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2007 - MZES

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Kurzfassung<br />

1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3<br />

• Bezeichnung der Statistik: Statistik über Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem<br />

SGB XII.<br />

• Berichtszeitraum: 1.Januar bis 31.Dezember des Berichtsjahres.<br />

• Erhebungstermin: Zum Ende des abgelaufenen Berichtsjahres.<br />

• Periodizität: jährlich<br />

• Regionale Gliederung: Bundesgebiet, Länder, Kreise und kreisfreie Städte<br />

• Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten: Die Erhebung wird als Vollerhebung<br />

durchgeführt. Erhebungseinheiten sind die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger<br />

der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />

• Rechtsgrundlagen: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)<br />

2 Zweck und Ziele der Statistik Seite 3<br />

• Erhebungsinhalte: Die Erhebung erstreckt sich auf die Ausgaben und Einnahmen nach dem<br />

SGB XII.<br />

• Zweck der Statistik: Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen<br />

und finanziellen Auswirkungen des SGB XII bereitgestellt werden.<br />

• Hauptnutzer der Statistik: Parlamentarische Gremien in Bund und Ländern, Bundes- und Länderministerien,<br />

Medien, Verbände, Wissenschaft und die breite Öffentlichkeit.<br />

3 Erhebungsmethodik Seite 4<br />

• Art der Datengewinnung: Vollerhebung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.<br />

• Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Statistik wird als Sekundärstatistik von Verwaltungsdaten<br />

erhoben. Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen<br />

Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische<br />

Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.<br />

4 Genauigkeit Seite 5<br />

• Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Die Erhebung der Statistik, die als Vollerhebung<br />

durchgeführt wird, ist von hoher Aussagekraft und Qualität.<br />

5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 5<br />

• Aktualität: Die Bundesergebnisse der Stichtagserhebung werden ca. 7 bis 8 Monate nach Ablauf<br />

des Erhebungszeitraumes vom Statistischen Bundesamt veröffentlich.<br />

• Pünktlichkeit: Die geplanten Veröffentlichungstermine werden in der Regel eingehalten.<br />

6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit Seite 6<br />

• Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die Erhebungsmethoden und –abläufe (insbesondere<br />

die zugrunde liegenden Definitionen) sind in allen Ländern einheitlich. Die Daten sind somit<br />

räumlich vergleichbar.<br />

• Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: Für die Statistiken der Jahre<br />

1994 bis einschließlich 2004 ist eine zeitliche Vergleichbarkeit gegeben. Durch die Änderung des<br />

Erhebungskonzeptes sowie die deutliche Reduktion der Fallzahlen ab 2005 ist eine zeitliche<br />

Vergleichbarkeit mit den Statistiken vor 2005 nicht mehr gegeben.<br />

7 Bezüge zu anderen Erhebungen Seite 6<br />

• Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen: Asylbewerberleistungen und sonstige<br />

nach dem AsylbLG berechtigte Personen erhalten seit dem 1. November 1993 bei Bedürftigkeit<br />

anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem AsylbLG. Die Ausgaben für diese Leistungen werden<br />

seitdem in einer separaten Aufwandsstatistik erfasst und veröffentlicht.<br />

Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)<br />

wurden in den Berichtsjahren 2003 und 2004 im Rahmen einer eigenständigen Statistik erfasst.<br />

Ab 2005 werden die Ausgaben für diese Hilfeart im Rahmen der Statistik über die Ausgaben und<br />

Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst und veröffentlicht.<br />

8 Weitere Informationsquellen Seite 6<br />

• Publikationswege, Bezugsadresse:<br />

http://www.destatis.de<br />

• Kontaktadresse:<br />

Statistisches Bundesamt, Gruppe VIII B 3, Tel.: 01888/644 – 8953, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de<br />

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