegeben)<br />
Korrekturmaßnahmen nachweisen. Ein Versäumnis hat die sofortige<br />
Zurückziehung der Akkreditierung zur Folge. Die Aussetzung wird nur<br />
aufgehoben, wenn geeignete Korrekturmaßnahmen ergriffen und der<br />
WADA gemeldet wurden. Die WADA kann nach eigenem Ermessen<br />
weitere Ringversuchsproben an das Labor übermitteln oder auf Kosten<br />
des Labors ein erneutes Audit anfordern, nachdem es in einer weiteren<br />
Runde des Ringversuchs zufriedenstellende Ergebnisse erzielt hat.<br />
3.4 Probephase und Beurteilung des Labors auf Probe<br />
Der Ringversuch in der Probephase ist Teil der Erstbeurteilung eines Labors<br />
auf Probe, das die WADA-Akkreditierung anstrebt. Neben Ringversuchsproben<br />
stellt die WADA auf Anfrage auch Proben aus früheren Ringversuchen zur<br />
Internationaler Standard für Labore<br />
Version 7.0, Januar 2012<br />
93